hallo!
ich habe jetzt eine frage. ich habe den pflichtteil gefordert und habe dazu einen anwalt beauftragt, dass dieser mir den pflichtteil einklagen soll.
er hat jetzt meine mutter angeschrieben und ihr mitgeteilt dass er pflichtteilsansprüche für mich geltend machen will.
jetzt habe ich mit meiner mutter vereinbart, dass sie mir einen vorschuss in höhe von 5000 euro zahlt und ich dafür im gegenzug sofort ausziehen muss.
jetzt, nach 3 wochen wohne ich aber immer noch zuhause. der komplette pflichtteil wurde bisher noch nicht ausbezahlt sondern nur der "lächerliche" vorschuss.
kann ich die pflichtteilsforderung rückgängig machen lassen und mir stattdessen nießbrauchsrecht, also lebenslanges kostenloses wohnrecht bzw einen anteil am haus im grundbuch eintragen lassen?
oder kann man von so einer forderung generell nicht mehr zurückreten?
weiss das jemand von euch?
Greetz
ErbJunge
Pflichtteilsforderung rückgängig machen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Natürlich kann man sich auch darauf einigen, den Pflichtteil auf eine andere Weise abzugelten.
Mit beiderseitigem Einverständnis ist so ziemlich alles möglich.
Ohne gegenseitiges Einverständnis ist nur die Ausbezahlung des Pflichtteils möglich. Den kann man ggfls. einklagen.
Übrigens ist ein Nießbrauchrecht nicht das Gleiche wie ein kostenloses lebenslanges Wohnrecht.
Also, du machst mit deiner Mutter die Abmachung, sie gibt dir einen Vorschuss von 5.000,- und du ziehst dafür innerhalb von 3 Wochen aus. Sie hat die 5.000,- gezahlt aber du bist immer noch nicht ausgezogen? Wenn das stimmt, frage ich mich, was du für ein Mensch bist, der Abmachungen nicht einhält.
Ob du da wohnst oder nicht, hängt ja in keinster Weise von deinem Recht auf Zahlung des Pflichtteils ab.
Nur mal so gefragt, wie alt bist du denn?
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