Pflichtteilsverjährung

9. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Dustie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteilsverjährung

Hallo zusammen!
Ein Abkömmling hat im zuge der vorweggenommenen Erbfolge ein Haus überschrieben bekommen mit der Auflage, die übrigen Abkömmlinge einen Pflichtteil auszuzahlen. Nun ist nach über 10 Jahre der Erbfall eingetreten und ein anderer Abkömmling ist als Alleinerbe eingesetzt worden. Ist nun der Anspruch auf den vereinbarten Pflichtteil verjährt, wenn innerhalb der letzten 10 Jahre niemand diesen rechtlich geltend gemacht hat?
Vielen Dank schon mal im voraus!

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"MfG"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Das kommt auf die Formulierung an.
Der Anspruch verjährt drei Jahre nach Fälligkeit.

War der "Pflichtteil" bei ÜBerschreibung des Hauses auszuzahlen, dann ist er jetzt verjährt.
Ist er aber als Anspruch nach Tod des Schenkenden formuliert, so ist er ja erst mit dm Tod des Schenkenden fällig geworden.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dustie
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen!
Erst einmal herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Die Pflichtteilsauszahlung ist im Übertragsvertrag zeitlich nicht festgehalten. Er findet sich nur als einer von vielen Punkten im Ü-vertrag wieder.
Also gehe ich davon aus, das die Ansprüche verjährt sind und niemand mehr Ansprüche geltend machen kann?

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"MfG"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

quote:
Also gehe ich davon aus, das die Ansprüche verjährt sind und niemand mehr Ansprüche geltend machen kann?


Warum?

Gerade wenn zum Auszahlungszeitpunkt nichts festgehalten wurde, dann würde ich mich auf den Standpunkt stellen, dass der gesetzliche Pflichtteil erst mit dem Tod des Erblassers fällig wird und daher in diesem Fall nicht verjährt ist.

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