Pflichtteilsberechnung - Wird dieses Vermögen nicht zum Pflichtteil dazugerechnet?

29. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Gast4711
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteilsberechnung - Wird dieses Vermögen nicht zum Pflichtteil dazugerechnet?

Hallo!

Folgender Situation:

Die 2.Ehefrau meines Vaters, hat zum Zeitpunkt des Todes meines Vaters, angeblich sämtliche Konten und Rechnungen über ihren Namen laufen gehabt.
Mein Vater hatte nur eine Vollmacht über die Konten.
Von den Ersparnissen auf den Konten lebten beide!
Beide lebten in einer Zugewinngemeinschaft.

Jetzt zu meiner Frage:

Wird dieses Vermögen nicht zum Pflichtteil dazugerechnet?

Mit freundlichen Grüßen

Gast

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hjbartel
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,

im ersten Anschein ist die zweite Frau der Inhaber des Kontos (Vollmachten sind da nicht relevant) und somit Gläubiger der Einlage. Auf den ersten Blick ist das ein Konto der Frau, das mit dem Erbvorgang garnichts zu tun hat.

Um das zu ändern, müßte man zunächst darlegen, inwieweit dem Verstorbenen ein Teil des Kontoguthabens zuzurechnen ist, also in die Erbmasse gehört. Dies würde dann tatsächlich pflichtteilserhöhend wirken, wobei ich aufgrund der Fragestellung davon ausgehe, daß es ein Testament zugunsten der Frau gibt, in dem die Kinder nicht bedacht sind.

Gruss Hans-Jürgen
***

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#2
 Von 
Gast4711
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Hans Jürgen!

Vielen Dank für die Antwort!

Würde das bedeuten, dass ich nachweisen müsste, ob mein Vater in den letzten 10 Jahren selber Einzahlungen oder Überweisungen auf das Konto getätigt
hat?

Gruß
Gast4711

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