Hallo zusammen,
angenommen ein Ehepaar hat 2 Kinder. Kind 1 überschreiben sie zu Lebzeiten 3 Wohnungen und Kind 2 überschreiben sie 2 Wohnungen. Kind 2 bekommt dafür, dass es eine Wohnung weniger bekommt, Geld überwiesen, was nicht schriftlich im Testament genannt wird. Auf allen Wohnungen ist Niesbrauch. Kann Kind 2 nun unfairer Weise Ansprüche erheben, da es offiziell eine Wohnung weniger bekommen hat? Danke für Eure Antworten.
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Niesbrauch
7. Juli 2020
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Frage vom 7. Juli 2020 | 19:05
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Niesbrauch
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 8. Juli 2020 | 08:01
Von
Status: Unbeschreiblich (47489 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Kann Kind 2 nun unfairer Weise Ansprüche erheben, da es offiziell eine Wohnung weniger bekommen hat?
Einen Anspruch auf Gleichberechtigung gibt es nicht. Pflichtteilergänzungsansprüche können schon rechnerisch nur dann entstehen, wenn ein Kind weniger als 1/4 des elterlichen Vermögens erhalten hat. Das dürfte hier nicht der Fall sein.
Zitat:was nicht schriftlich im Testament genannt wird.
Was ist denn im Testament genannt?
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