Meine Mutter ist am 27.8.19 verstorben und ich bin nur Pflichtteilsberechtigte. Ich habe 3 Schwestern und 2 wollen mir mein Geld auszahlen aber eine stellt sich sturr. Wie kann ich gegen die eine vorgehen? Habe gehört, da es noch eine Erbengemeinschaft ist das ich nur gegen alle vorgehen kann, stimmt das? Wenn alles entgültig aufgeteilt ist unter den 3 ist das dann anders?
Pflichtteilsberechtigt
5. Mai 2021
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Frage vom 5. Mai 2021 | 18:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteilsberechtigt
#1
Antwort vom 5. Mai 2021 | 20:48
Von
Status: Richter (8625 Beiträge, 4681x hilfreich)
Zitat :Habe gehört, da es noch eine Erbengemeinschaft ist das ich nur gegen alle vorgehen kann, stimmt das?
Nein, den Pflichtteilsanspruch kann man gegenüber einem Erben in voller Höhe geltend machen.
Zitat:Wenn alles entgültig aufgeteilt ist unter den 3 ist das dann anders?
Nein, das spielt keine Rolle.
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