Hallo,
Mein aus Österreich stammender Vater ist bereits länger verstorben. Meine noch länger verstorbene Großmutter väterlicherseits heiratete den nicht leiblichen Vater meines Vaters. Dieser Mann hat selbst keine leiblichen Kinder und meinen Vater als einziges Kind adoptiert (Nachname wurde angenommen). Nun ist mein Stiefgroßvater, zu dem ich aus guten Gründen seit meiner Kindheit keinen Kontakt mehr hatte verstorben und ich gehe davon aus, dass ich und meine beiden Geschwister (wir alle leben seit unserer Geburt in Deutschland) bei einem eventuellen Erbe die Pflichtteilsberechtigten sind.
Aus mehreren Gründen, mit denen ich euch nicht belästigen will, gehe ich davon aus, dass es -falls noch etwas da ist- ein Testament
gibt, in dem ich und meine Geschwister als Pflichterben nicht berücksichtigt werden und auch unsere Mutter, die den Kontakt zu ihm abgebrochen hat, nicht berücksichtigt wird.
Werden wir als Pflichterben trotzdem benachrichtigt und wenn Nein, an wen müssen wir uns dann wenden, wenn wir in Erfahrung bringen wollen, "ob etwas da ist" und eventuell unseren Pflichtteil fordern wollen.
-- Editiert Lester am 02.08.2012 15:40
Pflichtteilsberechtigter in Österreich
2. August 2012
Thema abonnieren
Frage vom 2. August 2012 | 15:07
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteilsberechtigter in Österreich
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 2. August 2012 | 21:59
Von
Status: Praktikant (982 Beiträge, 514x hilfreich)
Wenn der Verstorbene Österreicher war und/oder in Österreich gelebt hat, gilt das dortige Erbrecht. Ggf. googlen, ob es dort überhaupt einen Pflichtteil gibt.
Ohne Testament würdet ihr ggf. gar nichts erben.
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