Pflichtverzicht und Zugewinn

5. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
ip637944-68
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtverzicht und Zugewinn

Guten Abend,
ich bin etwas verwirrt mit den Definitionen. Ist ein Pflichtteil das gleiche wie der Zugewinnanteil? Sprich wenn beide Ehepartner (zweite Ehe) im Erbvertrag unterschreiben dass sie auf den Pflichtteil verzichten im Todesfall, bedeutet dies dass keiner der beiden einen Erbanteil bekommt oder irgendwelche Ansprüche hat von der Person die alles erbt (Alleinerbe)? Erbe ist in diesem Fall das Kind aus erster Ehe.
Danke!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46686 Beiträge, 16550x hilfreich)

Zitat (von ip637944-68):
Ist ein Pflichtteil das gleiche wie der Zugewinnanteil?


Nein, das sind zwei völlig verschiedene Dinge, was man auch daran erkennen kann, dass einem Enterbten Ehegatten beide Ansprüche nebeneinander zustehen.

Zitat (von ip637944-68):
Sprich wenn beide Ehepartner (zweite Ehe) im Erbvertrag unterschreiben dass sie auf den Pflichtteil verzichten im Todesfall, bedeutet dies dass keiner der beiden einen Erbanteil bekommt oder irgendwelche Ansprüche hat von der Person die alles erbt (Alleinerbe)?


Der überlebende Ehegatte kann dann immer noch den Zugewinnausgleich geltend machen, es sei denn es wurde auch Gütertrennung vereinbart.

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