Privates Darlehen vor Todesfall

11. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.03.2010 15:47:43
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Privates Darlehen vor Todesfall

Hallo @all,
kann mir jemand bei dem folgendem Problem helfen ?

Meine Mutter ist vor knapp einem Jahr verstorben.(Krebs)
Noch zu Lebzeiten hat sie mich gebeten, im Fall ihres Todes von ihrem Konto Geld abzuheben und ein privates Darlehen zu begleichen. Zu diesem Zweck erhielt ich von ihr ihre EC Karte + Pin.
Vier Tage vor ihrem Tod habe ich nun die geschuldete Summe abgehoben und an den Darlehensgeber ausgezahlt. Das Erbe wurde von mir abgelehnt, da ich wusste, daß es nicht viel zu erben gibt ausser einem noch laufendem Kredit.
Nun sagt der Erbverwalter das Geld gehört mit in die Erbmasse und ich muss den Verbleib belegen. Das hat der Geldempfänger auch schriftlich getan. Nun wird eine Kopie eines Darlehensvertrages verlangt. Diesen gibt es aber nicht, da sämtliche Absprachen auf privater/freundschaftlicher Basis gemacht wurden.
Und so weit mir bekannt ist, sind auch mündliche Verträge gültig.

Vorab schon mal vielen Dank für eure Meinung dazu.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

quote:
Nun wird eine Kopie eines Darlehensvertrages verlangt. Diesen gibt es aber nicht, da sämtliche Absprachen auf privater/freundschaftlicher Basis gemacht wurden. Und so weit mir bekannt ist, sind auch mündliche Verträge gültig.



So ist es.
Auch wenn sich der Erbverwalter anders verhält:
Wenn es entsprechende Aussagen, die mit Kontoauszügen belegt werden können, gibt, wird er nachweisen müssen, dass es nicht so war.

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"Lukas 7,23"

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#2
 Von 
guest-12311.03.2010 15:47:43
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Mein Problem ist: der Darlehensgeber war meine Freundin (sind seit zehn Jahren zusammen), und das ganze ging von Hand zu Hand. Wenn meine Mutter Geld brauchte hat ihr meine Freundin etwas gegeben, hat es dann wenn meine Mutter Geld hatte wiederbekommen.Keine Überweisungen, gar nichts.

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""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Ja, aber Deine freundin hat das Geld doch auch nicht unter dem Kopfkissen gehabt, oder?
Wenn es in unregelmäßigen Abständen mal größere Barabhebungen gab, sieht man das doch...
Und Deine Mutter hat doch bestimmt auch nicht die Stromrechnung in bar bezahlt.
Wenn das Konto leer war und nun eine Bareinzahlung stattgefunden hat, die zeitlich nah an einer Abhebung bei Deiner Freundin war, beweist das zwar nix, hat aber -vor allem bei Wiederholung- Hinweischarakter.


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"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.03.2010 15:47:43
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Und genau so ist es leider.
Meine Freundin und ich sind im Tourismus tätig. Somit sind wir ca. 11 Monate im Jahr im Ausland. Das Geld war nicht unter dem Kopfkissen sondern wurde von meiner Mutter aufbewahrt.
Und wenn sie etwas gebraucht hat, konnte sie sich etwas nehmen.Die Erlaubnis hatte sie. Und letztendlich waren irgendwann knapp 5000 € weg.

Ist echt blöd, aber es gibt auch so etwas wie "Privatleben" und da wird leider nicht alles schriftlich festgehalten.

Aber hinterher ist man ja immer schlauer.......

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""

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#5
 Von 
guest-12324.03.2010 09:51:29
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 102x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

quote:
Arcturus: Wie lebensfremd bis du denn?
Es ist doch wohl ziemlich offensichtlich, dass hier vor der beabsichtigten Erbausschlagung noch schnell das Konto der Mutter leergeräumt wurde. Warum sollte die Freundin der Mutter denn immer wieder irgendwelche Beträge darlehensweise überlassen haben, wenn diese selbst über ein Bankguthaben verfügte?



Ich bin halt 'ne Nette :devil:

Spaß beiseite:
Solche Fälle kommen vor, dass jemand tatsächlich auch mal viel Geld zuhause hat und dann mal gar nicht. Bei Freiberuflern oder Leuten, die in der Seefahrt arbeiten ist das gar nicht so selten.
Ich will hier nichts rechtfertigen.

Möglicherweise hast Du Recht, dass bald ein Thread im StrafR oder im SteuerR (bei Hinterzeihung kann bei Selbstanzeige Amnesie gewährt werden) eröffnet wird *schulterzuck*

Andere Frage:
Wo kommt jetzt eigentlich der Erbverwalter her?
Und was fragt der euch sonst so?

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"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12324.03.2010 09:51:29
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 102x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.03.2010 15:47:43
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Erst einmal vielen Dank für die hohe Beteiligung ;-)
Ok, lassen wir mal die privaten Verwicklungen, die es vermutlich in jeder Familie gibt und die für aussenstehende nicht wirklich verständlich sind weg.

Meine Frage bezog sich eigentlich eher darauf, warum Geld, das vor dem Ableben meiner Mutter abgehoben wurde, also noch zu ihren Lebzeiten, warum das angeblich in die Erbmasse gehört.



Tut mir leid, wenn ich mich da falsch ausgedrückt habe.

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""
Und der Erbverwalter wurde eingesetzt. Von wem ? Vermutlich vom Staat.

-- Editiert am 11.03.2010 14:52

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#9
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Weil der Erbe oder in diesem Fall wohl besser der Erbverwalter, wenn der Nachlass an den Fiskus gefallen ist, die Rechtsnachfolge antritt und Verfügungen und Vollmachten des Erblassers widerrufen kann.
Also auch Schenkungen, Vollmachten über den Tod hinaus usw.

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"Lukas 7,23"

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#10
 Von 
guest-12311.03.2010 15:47:43
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen dank für deine Antwort. Hättest du eventuell einen Hinweis für mich wo ich das nachlesen kann ?

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""

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#11
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Es gibt in jeder gut sortierten Bibliothek die Standardwerke zum Erbrecht, damit kriegst Du einen guten Überblick.
Schlagwort hier: Rechtsstellung des Erben.
Kommentierung zu § 1922 BGB



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"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Nachtrag:

Bitte denke daran, dass Du mit der Ausschlagung genau diese Rechtsstellung aufgegeben hast.


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"Lukas 7,23"

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