Erblasser hat 3 Kinder, 1 Haus mit riesigem Grundstück, schuldenfrei, 1 Haus inkl. Familienbetrieb, verschuldet. Ehegattin verstorben. Durch Berliner Testament war der Erblasser Alleinerbe, erst nach seinem Tod werden die Kinder zu Schlusserben.
Der Erblasser möchte Enkel A der in seinem Betrieb mitarbeitet sein Haus mit Firma vererben, da sein Kind A schon zu alt ist und er sich mit ihm nicht so gut versteht wie mit Kind B. Der Erblasser möchte zudem, dass Kind A einen Pflichtteilverzicht macht.
(Ist das um den Verkauf der Immobilien zu schützen bei der Verteilung?)
Hat Sohn A das Recht beim Verzichtvertrag beim Notar anzugeben, dass er Zu Gunsten seines eigenen Kindes (Enkel) verzichtet, damit dieser sein Erbe antritt als Ersatz?
Pflichtteilverzicht Berliner Testament Ersatz möglich?
25. Juni 2022
Thema abonnieren
Frage vom 25. Juni 2022 | 16:35
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteilverzicht Berliner Testament Ersatz möglich?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. Juni 2022 | 16:47
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
(Editiert)
-- Editiert von muemmel am 25.06.2022 17:00
#2
Antwort vom 25. Juni 2022 | 16:53
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind B soll Haus 2 bekommen. Also bekommt keinen Pflichtteil. Ich dachte das Berliner Testament kann nicht geändert werden, also würden eigentlich alle 3 Kinder erben.
Ich habe gehört dass das beim Berliner Testament anders geregelt ist
-- Editiert von Dragonslayer88 am 25.06.2022 17:06
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 25. Juni 2022 | 18:26
Von
Status: Richter (8019 Beiträge, 4498x hilfreich)
ZitatIch dachte das Berliner Testament kann nicht geändert werden, also würden eigentlich alle 3 Kinder erben. Ich habe gehört dass das beim Berliner Testament a nders geregelt ist :
Nein, das gilt auch für ein "Berliner Testament". Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn im dem Testament ausdrücklich steht, dass das Testament geändert werden darf.
ZitatDer Erblasser möchte zudem, dass Kind A einen Pflichtteilverzicht macht. :
Warum sollte A auf den Pflichtteil verzichten? Er ist nicht verpflichtet, einen solchen Verzicht zu unterschreiben (der übrigens notariell beurkundet werden müsste). Einen privatschriftlichen Erbverzicht kann man ohne Bedenken unterschreiben - dieser wäre nichtig.
#4
Antwort vom 25. Juni 2022 | 19:13
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWarum sollte A auf den Pflichtteil verzichten? Er ist nicht verpflichtet, :
Genau das versteh ich auch nicht der Vater von Kind A meint nur so würde es gehen dass der Enkel was erbt
Und jetzt?
Schon
267.058
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten