Hallo liebe Gruppe,
vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. 2003 hat mir meine Oma ihr Haus überschrieben. Sie erhielt eingetragenes Wohnrecht. Auch meine Eltern erhielten Wohrecht, sie wohnen in der ersten Etage. Vor zwei Jahren starb dann meine Oma. Danach habe haben ich und meine Frau die Wohnung übernommen. Das hat meinen Eltern schon nicht gepasst, sie wollten eine Ferienwohnung daraus machen. Wohlgemerkt, das Haus gehört mir.
Ich möchte noch hinzufügen, das im Wohnrecht steht, das Räume die gemeinschaftlich genutzt wurden, auch weiterhin gemeinschaftlich genutzt werden dürfen. Darunter fiel auch die Toilette in unserer jetzigen Wohnung, weil es früher in der Wohnung meiner Eltern keine gab. Mittlerweile haben die aber ihre eigene Toilette im ersten Stock. Daraufhin habe ich unsere Toilette für meine Eltern nicht mehr zugänglich gemacht. Sie haben ja selbst eine eigene.
Aufrund ewiger Streitigkeiten habe ich dann vor ca. 2 Jahren den Kontakt zu ihnen Abgebrochen weil ich von eben diesen Streitereien schon Psychisch angeschlagen war.
Jetzt ist es aber so, dass die sich ständig neue Provokationen und Schikanen einfallen lassen. Beispiele:
Wir haben einen Doppelcarport an den eine Hobbywerkstatt angeschlossen ist, die vorher von beiden Parteien genutzt wurde. Seit fast eineinhalb Jahren hat mein Vater diese Werkstatt nun abgeschlossen und mit mehreren Schlössern gesichert. D.h. ich komme seit dem weder an mein Werkzeug noch an Gartengeräte.
Letzte Woche hat er mir in meiner Seite des Carports den Strom abgeklemmt (er ist Elektriker).
Er hat mittlerweile mehrere Überwachungskameras aussen angebracht ( mit denen er auch drei Nachbarn beobachten kann). Wir fühlen uns hier auf Schritt und Tritt beobachtet. Dazu kommt noch das sie ständig irgendwelche Märchen im Dorf und in den Nachbarorten über uns verbreiten.
Er hat einen Treppenlift einbauen lassen ohne das vorher abzusprechen, eine Solaranlage an der Fassade montiert und führt auch sonst ständige Umbauten durch, die sowohl die Stromleitungen als auch die Bausubstanz betreffen.
Was mich noch mehr nervt: Er schaltet uns auch in der Wohnung ständig den Strom ab und direkt wieder ein in der Hoffnung das bei uns irgendwas kapput geht (der Zählerschrank hängt im Aufgang zum ersten Stock und lässt sich nicht abschliessen) Vorhin schon wieder. Ich war einkaufen und als ich zurückkomme hatte er den Strom wieder kurz ausgeschaltet ( ich merke das weil dann im Schlafzimmer das Licht brennt). Mein PC ist dabei natürlich im Betrieb abgewürgt worden und mein 3D drucker, der schon seit mehreren Stunden lief blieb auch stehen. Den Druck kann ich natürlich wegwerfen. So kann das nicht mehr weitergehen.Wir sind mit den Nerven am Ende. Was können wir tun?
-- Editiert von User am 25. September 2023 16:50
Probleme mit Wohnrecht/ Familienstreitigkeiten
25. September 2023
Thema abonnieren
Frage vom 25. September 2023 | 16:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme mit Wohnrecht/ Familienstreitigkeiten
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 25. September 2023 | 17:12
Von
Status: Richter (8453 Beiträge, 4619x hilfreich)
ZitatWas können wir tun? :
Um die Nerven zu schonen, hilft nur ausziehen.
#2
Antwort vom 25. September 2023 | 18:16
Von
Status: Senior-Partner (6826 Beiträge, 1576x hilfreich)
ZitatIch möchte noch hinzufügen, das im Wohnrecht steht, das Räume die gemeinschaftlich genutzt wurden, auch weiterhin gemeinschaftlich genutzt werden dürfen. Darunter fiel auch die Toilette in unserer jetzigen Wohnung, weil es früher in der Wohnung meiner Eltern keine gab. Mittlerweile haben die aber ihre eigene Toilette im ersten Stock. Daraufhin habe ich unsere Toilette für meine Eltern nicht mehr zugänglich gemacht. Sie haben ja selbst eine eigene. :
Aufrund ewiger Streitigkeiten habe ich dann vor ca. 2 Jahren den Kontakt zu ihnen Abgebrochen weil ich von eben diesen Streitereien schon Psychisch angeschlagen war.
Jetzt ist es aber so, dass die sich ständig neue Provokationen und Schikanen einfallen lassen. Beispiele:
Wir haben einen Doppelcarport an den eine Hobbywerkstatt angeschlossen ist, die vorher von beiden Parteien genutzt wurde. Seit fast eineinhalb Jahren hat mein Vater diese Werkstatt nun abgeschlossen und mit mehreren Schlössern gesichert. D.h. ich komme seit dem weder an mein Werkzeug noch an Gartengeräte.
Das darf er nicht, wenn diese Räume gemeinschaftlich genutzt werden und also alle Parteien sie nutzen dürfen. Die Eltern über's Wohnrecht, der Eigentümer über sein Eigentumsrecht.
Schloss aufbrechen, und wenn das noch mal verschlossen wird, strafbewehrte gerichtliche Verfügung erwirken, die das Verschließen (und Aussperren) untersagt.
Zitat:Letzte Woche hat er mir in meiner Seite des Carports den Strom abgeklemmt (er ist Elektriker).
Das darf er schon gar nicht. Elektriker kommen lassen, Strom wieder anstellen lassen, Vater die Rechnung dafür schicken. Bezahlt er nicht, gerichtliches Mahnverfahren.
Zitat:Er hat mittlerweile mehrere Überwachungskameras aussen angebracht ( mit denen er auch drei Nachbarn beobachten kann).
Das darf er überhaupt nicht. Landesdatenschutzbehörde informieren (die werden von Amts wegen tätig, kann aber dauern), und zusätzlich Demontage verlangen bzw. selbst demontieren. Schriftliches Verbot aussprechen, solche Kameras zu installieren.
Zitat:
Wir fühlen uns hier auf Schritt und Tritt beobachtet. Dazu kommt noch das sie ständig irgendwelche Märchen im Dorf und in den Nachbarorten über uns verbreiten.
Ist lästig - aber wenn man ganz konkrete unzulässige Aktivitäten hat, geht man erstmal gegen die vor; "Gerede" ist hinsichtlich Übler Nachrede, Verleumdung usw. Auslegungssache.
Zitat:Er hat einen Treppenlift einbauen lassen ohne das vorher abzusprechen
Darf er nicht ohne vorherige Erlaubnis, es kann aber sein, daß er Anspruch auf die Erlaubnis hat. Das dröselt man mit einem Anwalt zusammen auseinander.
Zitat:eine Solaranlage an der Fassade montiert und führt auch sonst ständige Umbauten durch, die sowohl die Stromleitungen als auch die Bausubstanz betreffen.
Das darf er alles nicht, da kann man ihn ganz einfach mit Hilfe der Justiz und ggf. eines Gerichtsvollziehers zwingen, das zurückzubauen und künftig zu unterlassen.
Zitat:Was mich noch mehr nervt: Er schaltet uns auch in der Wohnung ständig den Strom ab und direkt wieder ein in der Hoffnung das bei uns irgendwas kapput geht (der Zählerschrank hängt im Aufgang zum ersten Stock und lässt sich nicht abschliessen)
Das darf er auch nicht - aber die wirksamste Abwehr dagegen ist eine Zähleranlage, die abschließbar ist.
Zitat:So kann das nicht mehr weitergehen.Wir sind mit den Nerven am Ende. Was können wir tun?
Ganz einfach: gehen Sie zu einem Rechtsanwalt. Der berät Sie, was wie getan werden kann (das ist eine Menge), und leitet das auch für Sie in die Wege.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 25. September 2023 | 22:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatZitat: :
Was mich noch mehr nervt: Er schaltet uns auch in der Wohnung ständig den Strom ab und direkt wieder ein in der Hoffnung das bei uns irgendwas kapput geht (der Zählerschrank hängt im Aufgang zum ersten Stock und lässt sich nicht abschliessen)
Das darf er auch nicht - aber die wirksamste Abwehr dagegen ist eine Zähleranlage, die abschließbar ist.
In dem Zählerschrank befinden sich beide Zähler. Meiner wie auch der meines Vaters. Ich gehe davon aus, das ich ihm nicht den Zugang zu dem Schrank verwehren kann,oder?
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
287.922
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten