Hallo,
meine Eltern und ich leben im selben Haus. Meine Mutter steht als alleinige Besitzerin im Grundbuch. Ich habe eine Schwester. Wie wäre es, wenn unser Vater versterben würde? Könnte meine Schwester dann den Pflichtteil
auch von unserer Mutter (Haus) einfordern oder bekäme sie nur den Pflichtteil von unserem Vater? Unsere Eltern haben keine Gütertrennung und testamentarisch festgelegt, dass der Überlebende erbt.
Vielen Dank für hilfreiche Beiträge
Gruß achimrecht123
Pflichtteilsforderung Erbverteilung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Könnte meine Schwester dann den Pflichtteil auch von unserer Mutter (Haus) einfordern oder bekäme sie nur den Pflichtteil von unserem Vater? Vor dem Pflichtteil kommt das Sterben. Die Schwester kann folglich den Pflichtteil vom väterlichen Erbe fordern, aber da der Vater keinen Anteil am Haus hat, beschränkt sich das auf sonstigen Besitz des Vaters. Und ein mütterliches Erbe, ggf. nebst Pflichtteil, gibt es nur, wenn die Mutter stirbt.
Sofern hier ein sogenanntes Berliner Testament vorliegt (die Sachverhaltsschilderung ist bedauerlicherweise an dieser Stelle nicht eindeutig), ist darauf hinzuweisen, dass solche oftmals eine Strafklausel für den Fall, dass ein Pflichtteilsberechtigter anlässlich des Todes des Erstversterbenden seinen Pflichtteil geltend macht, beinhalten.
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was beinhaltend ein Berliner Testament. Meine Eltern haben sich gegenseitig als Erben eingesetzt (Überlebender).
Ist dies das Berliner Testament? Was hat es mit der Strafklausel auf sich?
Bei einem Berliner Testament setzen sich Ehepartner in einem gemeinsamen Testament als Alleinerben ein.
Eine Strafklausel sieht vor, dass derjenige gesetzliche Erbe, der anlässlich des ersten Erbfalls seinen Pflichtteil geltend macht, auch beim Tode des Letztversterbenden lediglich den Pflichtteil erhält.
Ein "Berliner Testament" ist ein Testament mit gegenseitiger Erbeinsetzung und Einsetzten von Schlusserben (oder Nacherben).
Ein Berliner Testament muss nicht zwingend einen Schlusserben vorsehen.
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