Pflichtteilsverzicht wegen Schenkung, ist das rechtsgültig

23. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
FantaFanta
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 17x hilfreich)
Pflichtteilsverzicht wegen Schenkung, ist das rechtsgültig

In einer Erbsache hab ich in der Tat früher mal eine Schenkung bekommmen. Jetzt hat der Erblasser im Testament geschrieben , ich bekomme keinen Pflichtteil, weil ich damals ja schon Abgefunden wurde. Meine Anwältin ( die aber vielleicht nicht der megaprofi in Erbsachen ist) hat gesagt , dass macht rein gar nichts und sei rechtlich nicht relevant, da ich nicht informiert wurde, dass die Schenkung eine Abfindung war und ich ja auch keinen Pflichtteilsverzicht unterschrieben hab. Ist das tatsächlich so? Bedeutet dieser Satz im Testament nichts?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Anrechnung einer Schenkung auf den Pflichtteil erfolgt nur dann, wenn die Anrechnung bereits in direktem Zusammenhang mit der Schenkung durch den Schenker erklärt wurde (§ 2315 BGB ). Ein Anrechnung, die erst mittels Testament erfolgt ist dagegen nicht möglich.

Auf den Erbteil kann eine Schenkung dagegen auch mittels testamentarischer Verfügung angerechnet werden.

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#3
 Von 
FantaFanta
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich hab mich etwas kompliziert ausgedrückt, sorry. Also die Schenkung war schon vor 20 Jahren. Hast auf das Erbe gar keinen Einfluss mehr. Es geht nur darum, dass der Erblasser im Testament schrieb : A erhält keinen Pflichtteil, da sie schon 1998 mit Summe X abgefunden wurde,
Mein Anwalt meinte, das hätte überhaupt keine Bedeutung dass das so im Testament steht, da ich soetwas notariell hätte unterschreiben müssen ( also das ich damit einverstanden bin) , was ich nie habe. Und ich wollte nur wissen ob das stimmt

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Geht nur mir so oder ist das tatsächlich ein Widerspruch?


Nein, kein Widerspruch. Erbteil und Pflichtteil sind zwei sehr verschiedene Dinge.

Zitat:
Mein Anwalt meinte, das hätte überhaupt keine Bedeutung dass das so im Testament steht, da ich soetwas notariell hätte unterschreiben müssen ( also das ich damit einverstanden bin)


Dein Anwalt hat Recht.

Es handelt sich bei der testamentarischen Klausel übrigens nicht um eine Anrechnung der Schenkung auf den Pflichtteil, sondern um einen Pflichtteilsentzug.

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