Hallo,
Habe eine kurze Frage:
Gibt es sowas wie einen privaten nachlassverwalter oder muss dieser immer vom Gericht bestellt werden?
Hintergrund ist dass der Bruder meines Vaters verstorben ist. Dann gab es einen dubiosen Freund des Bruders der nun Rechnungen als nachlassverwalter verschickt.
Privater nachlassverwalter?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



https://de.wikipedia.org/wiki/Nachlassverwaltung
Zitathttps://de.wikipedia.org/wiki/Nachlassverwaltung :
Aus deiner leider sehr spatanischen Antwort entnehme ich dass ein nachlassverwalter oder Nachlassbeauftragter wie er sich selbst nennt immer vom Gericht "beauftragt" werden muss?
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Ein Nachlassverwalter kann auch testamentarisch vom Erblasser eingesetzt werden.
Es kann sich aber nicht ein Freund des Erblassers selbst als Nachlassverwalter einsetzen.
Die Frage ist, was mit Nachlassverwalter gemeint ist?
a) Nachlasspflegschaft gem. §§ 1960 ff. BGB?
b) Nachlassverwaltung gem. §§ 1980 ff. BGB?
c) Testamentsvollstreckung gem. §§ 2197 ff. BGB?
Alle drei Institute werden gern verwechselt, bzw. miteinander vermengt.
a und b werden durch das Gericht angeordnet.
c kann durch den Erblasser angeordnet werden, er kann jedoch auch verfügen, dass das Nachlassgericht einen geeigneten TV ernennen soll (§ 2200 BGB).
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