Pflichtteilsberechtigter löscht Konto des Erbassers

13. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Röpeker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteilsberechtigter löscht Konto des Erbassers

Hallo zusammen,

nach dem Tod meines Vaters (Feb. 2022) hat unser Vater seine leiblichen Kinder (ohne Benennung der Namen) als Erben im Testament (1972) angegeben. Unsere Mutter (82 Jahre) hat ein Vermächtnis in Form von Wohnrecht in dem Obergeschoss des Zweifamilienhaus erhalten. Soweit alles gut.

Unser Vater hat zwei Konten bei verschiedenen Banken. Da wir kein Erbschein vorlegen konnten - jedoch alles notariell geregelt war konnten wir die Konten nicht auflösen lt. Aussage der Bank. Da nun alles im Grundbuch eingetragen wurde nach fast einem Jahr - der nächste Versuch die Konten aufzulösen, schon allein, wegen den Kontoführungsgebühren.

Auf dem Konto 1 waren 1200 Euro übrig, welches wir auch auflösen konnten mit Testament, Grundbuchauszug, Notarunterlagen, Personalausweis etc. und es auf einen Konto geparkt wird bis die Sache mit dem Pflichtteil geklärt ist.

Konto 2 mit 900 Euro löste unsere Mutter vor einem halben Jahr als Pflichtteilsberechtigte auf. Die Bank erklärte uns heute, dass meine Mutter einen Haftungsausschluss unterschrieben hätte und wir uns an sie wenden müssten, da das Guthaben auf ihr Konto überwiesen wurde. Wir waren doch sehr erstaunt, da wir das Konto vor einem halben Jahr nicht auflösen konnten, trotz Testament, Notarunterlagen. Mein Bruder hatte eine Vollmacht über den Tod hinaus von diesem Konto seit 1986.

Kann sie als Pflichtteilsberechtigte einfach ein Konto aus dem Nachlass auflösen ohne Erbe zu sein? Wir als Erben hat man dies verwährt und bis jetzt hingezogen.
Es geht nicht wirklich um das Geld, aber da unsere Mutter sehr verbittert und unzugänglich ist und uns immer wieder Steine in den Weg legt - will ich ihr das nicht durchgehen lassen, dass sie versucht uns so zu hintergehen. Falls ich falsch liege, lerne ich gerne dazu.

Vielen Dank für Rückmeldungen.













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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Röpeker):
Kann sie als Pflichtteilsberechtigte einfach ein Konto aus dem Nachlass auflösen ohne Erbe zu sein?

Komische Frage - den Beweis dafür hat man doch schwarz auf weiß auf dem Tisch liegen?



Zitat (von Röpeker):
will ich ihr das nicht durchgehen lassen, dass sie versucht uns so zu hintergehen.

Und dieses "nicht durchgehen lassen" stellt man sich wie genau vor?
Und wo genau sieht man das "hintergehen"?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fisch60
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 5x hilfreich)

Wie kann man sich wegen 900 Euro so aufregen. :augenroll:
Wenn es nicht ums Geld geht um was geht es dann?

0x Hilfreiche Antwort

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