Hallo Leute,
würde mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet.
Herr Max Maier verzichtet hiermit gegenüber seinen Eltern, Herrn Edgar und Frau Maximiliane Maier, für sich und seine Abkömmlinge auf alle ihm am Nachlass seiner Eltern zustehenden gesetzlichen Pflichtteilsrechte. Dieser Verzicht schließt auch Pflichtteilsergänzungsansprüche ein
Die Vertragsteile wurden darauf hingewiesen, dass durch diesen Pflichtteilsverzicht das gesetzliche Erbrecht nicht berührt wird und zu einer Änderung der gesetzlichen Erbfolge die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen erforderlich ist.
Was bedeutet das jetzt genau? Ihr wisst das .. danke.
Grüßle
-- Editier von Loddar am 18.08.2017 10:26
Pflichtteilsverzicht oder dennoch Erbe?
18. August 2017
Thema abonnieren
Frage vom 18. August 2017 | 10:24
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Pflichtteilsverzicht oder dennoch Erbe?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 18. August 2017 | 11:54
Von
Status: Bachelor (3685 Beiträge, 1414x hilfreich)
Das bedeutet, der Pflichtteilverzicht hat keine Wirkung, wenn die Eltern kein Testament machen.
Ohne Testament ist der Sohn gesetzlicher Erbe, wenn ein Elternteil stirbt. Anspruch auf sein Pflichtteil hätte er nur, wenn er enterbt würde.
#2
Antwort vom 21. August 2017 | 18:23
Von
Status: Unbeschreiblich (49057 Beiträge, 17267x hilfreich)
Der Pflichtteilsverzicht wirkt nur, wenn die Eltern zusätzlich das Kind testamentarisch enterben oder der Erbteil kleiner ist als der Pflichtteil.
Und jetzt?
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