Hallo zusammen,
ich hatte vor einigen Wochen hier erfahren das ich als Pflichtteilsberechtigter keinen Erbschein beantragen muss, stosse nun aber auf Probleme und würde daher gerne Eure Meinung hören.
Eben lese ich dazu:
http://www.helpster.de/erbrecht-den-pflichtteil-richtig-beantragen-so-wird-s-gemacht_20508
quote:
Das Erbrecht unterscheidet zwischen Erbschein und Anspruch auf den Pflichtteil, aus dem sich das Erbe ergibt.
Um aus dem Erbrecht den Pflichtteil zugesprochen zu bekommen, verhilft der Erbschein. Dieser dient dazu, Ihnen als Erbe, im rechtsgeschäftlichen Verkehr den Nachweis des Erbrechts zu führen.
Ich habe allerdings vom Nachlassgericht nur eine Kopie des Erbscheins der Erbin erhalten.
Ohne Erbschein kann ich nun auch keine Auskünfte bei z.B. Banken oder Grundbuchamt einholen.
Gibt es eine Möglichkeit nun ohne Erbschein diese Auskünfte zu beantragen oder muss ich nun doch einen Erbschein beantragen ?
Vielen Dank !
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