Hallo,
die Situation ist wie folgt:
ein Mann und eine Frau leben 12 Jahre lang in einer Lebensgemeinschaft. Die Frau bringt 2 Kinder aus erster Ehe mit. Nach 12 Jahren heiraten der Mann und die Frau. 2 Jahre nach Heirat verstirbt die Frau.
Der Mann hat der Frau über die gesamte Zeit immer mal wieder Geld gegeben (überweisung per Banküberweisung ) , damit sie Schulden, Dispo etc. abdecken kann.
Nach dem Tod der Frau verlangt er dieses Geld von den Kindern nun zurück (Summe im 6 stelligen Bereich).
Weder die Mutter der Kinder noch die Kinder wussten, dass er bei der Bank diese Geldüberweisungen immer als Private Darlehen betitelt hat und wussten auch nicht, dass es Private Darlehen sind.
Die Kinder haben dieses Geld natürlich nicht.
Wie sieht nun die Rechtslage aus?
Die Mutter hatte scheinbar etliche Private Darlehen genommen von denen sie nicht wusste dass sie welche sind. Die Kinder müssen nun dafür aufkommen.
Vielen Dank und freundliche Grüße.
Private Darlehen Darlehensnehmer verstorben
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



ZitatWeder die Mutter der Kinder noch die Kinder wussten, dass er bei der Bank diese Geldüberweisungen immer als Private Darlehen betitelt hat und wussten auch nicht, dass es Private Darlehen sind. :
Wenn er sie als private Darlehen betitelt hat, muss dies auch auf den Kontoauszügen der Frau stehen. Also wusste sie, dass es nur Darlehen waren.
Das Erbe ausschlagen, etwas anderes bleibt nicht übrig.
Für Erbe ausschlagen ist es leider zu spät, alle haben ihr Erbe angenommen (Haus) und danach meinte er, er will seine Private darlehen zurück. (Hintergrund ist, er will das ganze Haus ohne jemanden auszahlen zu müssen.) Hätten die Kinder von den Privaten Darlehen gewusst, hätten sie das Erbe nicht angenommen. Das wussten sie aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Denn das Private Darlehen übersteigt bei weitem den Wert des angetretenen Erbes der Kinder.
-- Editiert von Rednib am 01.02.2020 14:45
-- Editiert von Rednib am 01.02.2020 14:47
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Wie sieht nun die Rechtslage aus? Da die beiden verheiratet waren, sollte der Mann auch 50 % der Schulden der Frau geerbt haben (ich gehe mal davon aus, dass es kein Testament gibt). Folglich müssen die Kinder m. E. auch nur die Schulden zahlen, insoweit sie erben.
Das Erbe ausschlagen Das wäre sinnvoll, aber die Frist dafür (6 Wochen) könnte schon abgelaufen sein...
Denn das Private Darlehen übersteigt bei weitem den Wert des angetretenen Erbes der Kinder. Auch dann, wenn nur die Hälfte bezahlt werden muß (siehe letzter Beitrag)?
Zitat2 Jahre nach Heirat verstirbt die Frau. :
Für sie allein oder für die 4köpfige Familie?Zitatüber die gesamte Zeit immer mal wieder Geld gegeben, damit sie Schulden, Dispo etc. abdecken kann. :
Als Erbe (Kinder) würde ich mich heftig gegen seine Forderung wehren.
Hat man zu Darlehen an die Ehefrau bzw. LG keine Rückzahlungsvereinbarungen gemacht? Findet sich dazu nichts, könnte es zur 0 Forderung werden.
Ja auch dann. Das ist ein Haus mit 2 Wohnungen. Der Mann und die Kinder zusammen haben zusammen eine Wohnung darin geerbt. 1/2 der Wohnung gehört dem Mann und die andere Hälfte der einen Wohnung den Kindern . Der Wert des ganzen Hauses ist ca. so viel Wert wie die gesamten privaten Darlehen. Das gesamte Haus hat ca. einen Wert von 120000€. Die obere Wohnung welche geerbt wurde von beiden zur Hälfte ca. 70000€ die untere Wohnung ca. 50000€. Die Summe aller privaten Darlehen über die ca. 15 Jahre beläuft sich ca. auf 105000€. Der Hintergedanke des Mannes ist, nun diese Privaten Darlehen zurück zu verlangen, damit der Mann sich das ganze Haus kaufen kann. Also quasi sollen die Kinder nun das Haus für ihn bezahlen.
"Für sie allein oder für die 4köpfige Familie?"
Nur für die Mutter. Und die Kinder wussten ja nichts davon. Erst nachdem sie das Erbe angenommen hatten hat er davon erzählt.
Nein Rückzahlungvereinbarungen gab es nie. Es wurde auch nie ausgesprochen dass es nur Darlehen seinerseits sind dass er es wieder zurück haben möchte. Die Mutter hätte das sonst nie gemacht.
-- Editiert von Rednib am 01.02.2020 15:28
Hallo,
Genau dafür (unbekannte, erst nachträglich bekannt werdende Schulden) gibt es doch das Nachlassinsolvenzverfahren.Zitat:aber die Frist dafür (6 Wochen) könnte schon abgelaufen sein...
Stefan
Genau dafür (unbekannte, erst nachträglich bekannt werdende Schulden) gibt es doch das Nachlassinsolvenzverfahren. Was genau das Interesse des Mannes wäre: Die vorhandenen 35.000 Euro (die halbe Wohnung) wären dann zur Schuldendeckung zu verwerten... Erlassen würde nur die Restschuld. Klüger wäre es schon, den Darlehenscharakter zu bestreiten (was aber, siehe Antwort Nr. 1, auch daneben gehen könnte).
Was wäre wenn die Kinder und der Mann einen Schrieb aufsetzen und notariell beglaubigen ließen, in dem steht, dass er die durch die privaten Darlehen entstandenen Schulden erlässt und darauf verzichtet? Wäre das rechtlich möglich und gültig?
Ich sehe momentan nur 2 Möglichkeiten für die Kinder:
1. Sie können irgendwie nachträglich noch das Erbe ausschlagen/zurücktreten
2. Sie bekommen es irgendwie hin, dass dieser Mann offiziell und beglaubigt auf diese Darlehensschulden verzichtet.
Wie seht ihr das?
-- Editiert von Rednib am 01.02.2020 16:29
Was wäre wenn die Kinder und der Mann einen Schrieb aufsetzen und notariell beglaubigen ließen, in dem steht, dass er die durch die privaten Darlehen entstandenen Schulden erlässt und darauf verzichtet? Wäre das rechtlich möglich und gültig? Natürlich - aber warum sollte der Mann das tun?
Wie seht ihr das?
1. Dass keine Ausschlagung mehr möglich ist, haben Sie doch selbst erwähnt...
2. Wie gerade erwähnt - warum sollte er das tun?
3. Nochmal die Antworten Nr. 5 und Nr. 8 lesen - darin wurde eine dritte Möglichkeit erwähnt.
Zitat[i] :
2. Wie gerade erwähnt - warum sollte er das tun?
[i]
Die Kinder würden nach dem Tod der Oma die komplette untere Wohnung ebenfalls erben.
Verkaufen sie diese nie, kann dieser Mann das komplette Haus nie sein eigen nennen können.
Denn denn den Kindern gehört dann 75% des Hauses: 50% der oberen Wohnung und 100% der unteren Wohnung.
Daher ist die Überlegung, dort irgendwie über Vereinbarung auf einen grünen Zweig zu kommen. Der Mann will das ganze Haus, dies wird aber ohne Einverständnis der Kinder nicht geschehen können wenn sie es nicht verkaufen.
Daher versucht er jetzt der Oma die untere Wohnung abzukaufen mit lebenslangen Wohnrecht für sie finanziert mit dem Geld des Darlehens.
Verkauft die Oma die Wohnung allerdings nicht könnte man auf so ein schrieb spekulieren mit der Vereinbarung dass er danach das Haus bekommt.
Da nie eine Frist für dieses Darlehen festgelegt wurde, wird dieses auch nie verjähren. Und da sehe ich die Gefahr für die Kinder.
Das wichtigste ist, dieses Darlehen loszuwerden.
Und das Darlehen anzufechten kostet viel Geld und die Kinder haben kein Geld. Daher versuche ich eine Lösung zu finden, ohne einen langjährigen, kostspieligen Rechtsstreit
-- Editiert von Rednib am 01.02.2020 16:58
Es geht um Erbrecht. Das mit dem geerbten Haus ist klar.
Undeutliche bzw. unbekannte und nur behauptete Darlehen in solcher Höhe kann er fordern und verlangen. Mit dem Bekommen sieht es wohl nicht gut aus.
Wer sagt das außer dem Mann?ZitatDie Kinder müssen nun dafür aufkommen. :
Was er zu beweisen hätte. Nicht nur die Höhe, sondern eben auch das Darlehen selbst.ZitatDie Summe aller privaten Darlehen über die ca. 15 Jahre beläuft sich ca. auf 105000€. :
Warum siehst du die Forderungen des Mannes als Teil des Erbes an?
Warum sollen die Kinder das hinbekommen?
Warum sollten die Kinder auf das Hauserbe verzichten?
Ich sehe es so:
Dieser Mann müsste es selbst hinbekommen, den Kindern und evtl. auch einem Gericht gegenüber nachzuweisen, dass es tatsächlich Darlehen nur an die LG/Ehefrau mit einer Rückzahlpflicht waren. Dass es also tatsächlich Schulden aus Darlehen waren.
Ob ein Nachlassinsolvenzverfahren hilft? Doch nur, wenn die *Schulden* tatsächlich auch Schulden sind.
Bisher sind es ziemlich unbelegte Behauptungen. Motto: Was hab ich der Frau alles Juutes jetan. Das zahlen mir nun deren Kinder zurück.
Wie bitte?

Daher versuche ich eine Lösung zu finden, ohne einen langjährigen, kostspieligen Rechtsstreit Welche dann aber voraussetzt, dass der Mann einen Anfall von Mildtätigkeit hat? Denn wieso er verzichten sollte, lese ich nirgends...
Und das Darlehen anzufechten kostet viel Geld Der Mann ist hier der, der Geld will - insofern muß er Geld in die Hand nehmen, wenn er was will. Er müßte seine Forderungen einklagen, nicht umgekehrt.
Dieser Mann müsste es selbst hinbekommen, den Kindern und evtl. auch einem Gericht gegenüber nachzuweisen, dass es tatsächlich Darlehen nur an die LG/Ehefrau mit einer Rückzahlpflicht waren. Dass es also tatsächlich Schulden aus Darlehen waren. So ist es.
Sorry, du sitzt leider rückwarts auf dem Pferd. Bitte dreh dich um.
NÖ. Es hat niemals Zahlungen als Darlehen an die Verstorbene gegeben.ZitatDa nie eine Frist für dieses Darlehen festgelegt wurde :
NÖ. Es gibt nur Zahlungen. Davon ist kein Geld mehr übrig. Es gibt keine Zahlung als Darlehen mit Rückzahlpflicht.ZitatDas wichtigste ist, dieses Darlehen loszuwerden. :
NÖ. Wer meint, er müsse Geld zurückbekommen aus Darlehensschulden, möge das doch bitte selbst beweisen und per Rechtsstreit versuchen durchsetzen.ZitatUnd das Darlehen anzufechten :
Die Kinder sollten jetzt aufpassen, dass die Oma sich von dem Mann nicht bequatschen lässt... gegen Wohnrecht und solche Späße.ZitatDie Kinder würden nach dem Tod der Oma die komplette untere Wohnung ebenfalls erben. :
Bitte nochmal gefragt: Außer der Behauptung des Mannes--- woran sind die Überweisungen als Darlehen zu erkennen?
Was hätte der Mann jetzt in der Hand?
Auf den Überweisungen wurde als Verwendungszweck immer privates Darlehen angegeben.
Der Sinn hinter meinem Gedanken ist, ihm das Haus nur dann zum Verkauf anzubieten, wenn er dieses besagte Schreiben unterzeichnet. Denn das Problem ist, wenn er das Geld per Gericht einklagt, brauchen die Kinder das Haus als Hypothek, denn sie haben kein Geld um ihm das alles zurückzuzahlen. Und so würde ich diesen Schrieb vor ihm begründen.
Und klagt er es ein, müssen die Kinder ne Menge Geld in die Hand nehmen um sich zu verteidigen, das sind unnötige Nerven und Geld. Das versuche ich zu vermeiden. Auch wenn er damit nicht durchkommen könnte, die Chance besteht immer.
Die Kinder haben zwar einen Rechtsschutz, allerdings greift der nicht bei Erbschaftsrecht.
Das hat in sofern damit zu tun, weil die Kinder mit der Annahme des Erbes auch die Darlehensschulden geerbt haben.
Denn das große Problem ist, dadurch dass das keine befristeten Darlehen sind, könnte er damit auch noch nach Jahren aus heiterem Himmel kommen.
Mit so einem Schrieb wäre das vom Tisch.
-- Editiert von Rednib am 01.02.2020 19:48
Weder die Mutter der Kinder noch die Kinder wussten, dass er bei der Bank diese Geldüberweisungen immer als Private Darlehen betitelt hat und wussten auch nicht, dass es Private Darlehen sind.
Anami, er schrieb obiges in ersten Post. Und wenn auf den Überweisungen "privates Darlehen" steht, dann stand das auch den Kontoauszügen der Frau. Er hat also den Nachweis für diese privaten Darlehen.
Mich würde interessieren, wenn die Wohnung der Frau gehörte, welchen Beitrag an Miete leistete er. Vielleicht musste die Frau ja, diese Darlehen dafür verwenden...
Der Mann bestand darauf, dass die Frau nicht arbeiten geht und er für alle sorgt. Der Mann zahlte keine Miete, allerdings zahlte er den Rest des Kredites der Wohnung ab. Diesen Rest verlangt er jetzt jedoch zusätzlich auch von den Kindern zu den Darlehensschulden zurück. Zusätzlich dazu auch noch Sanierungskosten an der Wohnung die er während der Beziehung mit der Mutter der Kinder hatte. Mittlerweile ist die Frau 5 Jahre verstorben und der Mann lebt in der Wohnung. Nun hat er eine neue Frau kennengelernt und nun fangen diese Anforderungen an. Er hat seither jedoch keine Miete gezahlt. Für die Kinder war das bis dato jedoch völlig in Ordnung.
Der Mann hat vor mit der neuen Frau in das Haus einzuziehen.
-- Editiert von Rednib am 01.02.2020 20:27
ZitatDer Mann zahlte keine Miete, allerdings zahlte er den Rest des Kredites der Wohnung ab. Diesen Rest verlangt er jetzt jedoch zusätzlich auch von den Kindern zu den Darlehensschulden zurück. Zusätzlich dazu auch noch Sanierungskosten an der Wohnung die er während der Beziehung mit der Mutter der Kinder hatte. Mittlerweile ist die Frau 5 Jahre verstorben und der Mann lebt in der Wohnung. Nun hat er eine neue Frau kennengelernt und nun fangen diese Anforderungen an. Er hat seither jedoch keine Miete gezahlt. Für die Kinder war das bis dato jedoch völlig in Ordnung. :
Hie kommen so nach und nach immer mehr Details ans Licht.
Ich würde dringend empfehlen, einen Anwalt einzuschalten. Mit einem "Verzicht" (wenn er diesen überhaupt unterschreiben würde), ist es nicht getan.
-- Editiert von cruncc1 am 01.02.2020 20:32
Zitat:
Hie kommen so nach und nach immer mehr Details ans Licht.
Da kommen leider noch einige Dinge hinzu die der Mann zurück verlangt von den Kindern.. Beeridingungskosten, Behandlungskosten gegen den Krebs etc..
Die Darlehen sind jedoch die größte Summe
Ja um einen Anwalt kommen Sie wohl wirklich nicht herum auch wenn Sie kein Geld dafür haben.
Vll bekommt man Prozesskostenhilfe?
ZitatUnd wenn auf den Überweisungen "privates Darlehen" steht, dann stand das auch den Kontoauszügen der Frau. Er hat also den Nachweis für diese privaten Darlehen. :
Nein, allein durch den Text auf den Überweisungsträgern entsteht keine Schuldverpflichtung. Dies ist allenfalls Indiz.
ZitatDa kommen leider noch einige Dinge hinzu die der Mann zurück verlangt von den Kindern. Beerdingungskosten, Behandlungskosten gegen den Krebs etc.. :
Verlangen kann er viel, durchsetzen vermutlich nicht. Die notwendigen Kosten der Beerdigung sind allerdings aus dem Erbe zu bestreiten - Betonung liegt auf "notwendigen".
Die Krankheitskosten sind faktisch vor dem Erbfall eingetreten, auch wenn sie erst danach geltend gemacht werden. Die Forderung ist also absurd.
Berry
ZitatFür Erbe ausschlagen ist es leider zu spät, alle haben ihr Erbe angenommen (Haus) (... ) Das ist ein Haus mit 2 Wohnungen. Der Mann und die Kinder zusammen haben zusammen eine Wohnung darin geerbt. 1/2 der Wohnung gehört dem Mann und die andere Hälfte der einen Wohnung den Kindern . :
Ach, soll es schon eine (Teil-)Auseinandersetzung gegeben haben? Stand nur die Verstorbene im Grundbuch?
ZitatFür Erbe ausschlagen ist es leider zu spät, alle haben ihr Erbe angenommen (Haus) :
Was soll denn nun vererbt worden sein, eine Wohnung oder ein Haus? Gibt es eine Teilungserklärung?
Interessante Geschichte ...
Zitat:Was soll denn nun vererbt worden sein, eine Wohnung oder ein Haus?
Offensichtlich nur eine Wohnung. Die andere Wohnung gehört wohl der Oma
Zitat:Die Kinder würden nach dem Tod der Oma die komplette untere Wohnung ebenfalls erben.A
ZitatOffensichtlich nur eine Wohnung. Die andere Wohnung gehört wohl der Oma :
Ja, das wurde "bereits" in Antwort #12 mitgeteilt.
Das Haus besteht aus 2 Wohnungen. Die eine Wohnung hat der Frau gehört, die andere gehört noch der Oma.
Die beiden Kinder der Frau haben 50% der Wohnung geerbt und der Mann die anderen 50% der Wohnung.
Die Frau hat kein Testament hinterlassen, nur den Mann vor ihrem Tod um das Versprechen gebeten, bitte ihren Kindern die Wohnung zu lassen und keinen Anspruch zu stellen (ihr letzter Wunsch quasi). Woraufhin der Mann ihr das versprach.
Der Mann hatte dann entgegen dem Wunsch seiner Frau nach ihrem Tod trotzdem das Erbe angenommen. Und bis dato war das auch völlig OK für die Kinder, weil er ja auch viel für die Familie getan hatte.
Nun nach 5 Jahren und einer neuen LG, will er das ganze Haus plus seine ganzen Investitionen zurück.
Scheint mir so als wolle er neu anfangen, obwohl er schon ein Haus hat. Er hätte dann 2 Häuser. Seine LG hat auch ein Haus. Zusammen hätten sie dann 3 Häuser.
-- Editiert von Rednib am 01.02.2020 21:53
Der Beitrag kann so nicht wahr sein.
Dann sollten die Kinder mal dringend mit einem Anwalt und auch der Oma zusammen setzen.
Oma sollte nix verkaufen oder irgendwas bei dem Mann unterschreiben.
Und die Kinder sollten im Zweifel über die Nachlassinsolvenz nachdenken. Dann ist vielleicht die Wohnung der Mutter weg, aber wenigstens bestehen danach keine weiteren Schulden mehr und die Wohnung der Oma ist sicher vor dem Mann.
Das der Mann nun die Wohnung der Mutter + weitere Zahlungen durch die Kinder und ggfs. die Wohnung der Oma erhält kann eigentlich nur passieren, wenn die Kinder und Oma nun nachgeben und ihre eigenen Rechte nicht wahrnehmen. Da ich nicht weiss, ob da noch weitere Fristen laufen: Gas geben, Anwalt einbeziehen!
Nebenbei würde ich prüfen lassen, ob es wirklich ausreichend ist, "Darlehen" als Verwendungszweck zu verwenden. Denn immerhin hat er ja wohl auch Mietfrei in dem Objekt gewohnt. Ich finde das eine sehr windige Kiste mit dem Verwendungszweck in der Überweisung.
ZitatDer Beitrag kann so nicht wahr sein. :
Welcher Betrag?
Alles was er in die Familie investiert hat, hat er immer über "private Darlehen" per Banküberweisung gemacht. Er begründete das mit der Aussage: "damit keine Schenkungsteuern anfallen schreibt er da private Darlehen rein"
Deshalb war der Mutter nicht bewusst dass es tatsächlich private Darlehen sind. Man hatte ihm da vertaut. Das er alles zurück will, damit hat niemand gerechnet.
In 15 Jahren kommt da viel zusammen.
-- Editiert von Rednib am 01.02.2020 22:10
ZitatDie beiden Kinder der Frau haben 50% der Wohnung geerbt und der Mann die anderen 50% der Wohnung. :
Nein, das geht nicht ohne Testament. Sie können die Verstorbene lediglich zu 1/2 bzw. 1/4 beerbt haben.
ZitatNun nach 5 Jahren und einer neuen LG, will er das ganze Haus plus seine ganzen Investitionen zurück. :
Wieso möchte der Ehemann das ganz Haus zurück, wenn ihm bis vor dem Tode noch nicht einmal anteilig eine Wohnung gehört hat?!
ZitatWelcher Betrag? :
Gemeint ist nicht weniger als Dein gesamter Beitrag hier.
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