Folgender Fall:
Eine Immobilie wird in Form einer gemischten Schenkung vom Vater an die erste Tochter übergeben. Die zweite Tochter hat vor 15 Jahren ein Grundstück in Form einer Schenkung erhalten und soll hiermit, testamentarisch festgelegt, keine weiteren Ansprüche mehr haben (sie hat aber schriftlich nicht auf weitere Pflichtteilsansprüche verzichtet, was in meinem Verständnis bedeutet, dass das ererbte Grundstück bei Tod des Erblassers nicht mehr zur Erbmasse hinzugerechnet wird).
Der Fall befindet sich derzeit innerhalb der 10 Jahresfrist nach Übergabe der Immobilie an die erste Tochter.
Wird der Pflichtteilsanspruch der zweiten Tochter nichtig, indem die erste Tochter die gemischt geschenkte Immobile an den nichtehelichen Lebenspartner in Form einer weiteren gemischten Schenkung oder eines "echten" Verkaufs weitergibt (Tod des Erblassers innerhalb der 10-Jahres Frist vorrausgesetzt)?
Welcher niedrigste Wert der Immobilie würde hier angesetzt werden (Einheitswert, Verkehrswert)?
Pflichtteilsausgleich bei gemischer Schenkung einer Immobilie
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Hi,
auf den Pflichtteilsanspruch an sich, hat die gemischte Schenkung der Immobilie keinen Einfluß.
Ihre Frage ziehlt wohl eher darauf, ob der Wert der Immobilie bei der Berechnung der Pflichtteils zu berücksichtigen ist.
Hierzu ist zu sagen, dfass bei einer gemischten Schenkung der Teil der Zuwendung der Schenkweise erfolgt bei der Berechnung des Pflichtteils mit zu berücksichtigen ist (vgl. Palandt 61. Aufl. Rn 8 zu § 2325 BGB
).
Als Wertt des Grundstücks ist hier m. E. der Verkehrswert maßgeblich.
Gruß
Rpfl.
Ergänzend ist zu bemerken, dass ein Verkauf oder die Weiterverschenkung des geschenkten Grundstücks keinen Einfluss auf die Pflichtteilsansprüche der zweiten Tochter hat.
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Vielen Dank für die Auskunft!
Eine Frage dazu hab ich noch: Hat die zweite Tochter dann das Recht auf Auszahlung oder auf die Eintragung im Grundbuch?
Gruß
J.
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