Meine Eltern haben ein gemeinsames Testament. Es ist ein Berliner Testament und sie haben sich gegenseitig als Erben eingesetzt. Weiterhin ist im Testament angegeben, dass nach dem Ableben des zu letzt lebenden Ehepartners die beiden Kinder zu gleichen Teilen erben. Die beiden einzigen Kinder dieser Ehe sind mein Bruder und ich. Vor zehn Jahren ist mein Vater verstorben.
Meine Mutter wohnt zusammen mit meinem geschiedenen Bruder und dessen Sohn in einem Wohnhaus welches vorher meinem Vater und meiner Mutter gehörte. Nun möchte meine Mutter das Haus mit Gärten an ihren Enkel (also den Sohn meines Bruders) übergeben. Das Haus übergibt sie nicht an meinen Bruder, da dieser körperlich behindert ist.
Die Übergabe des Hauses an den Sohn meines Bruders war in den vergangenen Jahren öfters Gegenstand familiärer Besprechungen und ich habe eigentlich keine Einwände gegen diese Vorgehen.
Nun verlangt allerdings meine Mutter von mir, dass ich zu dem bevorstehenden Notartermin erscheine und einen sogenannten Pflichtteilverzicht unterschreibe. Gleichzeitig kann es sein, dass ich einen Geldbetrag als "Abfindung" erhalte.
So wie ich informiert bin, wird mein Bruder einverstanden sein und den Pflichtteilverzicht von seiner Seite unterschreiben.
Für mich ergeben sich nun mehrere Fragen:
1. Ist für den Kaufvertrag des Hauses, der zwischen meiner Mutter und ihrem Enkel geschlossen wird, überhaupt ein solcher Pflichtteilverzicht notwendig oder kann die Hausübergabe auch ohne diesen stattfinden?
2. Welche Konsequenzen ergeben sich für mich und meine Familie (ich habe 4 Kinder), wenn ich diesen Pflichteilverzicht unterschreibe? Was bedeutet das für das Testament (siehe oben)?
3. Mittlerweile hat meine Mutter ein hohes Alter erreicht; was passiert, wenn meine Mutter ein Pflegefall wird?
Ich befürchte, dass es im Fall eines Nicht-Unterschreibens meinerseits zu grossen Familienstreitigkeiten kommt, wobei ich noch als Schuldiger hingestellte werde und eventuell Rufschädigung im Verwandten- und Bekanntenkreis eintritt.
Gefühlsmäßig bin ich der Meinung, ich sollte den Pflichtteilverzicht nicht unterschreiben, auch weil mir meine Mutter vor einigen Wochen unter Androhungen mitgeteilt hat, dass sie mit dem Haus machen könne, was sie wolle.
Ich hoffe auf Unterstützung in diesem Forum und würde mich über sachliche Ratschläge sehr freuen.
einstein52
Pflichtteilverzicht - kann die Hausübergabe auch ohne stattfinden?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Genaues kann ich dir nicht raten. Was ich dir jedoch raten möchte ist, dass du diesen Vertrag nicht einfach so unterschreibst, sondern vorab einen Vertragsentwurf erbittest, damit du Zeit zur Prüfung hast. Mit diesem Entwurf wendest du dich dann an einen Notar deines Vertrauens und lässt dir erklären, was du da eigentlich unterschreibst.
Ich habe das mal in einer anderen Sache gemacht, dass ich einfach so geglaubt habe, dass das schon so stimmt, was der Notar da geschrieben hat. Jetzt habe ich den Salat. Seit 12 Jahren (drehte sich um Bildung von Wohneigentum) streite ich mich mit den anderen Miteigentümern (meine Eltern), nur weil der Notar der Ansicht war, dass man innerhalb der Familie ja nicht alles so genau regeln müsste. Ha, ha kann ich da nur sagen. Kaum war der Vertrag unterschrieben, führten meine mich liebenden Erzeuger wie Burgherren und Landbesitzer auf. Ich hatte plötzlich nichts mehr zu melden.
Sei vorsichtig!
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"Scientia potentia est."
Du solltest unbedingt zu einem Anwalt. Wenn das Berliner Testament nach dem Tod Deines Vaters nicht mehr geändert werden durfte, was wahrscheinlich ist, gehört Dir nach Ableben der Mutter die Hälfte des Hauses. Wenn Du den Pflichtsteilsverzicht unterschreibst, erhälst Du nach dem Tod Deiner Mutter überhaupt nichts. Ich weiss nicht, ob Du das möchtest, Du hast ja auch vier Kinder.
Gruß
Olympia
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Ich rate ebenfalls dringend zur Inanspruchname eines Rechtsanwalts (am besten Spezialist für Erbrecht). Falls sich aus dem Testament ergibt, dass die Mutter Vorerbin ist und dein Bruder und du Nacherben, dann hast du mE gute Karten.
Für einen Verkauf des Hauses von deiner Mutter an den Enkel ist weder deine Zustimmung noch ein Pflichtteilsverzicht erforderlich. Um definitiv raten zu können, müsste man den kompeltten Wortlaut des Testaments haben.
http://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Testament
--- editiert vom Admin
quote:
...Mit diesem Entwurf wendest du dich dann an einen Notar deines Vertrauens und lässt dir erklären, was du da eigentlich unterschreibst...
Das funktioniert nicht, hier musst Du Dich tatsächlich an einen Anwalt wenden.
Ein reiner Anwalt ist leider auch nicht zu empfehlen. Am besten wäre ein Anwalt, der auf Erbrecht spezialisiert ist, und der gleichzeitig Notar ist.
Auf Grund meiner leidvollen Erfahrungen ist es immer besser einen Notar mit zu haben, wenn es um Häuser geht. Anwälte kennen sich oftmals nicht so genau damit aus, was hinsichtlich des Vererbens/Bildung von Wohneigentum/Erbengemeinschaft eines Grundstückes und/oder Hauses. Glaubt mir!
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