Pflichtteilverzicht, damit die Gläubiger im Erb- fall keinen Cent sehen?

3. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
wiacek
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteilverzicht, damit die Gläubiger im Erb- fall keinen Cent sehen?

Hallo,

wir haben folgende Frage:

Es geht um Vater, Mutter, drei erwachsene Kinder und einige
Immobilien.

Eine Schwester hat 80.000€ Schulden und deswegen vor Jahren
eine eidesstattliche Versicherung abgebeben.
Aber die Gläubiger warten geduldig bis zum Erbfall......

Nun möchte der Vater, dass alle 3 Kinder einen Pflichtteil-
verzichtsvertrag unterschreiben, damit die Gläubiger im Erb-
fall keinen Cent sehen.

Reicht es denn nicht, wenn nur die Betroffene einen solchen
Plichtteilverzicht unterschreibt? Wieso müssen dies die beiden
anderen auch tun? Können die Gläubiger sonst an die Geschwister
herantreten?

Oder ist es nur, damit der Vater sein Erbe so verteilen kann,
wie er das möchte? (Es gibt ein Lieblingskind unter seinen
dreien).

Es ist ja auch so, dass, wenn man einen solchen Plichtteilverzicht unterschreibt, der Vater jederzeit das
Testament ändern könnte zugunsten des Einen, und der Andere
würde dann kein Stück mehr erben, oder?

Für evtl. Antworten lieben Dank und liebe Grüße

Wiacek

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 807x hilfreich)

Zunächst einmal können die Gläubiger nur an das Vermögen des Schuldners herantreten. So lange ihr nicht für die Schulden eurer Schwester gebürgt habt, braucht ihr keine Angst zu haben.

Es ist nicht einleuchtend, warum ihr alle auf euer Erbe verzichten solltet. Vor allen Dingen solltet ihr euch bewußt sein, dass wenn ihr einen Erbverzicht erklärt, dies auch gleichzeitig für eure Abkömmlinge (sprich die Enkelkinder des Erblassers) erklären würdet. Solange es keinen einleuchtenden Grund gibt, würde ich den Erbverzicht nicht erklären.

Oder ihr fordert euren Vater auf euch vorab euren Pflichtteil auszubezahlen. Dann könnt ihr diesen Erbverzicht erklären. Hat natürlich den Nachteil, dass wenn er noch 20 Jahre lebt und noch weiteres Vermögen anhäuft ihr davon nichts mehr seht.
Zwingen kann er euch dazu nicht. Auch kann er euch auch nicht enterben, denn dann müsstet ihr euch als Erbunwürdig erweisen und das wäre nur der Fall, wenn ihr z.B. versuchen solltet ihn um die Ecke zu bringen.

-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49359 Beiträge, 17361x hilfreich)

Das Ansinnen des Vaters kann ich in keiner Weise nachvollziehen. Ob die anderen beiden Kinder auf ihren Pflichtteil verzichten oder nicht, hat mit den Forderungen, die die Gläubiger stellen nichts zu tun.

Auch der Pflichtteilsverzicht, den der Vater von der verschuldeten Tochter verlangt, leuchtet mir nicht so ganz ein.

Warum will er denn verhindern, dass die Tochter in der Lage ist, ihre Schulden zu begleichen? Selbst dieser Tochter würde ich daher dringend empfehlen, den Pflichtteilsverzicht nicht zu unterschreiben. Wenn sie tatsächlich freiwillig auf ihren Pflichtteil verzichten will, dann kann sie das immer noch dadurch tun, dass sie nach dem Tod ihres Vaters auf die Einforderung dieses Pflichtteils verzichtet.

Wer einen Pflichtteilsverzicht unterschrieben hat, der hat bei einer testamentarischen Enterbung keinerlei Ansprüche mehr.

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