Pflichtteilsauszahlung umgehen?

3. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Josey49
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)
Pflichtteilsauszahlung umgehen?

Ich bin Pflichtteilsberechtigt. Ich kämpfe inzwischen über zwei Jahre um überhaupt erst einmal ein Nachlassverzeichnis zu bekommen. Die Erbin war nicht bereit korrekte Angaben zu machen. Inzwischen hat sie das Erbe an eine Tochter und deren Söhne verschenkt oder verschwinden lassen. ( Haus für die Tochter gekauft, mein Elternhaus dem Enkel geschenkt) Ich gehe davon aus, dass ein Teil des Geldes sich noch unter ihrem "Kopfkissen" befindet. Alle Konten sind leer, nur um mir einen Pflichtteil nicht zahlen zu müssen. Ich kann am Ende auf Zahlung klagen, ab was ist wenn sie offiziell kein Vermögen mehr hat? Es kann doch nicht sein das sie sich aus purem Hass des Geldes/Haus an Dritte entledigt und ich bleibe unter Umständen sogar auf allen Kosten sitzen. Ich frage mich wieso gibt es dann einen Pflichtteilsrecht, wenn der Erbe einfach alles verschwinden lassen kann. Ist es tatsächlich so einfach eine Zahlung zu umgehen? Was kann bzw. sollte ich tun?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8335 Beiträge, 4582x hilfreich)

quote:
Ist es tatsächlich so einfach eine Zahlung zu umgehen?

Nein.
quote:
Ich kann am Ende auf Zahlung klagen, ab was ist wenn sie offiziell kein Vermögen mehr hat?

Die Schenkungen müssen ggf. zurückgefordert werden.
quote:
Was kann bzw. sollte ich tun?

Schnellstens einen Anwalt einschalten-

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48666 Beiträge, 17150x hilfreich)

Da gibt es dann zwei Möglichkeiten für den Pflichtteilsberechtigten:
1. Strafanzeige wegen Bankrott (§ 283 StGB )
2. Einleitung eines Insolvenzverfahrens und Anfechtung der Schenkungen (§ 134 InsO )

Wenn noch kein Anwalt eingeschaltet wurde, dann sollte das schnellstens erfolgen.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 753x hilfreich)

Guten Abend,

ich schließe mich der Meinung der Vorautoren an und möchte ergänzen, dass auch in Erbschaftsangelegenheiten Verjährungsfristen für die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen greifen (§ 2332 Abs. 1 BGB ).

In Ihrer Angelegenheit dürfte die Verjährungsfrist zwar noch nicht abgelaufen sein, es gilt jedoch nun keine Zeit mehr zu verlieren. Konsultieren Sie einen Anwalt für Erbrecht.

Vielleicht kommt es doch noch zu einer gütlichen Einigung oder außergerichtlichen Vergleiches.






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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

doch Josey das gibt's

selber in der Familie erlebt.
Opa hatte neu geheiratet, verstarb, Vermögen vorhanden.
seine Witwe hats sehr lange herausgezögert (trotz unsren Anwalts und Fristen)
nach 5 Jahren endlich Gerichtsverhandlung, bei der sie zur Zahlung verdonnert wurde. Frist verstrich ohne zahlung. Gerichtsvollzieher fand sie unbekannt verzogen vor, Jede neue Findung hätten wir erst mal zahlen müssen und auch jeden Gerichtsvollzieher- besuch.
Wir haben auf gegeben
7 Jahre Kampf und Nerven waren genug.
Die hat das Vermögen meiner Großeltern durchgebracht und ihren Kinder damit den Hintern vergoldet.

Recht haben und Recht bekommen sind leider nicht immer dasselbe.

Aber unsere Zufriedenheit waren das einfach nicht wert. Diese Frau wird ihre gerechte DStrafe schon noch bekommen, bzw hat sie schon (wir wissen nicht, was weiter mit ihr geschehen ist)

mach zähneknirschend einen Endstrich oder investiere viele Nerven und auch Geld (weil, wenn die nicht zahlen, bleibst du auf den Kosten sitzen).

Alles Liebe

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 753x hilfreich)

Guten Abend,

ich möchte dem Beitrag von muecke1401 widersprechen. Die Sachverhalte sind different.

Wer nicht kämpft, hat schon verloren.



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