Hallo,
meine Mutter ist vor 3 agen völlig unerwartet verstorben. Ich bin die einzige lebende Anverwandte.
Meine Mutter hat kein Testament hinterlassen.
Zu aller Trauer kommt nun noch die große Ratlosigkeit: fehlende Unterlagen, das totale Chaos...
Ich brauche Rat:
A) Ich muss heraus finden, wo meine Mutter welche Geldanlagen, Immobilien, Depots,... geführt hat
Problem 1: wie bekomme ich das heraus?
B) Ich habe zu einer (!) Bankverbindung Bankauszüge gefunden; habe auf der dortigen Filiale den Tod meiner Mutter angezeigt, bekomme aber keine Auskunft darüber, WAS dort angelegt wurde und WIEVIEL dort angelegt wurde.
Problem 2: muss ich dort einen Erbschein vorlegen, um Auskunft zu bekommen?
C) Ich habe gelesen, dass die Beantragung eines Erbscheins gleichzeitig die Annahme des Erbes bedeutet
Frage 1: stimmt das?
Problem 3: wie kann ich wissen, ob ich das Erbe annehme, wenn ich nicht mal weiß, auf WAS ich mich einlasse, da ich ja ohne Erbschein keine Auskünfte erhalte?
D) Die Gebühren für das Ausstellen eines Erbscheins richten sich nach dem Erbwert.
Frage 2: stimmt das?
Problem 4: wie kann ich den Wert des Erbes angeben, wenn ich ohne die Vorlage eines Erbscheins bei den Banken keine Auskunft bekomme?
Bitte entschuldigt, aber ich habe das Gefühl, ich bekomme einen Knoten ins Hirn. Irgendwie schließen sich doch einzelne Vorgänge gegenseitig aus...
Vielen lieben Dank für ein bißchen Aufklärung und einige entscheidende Infos.
Ratlos1972
Plötzlicher Todesfall - und jetzt?!
Liebe Ratlos1972,
zuerst einmal mein Beileid. Plötzliches und unerwartes Versterben ist immer problematisch.
Zuerst einmal würde ich die gesamten Unterlagen deiner Mutter durchsehen.
Ob Immobilien, Depot, Konten - irgendwo wird sich ein Hinweis finden.
Solltest du vorab Beerdigungskosten haben, kannst du die Rechnung der Bank vorlegen, die dann das Geld vom Giro (so Guthaben vorhanden) überweist.
Das Beerdigungsinstiut wird im Normalfall die Krankenkasse und die Rentenversicherung informieren.
Denk daran, wenn ein Mietvertrag vorhanden ist, dass dieser genauso wie die Versorger gekündigt werden muss (Sterbeurkunde beilegen).
Vielleicht findest du auch die Steuerunterlagen deiner Mutter, da kannst du unter Umständen sehen, welche Vorsorgebeträge sie in Rechnung gestellt hat und Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Den Erbschein beantragst du beim Amtsgericht.
Sollte das Erbe überschuldet sein, gibt es da auch die Möglichkeit, dieses zu beschränken. Dazu kann HH sicher Auskunft geben. Aber warte doch erst einmal ab.
Inländische Banken müssen den Erbschaftssteuerfinanzämtern binnen 30 Tage nach Kenntnis vom Tode des Kunden Auskunft über Bankvermögen erteilen.
Weitere Infos unter
http://www.kanzlei-haarhaus.de/Erbrecht/Was-tun-im-Erbfall.htm
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