Psychisch erkrankt Testament unwahr

13. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
echostar
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Psychisch erkrankt Testament unwahr

Meine Mutter schreibt im Testament das Ihre Tochter Adoptiert wurde und nichts Erben soll obwohl ihre Tochter nur bei Pflegeeltern untergekommen war.

Meine Mutter hat 3 Kinder. 2 Söhne und eine Tochter, die Tochter ist nicht von meinem Vater. Somit habe ich außer meinem Bruder noch eine Halbschwester.

Meine Mutter leidet unter einer Psychischen Erkrankung worauf ihr vom Vormundschaftsgericht schon über 30 Jahre eine Betreuung zugeteilt wurde.

Die Betreuung begann im Jahre 1979 und endete mit Ihrem Tod.

Während der Betreuungszeit schrieb meine Mutter ein Testament.

Auf dem Testament ist ganz unten rechts die Betreuungsstelle aufgedruckt. Das Amt hat das Testament aufbewahrt und dem Nachlassgericht überreicht.

Das Testament wurde von der Betreuung vermutlich auf Wunsch meiner Mutter in Druckschrift verfasst. Meine Mutter hat es nur Handschriftlich abgeschrieben und Unterschrieben.

Nur wenige Tage später bestätigt ihr Allgemeinarzt Ihr die Testierfähigkeit.

Jedoch entspricht eine Angabe im Testament gar nicht der Wahrheit!

Sie schrieb Ihre Tochter wurde Adoptiert und solle nichts von ihr Erben!

Die Betreuung konnte eine Adoption nicht bestätigen weil das Kind nur in Pflege untergebracht wurde.

Nun frage ich mich warum die Betreuung ihren Mündel nicht aufklärte dass eine Adoption gar nie stattgefunden hatte, wenn das meine Mutter schon bei eigenem klarem Verstand verkannte.

Es besteht zumindest die Wahrscheinlichkeit dass meine Mutter ihr Testament unter diesen tatsächlichen Umständen ganz anders geschrieben hätte.

Das Testament und die Testierfähigkeit die ihr der Allgemeinarzt bestätigte stelle ich damit in Frage.

Eine Testierfähige Person die bei klarem Verstand ist muss wissen ob ihre Tochter adoptiert wurde oder nur in Pflege abgegeben wurde.

Ist das Testament so eigentlich gültig?

Wer sollte es anfechten es sind ja alle im Nachteil.

Die Hälfte solle das Tierheim bekommen und jeder Sohn ein Viertel die Tochter gar nichts.


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Anfechten kann ein Testament jeder, der sich benachteiligt fühlt.
Wenn die Tochter nicht adoptiert worden ist, dann steht ihr zumindest der Pflichteil zu (das ist die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs).

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Ist das Testament so eigentlich gültig?
Wenn das Testament von der Testiererin handschriftlich verfasst und unterschrieben wurde, ja.

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#3
 Von 
echostar
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

was ist die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs?

Beispiel:

Vermögen nach Abzügen ist 50 000€

Tierheim bekommt 25 000€

Wie wird der gesetzlichen Anspruchs berechnet?

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs (hier 1/6, sofern es keinen Ehemann (mehr) gibt) in bar und ist gegenüber dem/den Erben geltend zu machen.

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#5
 Von 
echostar
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

1/6 ist das so zu verstehen weil es 3 Erben (3 Kinder) sind also 3 Teile und da aber der Pflichteil nur die hälfte ist sagt man 1/6 bei 3 Teilen.

Aber was ist mit dem Tierheim das soll ja die hälfte bekommen?

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

quote:
Aber was ist mit dem Tierheim das soll ja die hälfte bekommen?


Das ändert nichts an der Höhe des Pflichtteils. Der bleibt trotzdem 1/6.

Wenn das Tierheim die Hälfte des Nachlasses erhalten soll, dann bekommen die anderen beiden Kinder auch nur 1/6, obwohl sie nicht enterbt wurden. Das kommt dann aber auf die genaue Formulierung an.

Sollte darin z.B. stehen, dass das Tierheim 1/2 und die beiden anderen Kinder je 1/4 erhalten, dann müssen diese Beteiligten den Pflichtteil in Höhe von 1/6 anteilig in Höhe der jeweiligen Erbquoten an die Tochter auszahlen. Weniger als 1/6 können die beiden Söhne aber auch nicht erhalten. Im Zweifel wird der Anspruch des Tierheimes gekürzt.


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#7
 Von 
echostar
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Das Nachlassgericht sprich der Notar in dem Ort wo Mutter ihren letzten Wohnsitz hatte lässt jetzt an das Notariat wo Mutter den Grundbesitz hat das Tierheim und die die beiden Söhne ins Grundbuch eintragen. Die Hälfte das Tierheim jeder Sohn 1/4. Die Eintragung ist kostenlos.
Die Tochter kann innerhalb 3 Jahren ihren Pflichtteil anfordern.

Wenn sie das tut müssen die beiden Söhne jeder die Hälfte bis es ein 1/6 ist, an die Schwester ausbezahlen.

Es handelt sich aber um ein altes Haus.

Wenn kein Verkauf stattgefunden hat wird sie vermutlich mit ins Grundbuch eingetragen nehme ich mal an?

Soll der Verlauf so stattfinden oder ist es besser wenn man Widerspruch beim Notar einlegt weil die Schwester nicht drin steht?


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