Hallo Leute,
Könnt ihr mir Folgendes wohl verständlich übersetzen?
Herr A verzichtet hiermit gegenüber seinen Eltern, Herrn B und Frau C, für sich und seine Abkömmlinge auf alle ihm am Nachlass seiner Eltern zustehenden Pflichtteilsrechte. Dieser Verzicht schließt auch Pflichtteilsergänzungsansprüche ein.
Durch diesen Pflichtteilsverzicht wird das gesetzliche Erbrecht nicht berührt...
Ich werd daraus nicht schlau.
Danke für eure Hilfe
Grüßle
Pflichtteilsverzicht, trotzdem Erbe?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Ist doch ganz einfach - Pflichtteile gibt es nur da, wo die gesetzliche Erbfolge durch ein Testament ausgehebelt wird. Stirbt z. B. B, ohne daß ein Testament vorliegt, hat A neben C weiterhin Anspruch auf den gesetzlichen Erbteil. Allerdings steht zu vermuten, daß B und C sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben - stirbt dann wiederum B, kann A von C keinen Pflichtteil verlangen. Gäbe es kein Testament, wäre der Pflichtteilsverzicht schlicht sinnfrei, aber durchaus zulässig.
Hallo Muemmel,
dankeschön.
Zitat:daß B und C sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben
So ist es.
Zitat:stirbt dann wiederum B, kann A von C keinen Pflichtteil verlangen.
Und wie ist das dann beim Letztversterbenden? Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt dann die gesetzliche Erbfolge?
Grüßle
-- Editiert von Loddar am 15.04.2016 15:23
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Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt dann die gesetzliche Erbfolge? Nö. Der Letztversterbende kann ja die Krebshilfe, den Tierschutzverein oder die Cousine in Wanne-Eickel testamentarisch bedenken - schließlich kann nach dem Tod des Gatten/Gattin ein neues Testament aufgesetzt werden. Und auch das aktuelle Testament kann Regelungen dieser Art enthalten. Nur wenn das nicht der Fall ist, gilt die gesetzliche Erbfolge, die ja vom Pflichtteilsverzicht nicht berührt wird.
-- Editiert von muemmel am 15.04.2016 15:29
Zitat:Nur wenn das nicht der Fall ist, gilt die gesetzliche Erbfolge, die ja vom Pflichtteilsverzicht nicht berührt wird.
Das hab ich gemeint. Vielen Dank für deine Hilfe.
Grüßle
Zitat:Herr A verzichtet hiermit gegenüber seinen Eltern, Herrn B und Frau C, für sich und seine Abkömmlinge auf alle ihm am Nachlass seiner Eltern zustehenden Pflichtteilsrechte. Dieser Verzicht schließt auch Pflichtteilsergänzungsansprüche ein.
Wurde dieser Verzicht notariell beurkundet?
Zitat:Wurde dieser Verzicht notariell beurkundet?
Ja. Ändert wohl nix?
Grüßle
Doch, denn nur dann ist der Pflichtteilsverzicht wirksam.
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