Pflichtteilsanspruch und Hausverkauf

27. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
muellerle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Pflichtteilsanspruch und Hausverkauf

Hallo, folgendes Problem: wenn man ein halbes Haus geerbt hat und die andere Hälfte einem Pflichtteilsanspruchberechtigten gehörte, dies aber sodann vor geltend machen des Pflichtteilsanspruches von beiden an einen Dritten verkauft wurde, kann dann der Pflichtteilsanspruchsberechtigte im Nachhinein ein Gutachten über den Wert des Hauses verlangen? Verkauft ist doch verkauft. Mit Verkauf hat der Enterbte doch den Wert/Preis der Immobilie mit seiner Unterschrift notariell bestätigt und anerkannt. Hätte er, wenn er den Wert anzweifelt nicht vorher ein Gutachten verlangen müssen? Kann man einfach erst verkaufen und dann den Wert anzweifeln? Da der Erbe verpflichtet ist auf Wunsch ein Gutachten machen zu lassen -wie soll das gehen, wenn das Haus nun einem Dritten gehört? Kann der Käufer/Dritte gezwungen werden über sein Eigentum ein Gutachten erstellen zu lassen?
Wenn ja, muss der Enterbte die Hälfte des Gutachtens bezahlen
oder bleibt das alles am Erbe hängen - zumal es ja keine halben Gutachten gibt? Viele Fragen mit der Hoffnung auf Hilfe bzw. Rat Danke im Voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Vermutlich wurde durch das Erbe eine Erbengemeinschaft gebildet (in Bezug auf die Immobilie). Nur die Erbengemeinschaft kann einstimmig entscheiden, was mit dem Haus passiert (vermieten, verkaufen, verschenken...).
Ich habe dich so verstanden, dass die Erbengemeinschaft gemeinsam das Haus verkauft hat und jetzt auf einmal einer der Erben den Wert des Hauses anzweifelt, richtig?

Ist der andere Erbe aus der Gemeinschaft derjenige, der den Pflichtteil an den anderen Erben auszahlen müßte?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muellerle
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Sika, nein, es ist eindeutig keine Erbengemeinschaft. Der Erblasser hatte nur 1/2 Haus zusammen mit dem Pflichtteilsberechtigten dem auch 1/2 Haus als Eigentümer gehörte. Der Erbe hat nur das 1/2 Haus des Erblassers geerbt und zusammen mit dem Eigentümer und gleichzeitig Pflichtteilsberechtigten an einen Dritten verkauft. Der Eigentümer von dem 1/2 Haus will nun seinen Pflichtteil mit Gutachten über das Haus, obwohl schon verkauft wurde. Kurz gesagt: Vater und Sohn haben ein Haus je zu 1/2. Vater stirbt und setzt als Erbe seine Schwester ein. Sohn geht leer aus. Sohn und Schwester (hier Tante) verkaufen an Dritten und Sohn will nun Pflichtteil
mit Wergutachten des Hauses. Ich weiß, alles sehr verwirrend. Daher bekomme ich im Netz auch keine Auskünfte - warscheinlich ist das nicht so oft der Fall.

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