Pflichtteilverzicht Berliner Testament Ersatz möglich?

25. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Dragonslayer88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteilverzicht Berliner Testament Ersatz möglich?

Erblasser hat 3 Kinder, 1 Haus mit riesigem Grundstück, schuldenfrei, 1 Haus inkl. Familienbetrieb, verschuldet. Ehegattin verstorben. Durch Berliner Testament war der Erblasser Alleinerbe, erst nach seinem Tod werden die Kinder zu Schlusserben.

Der Erblasser möchte Enkel A der in seinem Betrieb mitarbeitet sein Haus mit Firma vererben, da sein Kind A schon zu alt ist und er sich mit ihm nicht so gut versteht wie mit Kind B. Der Erblasser möchte zudem, dass Kind A einen Pflichtteilverzicht macht.
(Ist das um den Verkauf der Immobilien zu schützen bei der Verteilung?)

Hat Sohn A das Recht beim Verzichtvertrag beim Notar anzugeben, dass er Zu Gunsten seines eigenen Kindes (Enkel) verzichtet, damit dieser sein Erbe antritt als Ersatz?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

(Editiert)

-- Editiert von muemmel am 25.06.2022 17:00

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Dragonslayer88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Kind B soll Haus 2 bekommen. Also bekommt keinen Pflichtteil. Ich dachte das Berliner Testament kann nicht geändert werden, also würden eigentlich alle 3 Kinder erben.
Ich habe gehört dass das beim Berliner Testament anders geregelt ist

-- Editiert von Dragonslayer88 am 25.06.2022 17:06

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von Dragonslayer88):
Ich dachte das Berliner Testament kann nicht geändert werden, also würden eigentlich alle 3 Kinder erben. Ich habe gehört dass das beim Berliner Testament a nders geregelt ist

Nein, das gilt auch für ein "Berliner Testament". Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn im dem Testament ausdrücklich steht, dass das Testament geändert werden darf.
Zitat (von Dragonslayer88):
Der Erblasser möchte zudem, dass Kind A einen Pflichtteilverzicht macht.

Warum sollte A auf den Pflichtteil verzichten? Er ist nicht verpflichtet, einen solchen Verzicht zu unterschreiben (der übrigens notariell beurkundet werden müsste). Einen privatschriftlichen Erbverzicht kann man ohne Bedenken unterschreiben - dieser wäre nichtig. :grins:

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#4
 Von 
Dragonslayer88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Warum sollte A auf den Pflichtteil verzichten? Er ist nicht verpflichtet,

Genau das versteh ich auch nicht der Vater von Kind A meint nur so würde es gehen dass der Enkel was erbt

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