Pflichtteilsstreit

5. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
marcel265
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Pflichtteilsstreit

Schilderung des Falles:

Der Ehepartner ist vor 4 Jahren verstorben. Im Testament hinterließ er sein komplettes Erbe seiner Partnerin. Nach deren Tod soll später der Enkel erben.
Aus der Ehe geht eine Tochter hervor, die nicht bedacht ist (also nur Anspruch auf Pflichtteil hat).

Die Tochter will jetzt vor Gericht gegen ihre Mutter klagen, dass sie ihren Pflichtteil bekommt. Nun sind mittlerweile 4 Jahre vergangen und die Verjährung schon längst eingetreten.
Das hat der Anwalt der Tochter zu spät bemerkt. Nun, um trotzdem ne Chance zu haben noch etwas zu bekommen,sagt die Tochter, sie hätte Zeugen, die aussagen,dass die Tochter nicht wusste, dass es sowas wie "Pflichtteil" in Deutschland gibt und sie daher erst nach 4 Jahren sich gemeldet hat. (Zur Info: die Tochter wohnt 2km entfernt von ihrer Mutter und hat das Testament einen Monat nach dem Tod ihres Vaters erhalten (mit der Aufforderung sich umgehend zu melden, wenn man mit dem Testament nicht einvestanden ist: dies hat sie damals nicht getan).

Was denkt ihr? Kann sie mit so einem Blödsinn durchkommen? Weil sonst macht es ja keinen Sinn eine Verjährung einzuführen, wenn jeder danach ankommt und sagt, dass er es nicht wusste, dass man grundsätzlich Pflichtteilsberechtigt ist....oder?

Mfg Marvin




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-- Editiert marcel265 am 05.01.2013 12:36

-- Editiert marcel265 am 05.01.2013 12:38

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Wohl nicht.
Unwissenheit schützt nicht vor Srafe.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
marcel265
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

@ xxsirodxx: das denke ich auch! nur kommt sie jetzt nach 4 jahren damit an, dass zeugen bestätigen können, dass sie nicht wusste dass es sowas wie pflichtteil in deutschland gibt...aber selbst wenn die zeugen das behaupten, dass bedeutet ja noch lange nicht, dass sie denen die wahrheit gesagt hat...zumindest hat das gericht schonmal eine vorladung zur güteverhandlung geschickt...und ihr pkh verfahren läuft auch noch...muss das schon was schlechtes bedeuten? oder meinst du, dass an dem gerichtstag nochmal alles genau zu protokoll gegeben wird, sodass der richter oder wer auch immer da anwesend ist, dort vor ort entscheidet ob das ganze von ihr glaubwürdig ist oder nicht?

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