Pflichtteilsberechtigter in Österreich

2. August 2012 Thema abonnieren
 Von 
Lester
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteilsberechtigter in Österreich

Hallo,

Mein aus Österreich stammender Vater ist bereits länger verstorben. Meine noch länger verstorbene Großmutter väterlicherseits heiratete den nicht leiblichen Vater meines Vaters. Dieser Mann hat selbst keine leiblichen Kinder und meinen Vater als einziges Kind adoptiert (Nachname wurde angenommen). Nun ist mein Stiefgroßvater, zu dem ich aus guten Gründen seit meiner Kindheit keinen Kontakt mehr hatte verstorben und ich gehe davon aus, dass ich und meine beiden Geschwister (wir alle leben seit unserer Geburt in Deutschland) bei einem eventuellen Erbe die Pflichtteilsberechtigten sind.

Aus mehreren Gründen, mit denen ich euch nicht belästigen will, gehe ich davon aus, dass es -falls noch etwas da ist- ein Testament gibt, in dem ich und meine Geschwister als Pflichterben nicht berücksichtigt werden und auch unsere Mutter, die den Kontakt zu ihm abgebrochen hat, nicht berücksichtigt wird.

Werden wir als Pflichterben trotzdem benachrichtigt und wenn Nein, an wen müssen wir uns dann wenden, wenn wir in Erfahrung bringen wollen, "ob etwas da ist" und eventuell unseren Pflichtteil fordern wollen.

-- Editiert Lester am 02.08.2012 15:40

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Wenn der Verstorbene Österreicher war und/oder in Österreich gelebt hat, gilt das dortige Erbrecht. Ggf. googlen, ob es dort überhaupt einen Pflichtteil gibt.
Ohne Testament würdet ihr ggf. gar nichts erben.

Österreichisches Forum suchen.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen