Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkung

17. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
sascha312
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkung

Hallo, habe ein Anliegen und hoffe es kann mir einer weiter helfen!
Mein Vater ist vor ca. 2 Monaten verstorben und hat meine 3 Geschwister und mich zu Alleinerben durch sein Testament erklärt und seine jetzige Frau (meine Stiefmutter ) enterbt.Als Erbe steht ein Haus da, was er zu Lebzeiten zu 50% an seine jetzigen Frau überschrieben hatte. Da die eine Hälfte vom Haus die wir erben mit einem Kredit belasten ist und die andere Hälfte die er seiner Frau überschrieben hatte voll bezahlt ist. Er hat ihr die Hälfte überschrieben, aber der Kredit für das Haus läuft nur auf seinen Namen.Das heißt doch wir erben alleine die Schulden und die Frau hat eine bezahlte Hälfte?? Oder??
Können wir jetzt einen Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB auf die geschenkte Hälfte des Hauses stellen? Oder kann man die Überschreibung irgendwie rückgängig machen z.B. wegen groben Undanks?? Meine Stiefmutter hatte meinen Vater verlassen und ist ausgezogen.Als wieder gutmachung, damit sie wieder zurück kommt, sollte er ihr die Hälfte des Hauses überschreiben. Dies tat er dann auch worauf sie dann wieder bei ihm einzog.Nach ein paar Monaten hat sie ihn aber wieder verlassen, die Hälfte des Hauses gehörte aber dann ihr!!
Sorry sehr viel zu lesen aber vielleicht kann mir einer helfen?
Danke im Vorraus

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7 Antworten
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#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Mir ist unklar, wie eine Hälfte des Hauses mit einem Kredit belastet sein soll und die andere nicht? Ein Kredit lastet normalerweise auf dem Haus als Ganzes.

Oder liegt eine Teilungserklärung vor?

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#2
 Von 
sascha312
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich dachte nur weil die Frau 50 % des Hauses besitzt, und der Kredit alleine auf meinem Vaters Namen läuft, das nur 50 % von seiner Haushälfte und sein laufender Kredit vererbt werden. Oder sehe ich das falsch??
Würde das bedeuten, dass die Frau auch die hälfte der Schulden tragen muss? obwohl sie enterbt wurde?

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#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass das Haus mit einer Grundschuld belastet ist. Das Haus als Gesamtes hat einen Wert von X abzüglich der darauf lastenden Grundschuld.

Wenn das Haus verkauft wird, wird vom Kaufpreis die noch bestehende tatsächliche Grundschuld (also eingetragene Grundschuld abzüglich getilgter) abgelöst.

Der Überschuss geht dann anteilig an die Eigentümer.

Sollte das Haus nicht verkauft werden sollte eine EInigung bezüglich der Abzahlung der Grundschuld gefunden werden, da mit jeder gezahlten Rate der Wert des Hauses steigt und somit auch die Ex-Frau daran partizipiert.

Handelt es sich allerdings um einen normalen Kredit, dann hat dieser keinen Einfluss.

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#4
 Von 
sascha312
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, der Kredit wurde von ihm zur Finanzierung des Hauses aufgenommen und beide stehen jetzt im Grundbuch. Dass heißt also dann,wenn ich es richtig verstanden habe trägt dann auch die Frau die Hälfte von den Schulden, da sie ja zur Hälfte im Grundbuch steht!! Oder???

Gruß

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#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wenn ihr den Kredit nicht mehr bedienen würdet, würde die Bank das Haus letztlich zwangsversteigern lassen und aus dem Erlös die Grundschuld tilgen (soweit diese noch nicht abgetragen ist). Sollte etwas übrig bleiben geht dies anteilig an die Eigentümer.

Die Exfrau hat ja kein lastenfreies Haus übereignet bekommen, sondern ein belastetes.

Zwangsversteigern ist natürlich wegen des geringeren Erlöses nicht das Beste. Besser ist dann ein einvernehmlicher Verkauf auf dem freien Markt. Hierzu müssen aber alle Eigentümer zustimmen.

Wenn einer verkaufen will und der andere nicht muss der Nichtwollende den anderen auszahlen oder die zwangsweise Auseinandersetzung (sprich letztlich die Zwangsversteigerung) in Kauf nehmen (die der "verkaufen Wollende" in die Wege leiten kann).

Die Ex-Frau steht für die Grundschulden anteilig mit ihrem Eigentumsanteil gerade. Für den Kredit selbst nicht, da sie nicht Vertragspartner der Bank ist.

Was soll denn mit dem Haus geschehen?



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#6
 Von 
sascha312
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir wollen das Haus natürlich verkaufen damit die Frau auch aus dem Haus verschwindet. Das Haus steht ja auch noch in unser Straße ein paar Häuser weiter.


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#7
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Dann sollte mit der Exfrau sich an einen Tisch gesetzt werden und über den Verkauf geredet werden (bzw. anteilige Auszahlung, wenn diese das Haus behalten will).

Wenn dies verweigert wird sollte verdeutlicht werden, dass dann ein zwangsweise Auseinandersetzung erfolgt bei dem alle Beteilgten Geld verlieren werden, da eine Zwangsversteigerung i.d.R. nicht den gleichen Erlös erzielt wie ein freihändiger Verkauf.

Es sollte auch ein Wertgutachten des Grundstücks erstellt werden, damit man weiß was der realistische Verkehrwert ist.



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