Hallo,ich bin neu hier und brauche euren Rat:
angenommen ein Vater A will sein einziges Kind B enterben und will,dass B einen Pflichtteilsverzichtvertrag unterschreibt. Anstatt B eine Abfindung zu zahlen, soll ein Vertrag aufgesetzt werden, indem beschlossen wird, dass der Pflichtteil auf das Enkelkind übertragen wird.
Jetzt meine Frage: Solange B lebt, ist der Enkel nicht pflichtteilsberechtigt. Kann also A diesen Vertag mit einem neuen Testament
einige Zeit später wieder auflösen? Der Vertrag würde notariell geschlossen.
ich freue mich auf eure Antworten.
Liebe Grüße,
Sarmento
Pflichtteilsverzicht und Enkelkinder
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Das Problem beginnt doch schon hier:
Anstatt ... ??? Warum sollte jemand sowas unterschreiben? Außerdem steht das Pflichtteil nur dem Pflichteilsberechtigten zu und macht wenig Sinn, wenn der Erbe ohnehin 100% erhalten soll.ZitatAnstatt B eine Abfindung zu zahlen, soll ein Vertrag aufgesetzt werden, indem beschlossen wird, dass der Pflichtteil auf das Enkelkind übertragen wird. :
Ein Pflichtteil wird zudem nur fällig, wenn es gefordert wird. Daher wird es bei solchen Verträgen meist "abgekauft". Jede vertragliche Regelung kann schnell spätere Änderungen blockieren. Alle Beteiligten fahren besser und flexibler ohne Vertrag, wenn die familiäre Situation stimmt.
A hat nach Scheidung seiner ersten Frau wieder geheiratet und diese Frau will und soll alles erben. Es geht um Beträge im 7stelligen Bereich und mehrere Häuser. Da sie mich aber nicht ohne weiteres enterben können, wollen sie den pflichtteilsverzicht mit einem Vertrag verbinden indem das Enkelkind diesen Pflichtteil mit Absicherung und Treuhänder bekommen. Mein RA rät mir zum Vertrag weil er meint, dass man es so wenigstens sichern kann. Sonst kann es passieren durch gewisse Tricks, dass ich meinen pflichtteil sowieso nicht bekomme. Aber ich habe kein gutes Gefühl bei der Sache und die Provision der RA ist auch nicht unerheblich... Aber andererseits kenne ich mich da rechtlich nicht aus und bin daher für unabhängige Antworten sehr dankbar. Lg Sarmento
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Das hört sich alles sehr unausgegoren an. So eine Regelung verhindert doch nicht, das der Pflichtteil künstlich minimiert wird. Wie ist die Regelung bei Tod der neuen Ehefrau zuerst?
Irgendwie erscheint mir das unsinnig, da sich in den nächsten 10-30 Jahren einiges ändern kann. Bei solchen Verträgen ist es eher üblich sofort einen Nutzen zu haben. So könnten zeitnahe oder jährliche Zuwendungen an die Enkel oder deren Eltern zudem die Steuerlast reduzieren und auf ein Pflichtteil angerechnet werden.
Ohne greifbaren Nutzen in einem absehbaren Zeitraum nützt so ein Vertrag vermutlich nur dem RA/Notar.
Vielen Dank für die Antworten. Ich denke ich weiß jetzt was zu tun ist und werde da nichts unterschreiben! Ich wünsche einen schönen Abend. LG Sarmento
Zitat:Da sie mich aber nicht ohne weiteres enterben können
Da irrst du dich! Dein Vater dich ohne weiteres "enterben". Wenn z.B. die Ehefrau als Alleinerbin eingesetzt wird, bist du enterbt und hast einen Pflichtteilsanspruch (Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar).
Einen notariellen Pflichtteilsverzicht unterschreibt man normalerweise, wenn man eine gewisse Summe als Ausgleich erhält.
Ja, enterbt hat er mich bereits. Es geht's jetzt nur noch um den Pflichtteil. Ich habe mich da falsch ausgedrückt. Das schlimme an der ganzen Sache ist, dass sein Vermögen das Geld./Erbe unserer Familie ist und er es sich nicht erarbeitet hat. Meine Grossmutter würde sich im Grab umdrehen. Zum Glück erlebt sie das nicht mehr... Lg Sarmento
-- Editiert von sarmento123 am 12.07.2019 19:58
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