Plötzlicher Tod, kein Testament: wem gehört PKW?

21. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Betty85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Plötzlicher Tod, kein Testament: wem gehört PKW?

Hallo an alle,

ich habe eine Frage zum Erbrecht.
Person A und Person B Leben seit 12 Jahren zusammen aber sind nicht verheiratet.
Person A stirbt unerwartet an einem Herzinfarkt und hat kein Testament (zumindest wird keins gefunden).
Person A hat 2 Söhne, welche somit rechtmäßige Erben sind.

Person A und B haben jedoch vor 1 Jahr gemeinsam ein Auto gekauft, welches sie beide genutzt haben, jedoch auf die Verstorbene Person A gemeldet war. Nun möchten die Söhne das Fahrzeug haben.

Hat Person B ein Recht auf den von ihr geleisteten Beitrag an dem neu gekauften Wagen (5.100 €) oder vielleicht sogar ein Recht auf das Fahrzeug selbst? Das Fahrzeug gehörte ja offiziell der verstorbenen Person A.
Es gibt jedoch Zeugen für die gemeinsame Anschaffung und die Geldübergabe beim Kauf des Fahrzeugs.

Was würde Person B drohen, wenn sie das Fahrzeug nicht raus gibt?

Leider sind die Söhne (vermutlich) im Besitz des Fahrzeugbriefs, da sich dieser im Safe des Verstorbenen befand. Person B befindet sich jedoch im Besitz des Fahrzeugs, des Schlüssels, des Fahrzeugscheins und sonstiger Fahrzeugunterlagen.

Ich wäre für jeden einzelnen, hilfreichen Tipps sehr dankbar.

Danke und Liebe Grüße
Betty

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32811 Beiträge, 17245x hilfreich)

Hat Person B ein Recht auf den von ihr geleisteten Beitrag an dem neu gekauften Wagen (5.100 €) oder vielleicht sogar ein Recht auf das Fahrzeug selbst? Das Fahrzeug gehörte ja offiziell der verstorbenen Person A. Sie schreiben es doch selbst - das Fahrzeug gehörte A und gehört jetzt folglich seinen Erben. Ob B irgendwelche Schenkungen an A gemacht hat, ist dabei belanglos.
Was würde Person B drohen, wenn sie das Fahrzeug nicht raus gibt? Nun, er wird einen entsprechenden Zivilprozeß kostenpflichtig verlieren und dann kommt der Gerichtsvollzieher, nimmt den Wagen mit und übergibt ihn den rechtmäßigen Eigentümern (kostet natürlich auch Geld). Um da mal eine Hausnummer zu nennen: Gerichts- und Anwaltskosten (für den Anwalt der Söhne - mit eigenem Anwalt wird es noch teurer) liegen bei 10.000 Euro Streitwert bei 2.400 Euro.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 21.02.2015 12:25

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

quote:
Person A und B haben jedoch vor 1 Jahr gemeinsam ein Auto gekauft,
Was bedeutet denn "gemeinsam"? Wer hat den Vertrag geschlossen? Wer hat das Geld gegeben? Wer besaß den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2)?

quote:
jedoch auf die Verstorbene Person A gemeldet war.
Wer Halter ist ist nicht unbedingt auch Eigentümer.

Stefan

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12322.02.2015 19:16:55
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Betty85,

hier mal meine Erfahrung dazu.

Laut meines damaligen Anwalts ist es immer unrelevant wer das Auto bezahlt, Eigentümer ist der, der in den Papieren steht (also der Verstorbene). Mein damaliger Partner und ich hatten Zwei Autos beide auf mich angemeldet und auch beide auf mich versichert. Ich hätte beide Autos behalten dürfen. Habe es aber nicht getan, da er Kinder hat um die er sich am Wochenende und im Notfall kümmert.

So wird es vorerst beim Erbe angesehen.

Kann B jedoch nachweisen (schriftlich) das A und B z.B. vereinbart haben das bei einer Trennung der, der das Auto behält den anderen (nach Wertschätzung bei Trennungsdatum, das bedeutet der Wert des Autos zum jetzigen Zeitpunkt und nicht der Kaufpreis) seine Hälfte auszahlt. So kann B auch dies zum Gegenstand des Erbe bei Gericht oder bei der Gemeinde geltend machen (da es eine Trennung durch Todesfolge ist und der verstorbene A somit Schulden bei B hat für die, dann die Erben auch eintreten müssen, sofern das Erbe nicht ausgeschlagen wurde). Das heißt dann, das B das Auto behalten kann, sofern die Erben von A damit einverstanden sind, das B ihnen die Hälfte auszahlt, oder eben anders herum, dass wenn die Erben von A das Auto behalten wollen müssen Sie B die Hälfte auszahlen. Kommt es zu keiner Einigung, kann das Gericht entscheiden.

Ich empfehle aber egal wie es abläuft alle Einigungen schriftlich fest zu halten.

Liebe Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Laut meines damaligen Anwalts ist es immer unrelevant wer das Auto bezahlt, Eigentümer ist der, der in den Papieren steht (also der Verstorbene). Mein damaliger Partner und ich hatten Zwei Autos beide auf mich angemeldet und auch beide auf mich versichert. Ich hätte beide Autos behalten dürfen. <hr size=1 noshade>

Das ist absoluter Unfug und kam auch ganz bestimmt nicht von einem Anwalt.


Wenn B Miteigentum von X% behauptet, wird B das auch beweisen müssen.
Ohne Beweise, hätte B leider Pach gehabt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

quote:
Laut meines damaligen Anwalts ist es immer unrelevant wer das Auto bezahlt, Eigentümer ist der, der in den Papieren steht (also der Verstorbene).
Das ist definitiv falsch. Die Haltereigenschaft ist ein Indiz, mehr aber auch nicht. Und dabei nicht mal ein starkes, denn viele Fahrzeuge sind - aus Versicherungsgründen - gerade nicht auf den Eigentümer zugelassen.
Das beste Argument ist der Kaufvertrag (aber auch kein hundertprozentiges).

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

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