Hallo,
ich erbitte Hilfe bei folgender Konstellation.
Der Pflichtteilsberechtigte erklärt gegenüber dem Erben nach dem Tod des Erblassers, jedoch vor Testamentseröffnung, auf Ansprüche aus dem Erbfall zu verzichten. Dies macht er schriftlich und begründet seine Entscheidung plausibel. Der Pflichtteilsberechtigte kann zu diesem Zeitpunkt davon ausgehen, enterbt zu sein.
Nach der Testamentseröffnung ist klar, dass der Erblasser ihn enterbt hat. Der Erblasser nennt den Namen des Enterbten und begründet seine Entscheidung. Des weiteren fordert er den Enterbten auf, auch auf den Pflichtteilsanspruch zu verzichten.
Ein halbes Jahr später fordert der Pflichtteilsberechtigte (Enterbte) eine Vermögensaufstellung vom Erben.
Es ist möglicherweise ein Erlassvertrag zwischen dem Pflichtteilsberechtigten und dem Erbe zustande gekommen. Dies aber wohl nur, wenn der Erbe nachweislich zugestimmt hat. Ist die Zustimmung nicht nötig, wenn das Testament eine bestimmte Klausel enthält? Pflichtteilsklausel? Enterbungsklausel?
Vielen Dank für Eure Einschätzung.
Pflichtteilsverzicht nach dem Tod / Erlassvertrag
14. Juni 2024
Thema abonnieren
Frage vom 14. Juni 2024 | 15:11
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteilsverzicht nach dem Tod / Erlassvertrag
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. Juni 2024 | 19:27
Von
Status: Unbeschreiblich (48396 Beiträge, 17073x hilfreich)
ZitatIst die Zustimmung nicht nötig, wenn das Testament eine bestimmte Klausel enthält? Pflichtteilsklausel? Enterbungsklausel? :
Nein, davon hängt das nicht ab.
#2
Antwort vom 15. Juni 2024 | 09:46
Von
Status: Frischling (35 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo und danke. Bezieht sich das "Nein" auf die Annahme des Verzichts, oder die Klausel im Testament. Ich bin mir sicher, gelesen zu haben, dass eine Klausel hierauf wirkt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 15. Juni 2024 | 13:18
Von
Status: Unbeschreiblich (48396 Beiträge, 17073x hilfreich)
Die Frage, ob der Verzicht angenommen wurde hängt nicht davon ab, was im Testament steht.
Und jetzt?
Schon
276.591
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
21 Antworten