Gleich zu Anfang, ist eine längere Geschichte. Aber vielleicht kann ja jemand helfen.
Meine Großeltern hatten 1984 einen Erbvertrag notariell errichtet, indem Sie meinen Vater als Alleinerbe Ihres Hauses einsetzten (nach dem Tod von beiden). Ich muss dazu schreiben, dass meine Eltern Schulden meiner Großelter übernommen haben, und meinen Großeltern die Hälfte des Hauses sozusagen abgekauft haben. Mein Vater sollte dann, innerhalb eines Jahres seine 4 Geschwister ausbezahlen, die 5. Schwester hatte zu Lebzeiten meiner Großeltern ein Grundstück vermacht bekommen, daher an sie keine Auszahlung nötig. Leider verstarb mein Vater mit 50 Jahren viel zu früh. Ein Vierteljahr nach seinem Tod erstellten meine Großeltern einen neuen Erbvertrag, indem Sie meinen Vater aus der Erbfolge ausschließen, und die eine Schwester, die mit dem Grundstück, wieder, wie die anderen 4 Geschwister, zu gleichen Teilen des Erbes einsetzten. Unter der Auflistung der Erben ist nun folgender Abschnitt:
Ersatzweise tritt Anwachsung ein. Fällt also eines unserer Kinder als Erbe weg, fällt dessen Anteil den verbliebenen Kindern zu gleichen Teilen zu und treten etwaige Abkömmlinge diese Kindes nicht unmittelbar als Ersatzerben an dessen Stelle. Abkömmlingen steht in diesem Fall ggf. lediglich ein Pflichtteilsanspruch nach den gesetzlichen Bestimmungen zu, wie auch den Abkömmlingen des vorverstorbenen Sohnes, jedoch unter Berücksichtigung erfolgter Anrechnungsbestimmungen. Entsprechendes gilt, wenn mehrere Kinder als Erbe wegfallen. Nur für den Fall, dass alle unsere Kinder als Erbe wegfallen kommen dann nach den gesetzlichen Bestimmungen ggf. Enkel von uns als gesetzliche Erben in Betracht.
Bei dem Schreiben vom Amtsgericht war dann auch ein Merkblatt "gesetzlicher Pflichtteil" dabei.
Kann mir jemand schreiben, ob ich nun pflichtteilsberechtigt bin (der halbe Pflichtteil meines Vaters, da ja von der Erbfolge ausgeschlossen) oder nicht.
Ich danke Euch im voraus.
Und hoffe dass ich etwas erfreuliches zu lesen bekommen.
Pflichtteilsberechtigt ja oder nein
16. Juni 2020
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Frage vom 16. Juni 2020 | 16:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteilsberechtigt ja oder nein
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 16. Juni 2020 | 16:49
Von
Status: Unbeschreiblich (47622 Beiträge, 16831x hilfreich)
Zitat:Kann mir jemand schreiben, ob ich nun pflichtteilsberechtigt bin
Ja, das bist Du
Zitat:der halbe Pflichtteil meines Vaters, da ja von der Erbfolge ausgeschlossen
Wieso der halbe Pflichtteil? Du hast Anspruch auf den gesamten Pflichtteil, wobei der Pflichtteil der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht.
#2
Antwort vom 16. Juni 2020 | 18:40
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Hallo HH,
der Vater verstarb vor den Erblassern. Wieso sollte hier ein Pflichtteilsanspruch entstanden sein?
Danke
Berry
Und jetzt?
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