Pflichtteilverzicht bei Hofübergabe

27. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
hans1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteilverzicht bei Hofübergabe

Hallo!

Meine Eltern wollen unbedingt 2006 noch ihren Hof an meinen jüngsten Bruder übergeben, wegen Steueränderungen, die vielleicht kommen. Ich sehe in keinster Weise eine Notwedigkeit, da mein Bruder erfolgreich im Finanzwesen selbständig unterwegs ist. Ihm soll der Hof überschrieben werden und wir Geschwister sollen auf das Pfichtteil verzichten, ohne Ausgleich oder Entschädigung. Angeblich soll dann rechtlich nur der Hoferbe für Kosten der eventuellen Pflege (auch einer externen Pfegeheimunterbringung) aufkommen müssen und die Geschwister, die auf das Pflichtteil verzichtet haben, würden nicht zu einer eventuellen Unterstützung herangezogen werden können. Ich kann mir das einfach nicht vorstellen, hat hier jemand schon Erfahrung oder weis jemand diesbezüglich etwas ?

Wir leben alle in Bayern, dort gilt meines Wissens die Höfeordnung nicht, aber wasn dann ?

Noch eine letzte Frage: Wenn ich jetzt nicht unterschreibe, kann dann trotzdem übergeben werden ?

Vielen Dank für Ideen!
mfg
Hans

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16 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

Euer Bruder scheint Euch ja ganz schön über den Tisch ziehen zu wollen. Warum solltest Du freiwillig auf Deinen Pflichtteil verzichten?

Wenn er im Rahmen dieses Übergabevertrages die Pflicht zur Übernahme der Pflege der Eltern übernimmt, dann ist er zunächst einmal dafür verantwortlich.

Sollte es aber aus welchen Gründen auch immer dazu kommen, dass das Sozialamt für die Pflege einspringen muss, dann wird es sich auch trotz eines solchen Vertrages auch an die beiden Kinder wenden, die auf den Pflichtteil verzichtet haben.

Was passiert denn z.B., wenn er gar nicht dazu in der Lage ist, die Pflege zu übernehmen?

Derartige Pflegekosten fallen nämlich unter das Unterhaltsrecht, nicht unter das Erbrecht, und darauf dürfen Deine Eltern Dir gegenüber gar nicht verzichten. Ein solcher Unterhaltsverzicht zu Lasten des Sozialamtes wäre nämlich sittenwidrig.

Und noch einmal zurück zur Steuer: Es gibt keine Veranlassung, zwingend noch in diesem Jahr den Hof überschreiben zu müssen, weil das dann Steuern spart. Eine derartige Behauptung ist ganz einfach falsch.

Selbstverständlich dürfen Deine Eltern den Hof auch gegen Deinen Willen an Deinen Bruder übertragen. Das wäre dann aber nicht mit einem Pflichtteilsverzicht verbunden.

Der Vertrag, den Dein Bruder Dir hier vorschlägt, ist mindestens am Rande der Sittenwidrigkeit.

Du solltest wissen, dass Dir bei gesetzlicher Erbfolge 1/3 des Nachlasses zusteht. Die Reduzierung dieses Anteils auf den Pflichtteil von 1/6 wäre schon ein massives Entgegenkommen gegenüber Deinem Bruder und aus meiner Sicht eine großzügige und ausreichende Gegenleistung für die Übernahme der Pflegeverpflichtung.

Ich würde Dir daher empfehlen, dass Du versuchst, Deine Eltern davon zu überzeugen, noch einmal einen neutralen Berater hinzuzuziehen.

Dein Bruder nutzt seinen Erfolg und sein Wissen in Finanzdingen, sowie das Vertrauen, das er dadurch innerhalb der Familie gewonnen hat, schamlos aus, um hier einen Vertrag durchzuboxen, der wahrscheinlich nicht wieder rückgängig zu machen ist.

Es scheint sich hier um blindes Vertrauen Deiner Eltern in Deinen Bruder zu handeln, das wahrscheinlich auch nicht so einfach zu erschüttern ist. Ich wünsche Dir dennoch viel Glück bei dem Versuch, das Ganze noch umzubiegen.

Vielleicht hilft es ja, wenn Du Deinen Eltern diese Antwort zeigst.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

das scheint ja im Moment "in Mode" zu sein.

Schau mal hier:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=75376

auch so ein Fall ....

außerdem: Dein Bruder ist erfolgreich im Finanzwesen selbständig - gibt er nun seinen Job auf um den Hof zu bewirtschaften oder steckt da nicht, wie hh schon schrieb, eine ganz andere Überlegung dahinter??

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

Oh ja, das sind ja zwei unterschiedliche Fälle. Die sind sich so ähnlich, dass mir das gar nicht aufgefallen war.

Die genannte Erbquote von 1/3 bzw. der Pflichtteil von 1/6 bezieht sich natürlich auf den Fall, dass Du zwei Geschwister hast.

Für einen Erb- oder Pflichtteilsverzicht der Geschwister kann es aus meiner Sicht nur folgenden sinnvollen Aspekt geben:

Die Bewirtschaftung des Hofes erbringt nicht genügend Rendite, um die Auszahlung des Pflicht- bzw. Erbteils vorzunehmen. Bei einer Auszahlung wäre der Bestand des Hofes gefährdet. Weitere Bedingung muss natürlich sein, dass derjenige, der den Hof übernimmt, diesen dann auch tatsächlich weiter bewirtschaftet.
Hier kann die Überlegung greifen, dass die Kinder, die den Hof nicht bewirtschaften, im Sinne des Bestandes des Hofes auf ihren Anteil verzichten.

Wenn jedoch keine weitere Bewirtschaftung erfolgen soll, dann gelten diese Überlegungen nicht mehr.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hans1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für die rege Teilnahme. Es sind sehr intresannte Anregungen dabei. Ich habe meinerseits einiges telefoniert.

Zunächst; bis vorige Woche hätte ich denjenigen ausgelacht, der gesagt hätte so etwas würde in unserer Familie ablaufen. Mein größtes Problem bei der Sache ist, daß ich's eigentlich immer noch nicht glaube bzw. wahrhaben will.

Zurück zum Thema:
hh;
Ja, ich glaube das auch, daß ich mächtig über den Tisch gezogen werde. Zum einen gibt es wohl igendwelche Mitteilungen vom Bayerischen Bauernverband (BBV), denen blind geglaubt wird. Hier wird der Verdacht/Vermutung schon als Gesetz betrachtet. Meinen Bruder ist das warscheinlich nur Recht und er bestärkt hier natürlich meine Eltern, er hat ja den größten Vorteil. Letztendlich steht Aussage gegen Aussage, als neutrale Berater wird niemand akzeptiert, da der BBV alles richtig sagt. (das kann man warscheinlich nur verstehen wenn man in Bayern aufgewachsen ist :-))

Bezüglich "Tragen der Pflegekosten" habe ich mich bei den Sozialämtern durchgefragt, zuständig für Landwirte ist der Bezirk und dort ist die zusammengefasste Aussage:
- zuerst das zurückbehaltene Vermögen der Eltern;
- danach wird das gesammte Vermögen der Eltern, das in den letzten 10 Jahren in deren Besitz war, herangezogen. Eine Hofübergabe wird als "gemischte" Schenkung betrachtet und zur Deckung der Pflege herangezogen.
- nach 10 Jahren werden alle Verpfichtungen des Hoferbens hochgerechnet und er muß zuerst diesen Betrag aufbringen
- erst danach müssen die Kinder für Unterhalt sorgen.

Also meines Erachtens hat diese Regelung wenigstens keine "negativen" finanziellen Nachwirkungen. Das Sozialamt sieht hier den Hoferben in der Verpfichtung.

Würde der Hoferbe zur Pfege ausfallen, wird erwartet, daß ein weiterer Bruder einspringt (er ist examinierter Altenpfleger) und falls der auch aufällt dann meine Schwester. (Ich hatte den Sachverhalt oben etwas vereinfacht: wir sind 4 Geschwister --> 1/8 Pfichtteil; mein "mittlerer" Burder soll ein Häuschen des Großvaters übertragen bekommen, meine Schwester und ich sind quasi enterbt :-)

Nachtschwaermer:
Er gibt natürlich nicht seinen Job auf und ich vermute auch eine andere Überlegung (Hofaufgabe mit Überführung ins Privatvermögen ? Steuersparmodelle?).

hh:
das mit Bewirtschaftung sehe ich ja als Grund für einen Pflichtanteilsverzicht ein und hätte nicht die geringsten Probleme, wenn man vom Hof leben muß, dann hat man warlich andere Sorgen und kann meistens die Geschwister kaum entschädigen ohne den Hof zu gefährden ... aber ich betrachte eine Verpachtung nicht als Weiterbewirtschaftung, das mag zwar rechtlich so sein, aber hier sehe ich eher Steuersparmodelle ...

Loddar`s Schwester:
-so isses, wenn nichts anders vertraglich festgelegt ist, beträgt die Zeitspanne wohl 10 Jahre

Viele Grüße
Hans

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Ich will ja niemandem etwas Schlechtes wünschen, Deine Eltern werden es vielleicht nicht mehr erleben - aber:

vielleicht wird Dein Bruder mal ebenso über den Tisch gezogen wie Du jetzt von ihm.

In solchen Situationen frag ich mich: was haben Einzelne eigentlich getan damit sie so behandelt werden?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

gibt es wohl igendwelche Mitteilungen vom Bayerischen Bauernverband (BBV)

Derartige Mitteilungen sind nicht nur vom bayrischen Bauernverband im Umlauf.

Wenn sie aber journalistisch einigermaßen vernünftig formuliert ist, dann kann man auch diesen Mitteilungen entnehmen, dass die Frage nicht entschieden ist und auch nicht zum 01.01.2007 sondern erst im Laufe des Jahres 2007 zum Tragen kommt.

Du solltest Dir also diese Mitteilung beschaffen und mit Deinen Eltern diskutieren.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hans1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
nochmals vielen Dank für die rege Anteilnahme.
Zunächst habe ich den Vorteil, daß ich nicht auf das Hoferbe angwiesen bin. Meine größte Sorge war, daß ich irgendwie bei dieser haarsträubenden Konstruktion mit hineingezogen werde und unsere eigene Altersvorsorge angegriffen werden könnte, was -- Gott sei Dank -- nicht so ist. Jetzt geht's vor allen darum einigermaßen ohne "seelichen" Schaden das Ganze zu überstehen. Meine Frau, die mich toll unterstützt, sagte ganz richtig, "Es geht um die Überwindung der Demütigung."

Nachtschwaermer:
Ich hoffe zwar nicht, daß mein Bruder auch über den Tisch gezogen wird. Ich weis auch nicht wie aktiv er ist, sicher spielt er keine gute Rolle. Ich bin aber überzeugt, daß er mit seiner Einstellung früher oder später wirklich Probleme haben wird.

Loddar`s Schwester:
Hoffentlich bis auch Du nicht auf's Erbe angewiesen.
Wenn man noch eins draufsetzen will, wünscht man ein noch sehr, sehr langes und vor allem gesundes Leben, damit sie noch viel, viel Zeit zum Überlegen und Nachdenken haben.

hh:
Auch ich bin eher der objektive, rationale Typ. Umso härter ist's, wenn dann absolut blockiert wird. Ich hatte vorige Woche schon Deine Antwort zum Parallelthread gelesen (und in Ausschnitten ausgedruck). Die Antwort auf die Aussage war, "wir haben andere Info und der BBV muß es wissen ... und überhaupt wird jetzt übergeben ...". Letztendlich wird hier wohl mit verdeckten Karten gearbeitet. Denn wann immer ich auf die vorgebrachten Gründe einging (und widerlegte) wurde sehr aggresiv und gereitzt geantwortet. Ich meine inzwischen, daß die "scheinbare" Gesetzesänderung nur als Begründung (vielleicht auch nur zur eigenen Beruhigung) vorgeschoben ist und man die eigentliche Motivation nicht vortragen will bzw. kann.

mfg
Hans

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

Gemeint ist wohl dieser Artikel des Bayrischen bauerverbandes:

http://www.bayerischerbauernverband.de/sro.php?redid=91734

Der Artikel bezieht sich auf diesen Gesetzesentwurf:

http://dip.bundestag.de/brd/2006/0778-06.pdf

Hier findest Du zum Vergleich die aktuelle Variante des ErbStG:

http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__12.html

Ich kann die Aussagen des bayrischen Bauernverbandes anhand des Gesetzesentwurfs nicht nachvollziehen.

Es gibt in Zukunft erhebliche Vorteile für produktive Unternehmen gegenüber der jetzigen Sachlage.

Für unproduktive Unternehmen bleibt die Sachlage aber aus meiner Sicht nahezu identisch mit der jetzigen Rechtslage. Ich kann für den konkreten Fall im Gesetzesentwurf keine konkrete Verschlechterung erkennen.

Es ist richtig, dass ein verpachteter betrieb als unproduktiv im Sinne der zukünftigen Erbschaftsteuerregelung gilt, was aus meiner Sicht auch folgerichtig ist. natürlich hat der BBV das Recht, dafür zu kämpfen, dass auch diese Betriebe den Vorteil der Regelung für produktive Betriebe nutzen können.

Woraus der BBV jedoch entnimmt, dass sich die Erbschaftsteuer für derartige Betrieb in diesem gesetz erhöht, ist mir völlig schleierhaft.

Aus meiner Sicht ist dieser Artikel des BBV polemisch und inhaltlich nicht haltbar.

Korrekt aus meiner Sicht ist in diesem Artikel jedoch Folgender Absatz:

Nach dem jetzigen Wortlaut des Gesetzes würden sogar Betriebe, die im Vorfeld der Hofübergabe an den Nachfolger verpachtet sind, bei der Übergabe als unproduktiv gelten.

Das ist wohl auch der Hauptkritikpunkt des BBV an diesem Gesetz. Diesen Kritikpunkt kann ich gut nachvollziehen, nur trifft er auf Euren Fall gar nicht zu.

Außerdem kannst Du Deinen Eltern ja mal erklären, dass für den Fall, dass Du auf Deinen Pflichtteil verzichten musst, die Schenkungssteuer für Deinen Bruder deutlich höher ausfällt.

Das Geld geht dann an das Finanzamt und bleibt nicht in der Familie. Genau das wollen Deine Eltern ja eigentlich verhindern.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
nixbekommen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Hans,
ich bin momentan in der gleichen Situation! Mein Mutter drängt mich, noch 2006 beim Notar auf den Pflichtteil zu verzichten. Auch bei uns ist der Umgangston aggressiv geworden - ich darf nicht mal neutral nachfragen. Am liebsten wäre es ihr, wenn ich einen Blanko-Vertrag unterschreiben würde. Meine beiden Geschwister, die schon ordentlich geerbt haben, verhalten sich still. Dass ich sehr wenig oder auch gar nichts bekomme, stört sie nicht. Beim Geld hört auch die Geschwisterliebe auf! Das tut ganz schön weh. Mich würde interessieren, wie das bei euch ausgeht - veilleicht magst du mir mal schreiben unter ankroeni@gmx.de

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"Liebe Grüsse, nicht verzweifeln"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

ja das kenn ich auch.
Meine Eltern wollten meinem jüngeren Bruder das Haus überschreiben (2 Fam.-Haus mit 1500 m² Grund). Sie haben selber Nießbrauch, meine Geschwister und ich sollten je 6000 DM bekommen, dafür sollten wir auf unser Pflichtteil verzichten. Den Notarvorvertrag durfte ich nur mit Müh und Not sehen, u.a. war aufgeführt, dass alle Geschwister für die evtl. Heimunterbringungen aufkommen sollten! Ich habe als einzigste nicht unterschrieben, weil ich den Notarvertrag unmöglich fand, ich hatte das Gefühl, meine Eltern zu verkaufen.
Die 10 Jahre sind bald um, mein Pflichtteil würde ich auch nicht geltend machen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
haarhaus
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 43x hilfreich)

Guten Tag,

ich komme wohl zu spät, möchte aber ergänzend auf §§ 2312 , 2049 BGB hinweisen.

Von alters her wurde die Erbfolge bei Bauernhöfen so bewerkstelligt, dass einer alles bekommt (also: der erste Sohn bekommt den Hof, der zweite den Esel und der dritte Sohn bekommt den Kater). Es ist ja ein altes Problem, dass sich Grund und Boden nicht beliebig zerteilen lässt, ohne dass es seinen wirtschaftlichen Sinn, nämlich die Existenzsicherung der bewirtschaftenden Personen in Frage gestellt wird. Diese Denke ist auch heute noch sehr tief in den Landwirten verankert. Mit dem Pflichtteilsrecht sind solche Anschauungen grundsätzlich nicht vereinbar, obwohl sich solche Lösungen im Wege des Pflichtteilsverzichts umsetzen lassen.

Die Gesetzgeber des BGB haben aber, um eine Lösung für diesen Konflikt anzubieten, mit den o.g. Regelungen eine Alternative zur Verfügung gestellt, und es ist letztlich Ihre Aufgabe oder diejenige Ihres Rechtsvertreters, diese Regelungsmöglichkeit, die Ihr Vater ja vielleicht nicht einmal kennt, in die Diskussion einzubringen.

Die o.g. Regelungen enthalten eine Privilegierung des Hofübernehmers für die Wertermittlung von Landgütern. Wenn der Erblasser in einer Verfügung von Todes wegen den Hof einem Sohn gegen Zahlung eines Übernahmepreises in Höhe des Ertragswertes überläßt, bemißt sich der Pflichtteilsanspruch der anderen Kinder/ des Ehegatten in Bezug auf diesen Hof nach ebendiesem Ertrags- und nicht nach dem Verkehrswert. Der Übernahmepreis, welchen der Übernehmer zu zahlen hat, kann auch darüber liegen, er muss aber mindestens diesen Ertragswert erreichen und darf den Schätzwert (Verkehrswert) nicht übersteigen.

Der Ertragswert richtet sich nach dem kapitalisierten Reinertrag, den das Landgut erwirtschaften kann (hat also nichts mit den Bodenrichtwerten zu tun), multilpliziert mit einem nach Landesrecht vorgegebene Faktor (erfahrungsgemäß das 18 oder 25-fache). Das ist immer noch relativ wenig.

Diese Norm wendet die Rechtsprechung unter verschiedenen Voraussetzungen auch auf die vorweggenommene Erbfolge an.
Die Gesetzgeber des BGB haben aber, um diesen Konflikt zu lösen, mit den von mir dargestellten Regelungen eine Alternative zur Verfügung gestellt, und es ist letztlich Ihre Aufgabe oder diejenige Ihres Rechtsvertreters, diese Regelungsmöglichkeit, die Ihr Vater ja vielleicht nicht einmal kennt, in die Diskussion einzubringen.

Was die steuerliche Beurteilung anlangt, kann man sagen, dass die Bauern – so wie in anderen Rechtsgebieten auch – dauernd gegenüber den übrigen Bürgern dieses Landes privilegiert worden sind, und keiner hat sich darüber aufgeregt. Ich sehe nicht, dass der Gesetzgeber gerade jetzt seine schützende Hand gerade über den Bauern wegziehen sollte, wo doch für die Unternehmervermögen sogar weitergehende Steuererleichterungen geplant sind.

Vielleicht lässt man sich da einfach mal beraten, um nicht auf ein falsches Gleis zu kommen.


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""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
sepp-maier
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wegen der Unterhaltspflicht kann man eine Freistellung in den Übergabevertrag einfügen, welcher durch eine Hypothek im Grundbuch abgesichert werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hans1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo miteinander,
nach langer Zeit, will ich mal den momentanen Stand schildern. Ich musste etwas Abstand gewinnen ... Jetzt ist mir einiges klarer, und ich bin um etliche Erfahrungen und Erkenntnisse reicher geworden.

Mitte Dezember konnte ich den Vorentwurf der Hofübergabe und den Entwurf des Pflichtteilsverzichtes bei meinen Eltern einsehen und erfuhr, daß am 28.12 der Notartermin angesetzt ist. Im Entwurf wurde mir das Vorkaufsrecht für den Hof eingeräumt. Auffällig war noch, daß das Wohnrecht ein 1/2 Jahr nach Auszug erlischt und daß der Übernehmer sich verpflichet Kirchfahrten, etc. wöchentlich zu übernehmen (es ist ein Einödhof, nächste Ortschaft ist 4 km entfernt). Ich habe nochmal versucht klar zu machen, daß für diese Hofgröße (ca. 8 ha) keinerlei Zeitnot ist, daß es viele Lösungen gibt und daß es mir darum geht, wie sie sich die Zukunft vorstellen.

Kurz vor Weihnachten hat besagter Bruder mit mir Kontakt aufgenommen und wollte mir den Kopf waschen, weil ich mit meiner Haltung die ganze Familie auseinandertreibe und den Hof zersplittern wolle. Er kam zu mir und wir unterhielten uns über 4 Stunden. Es stellte sich heraus, daß er nicht die treibende Kraft ist (es ist der BBV), er ist als Jüngster der Liebling meiner Eltern, er hat nichts gegen Hof und hat alles treiben lassen, was er als Fehler einsah. Er hat, wie ich, eine "worst/best-case" Abschätzung. Der schlechteste Fall, meine Eltern und seine Schwiegereltern werden Pflegefälle, macht ihm Angst, da er dann mit der jetzigen Lösung in der alleinigen Verantwortung steht. Das sah und sehe auch ich so, ich würde den Hof auch nicht unter diesen Bedingen übernehmen. Er wolle diese Bedingungen eigentlich nicht so, hätte aber das Problem, daß es jetzt so ausschaut, als hätte ich ihn "umgepolt". Er wolle versuchen den 28.12 zu Fall zubringen, wisse allerdings nicht wie, außer er unterschreibt einfach nicht. Wir wollten tel. in Kontakt bleiben und wollten eine Familienkonferenz am 2. Weihnachtstag incl. Partner einberufen (die 2. im ganzen Leben !).

Am 2. Weihnachtstag hatte nur besagter Bruder mit Partnerin, meine Eltern und ich mit Frau Zeit. Meine Frau moderierte perfekt und professionell. Wir diskutierten erst über Erwartungen und Wünsche meiner Eltern, was sehr zäh anlief, da solche Themen eigentlich nie in unsere Familie diskutiert wurden. Aber meine Frau hat größe Neutralität bewahrt, so daß nach einiger Zeit, das ganze sehr produktiv wurde. Jetzt sind viele Erwartungen ausgesprochen und auch wie Verantwortung ausschauen soll. Jetzt war mein Bruder bemüht, andere Lösungen vorzuschlagen, GbRs usw. dies überforderte meine Eltern und seine Partnerin fiel ihn in den Rücken, da sie sich auch keine Alternative vorstellen könne. Jetzt stellten meine Eltern klar, daß es nur eine Hofübergabe am 28.12. gibt, sonst ... und machten Andeutungen mit nicht mehr Leben wollen etc. (Nun waren wir wieder beim gewohnten Kommunikationmuster: nur andeuten, drumherumreden, nichts aussprechen, etc.). Jetzt war die Grenze meiner Frau überschritten (der Tod darf nie und nimmer als Druckmittel eingesetzt werden, das muß zwangslaufig eskalieren). Ich fuhr mit meiner Frau sofort zurück. Da nichts mehr zu retten war.

Am 28.12. fuhr ich mit meiner Familie in Erlebnisbad zum schwimmen.

Vorige Woche habe ich vom Notar einen Brief erhalten, um den Pflichteilsverzicht zu regeln. Morgen wird der Brief mit der Aussage "mit meiner Unterschrift würde der Eindruck entstehen, daß ich dem ... zustimmme und damit auch unterstüze. ... ich genehmige nicht". Was bedeutet, daß ich nicht auf's Pflichtteil verzichte. Mein Bruder hat im Vorgespräch erwähnt, daß er keinen Wert auf diese Pflichtteilsverzicht legt.

Kurze Analyse:
- Meine Eltern arbeiten mit suspekten Druck
- Wenn ich recht überlege, gehe ich schon sein längerem auf diesen Druck nicht mehr ein
- Mein Bruder ist meines Erachtens der einzige von uns Geschwistern, bei dem dieser Druck wirkt

Dann macht diese Geschichte wieder Sinn.

Mit Gruß
Hans

0x Hilfreiche Antwort

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