Ich bin der Meinung ich hätte kürzlich gelesen, daß bei einem Erbfall (welcher nun leider eingetreten ist) die Prämienzahlungen der letzten 10 Jahre von Lebensversicherungen zu Erbmasse hinzugerechnet werden, da dieses als Schenkung gegenüber dem Begünstigten anzusehen ist. Hat dieses nun nur eine Relevanz bei dem Pflichtteil oder auch bei der normalen gesetzlichen Erbfolge, da ich bzgl Schenkungen im BGB nur etwas in Bezug auf den Pflichtteil finde. Ist dieses analog auch bei der gesetzlichen Erbfolge anwendbar?
Danke für Hilfe !
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"s.k._hh"
Prämien der letzten 10 Jahre aus Lebensversicherung - Ermasse ?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Das ist richtig.
Das hat aber nur Relevanz bei der Berechnung des Pflichtteils.
Bei der normalen gesetzlichen Erbfolge wrden die Prämien nicht mitgerechnet.
Hallo hh,
das würde dann ja aber bedeuten, daß ich eventuell schlechter gestellt werde, als ob ich enterbt würde und "nur" einen Pflichtteilsanspruch hätte. Das kann doch so eigentlich nicht richtig sein, es gibt doch sicherlich eine Regelung die beinhaltet, daß ich als gesetzlicher Erbe mind. auf meinen Pflichtteil komme. Ferner habe ich jetzt gerade heute gelesen, daß wenn der Begünstigte nur für den Fall des Ablebens des Versicherungsnehmers vor Fälligkeit der Versicherung die Summe erhalten soll sogar nicht nur die Prämien, sondern die gesamte Versicherungssumme der Ermasse zuzurechnen wäre. So ganz klar und einhellig scheinen die Meinungen hier nun doch nicht zu sein, oder?
Gruss
s.k.
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Hallo hh und sk_hh,
und wo finde ich als juristischer Laie die Rechtsgrundlage zu der Regelung, dass die Prämienzahlung zur Erbmasse hinzu gerechnet werden? Bin nämlich so ein Pflichtteilsberechtigter...
Danke für eure Hilfe!
Solltest Du mit dem Erbe schlechter gestellt sein, als mit dem Pflichtteilsanspruch, so hast einen Pflichtteilergänzungsanspruch.
Der Pflichtteil steht Dir also mindestens zu.
Ich habe aber einen interessanten Artikel dazu gefunden:
http://www.answer24.de/Lebensversicherung_und_Erbrecht-7.htm
Weitere Fachartikel zu diesem Thema sind inhaltlich sehr ähnlich. Ein zugehöriges Urteil habe ich bislang leider nicht gefunden.
Wenn eine Altersversorgung der Ehegattin als Bezugsberechtigten durch eine private Rentenversicherung ausreichend vorliegt, steht den Pflichtteilsberechtigten dann - im Zweifel vor Gericht - in jedem Fall der Pflichtteil aus den Prämien zu?
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