Im November 2013 ist mein Vater verstorben. Zu der Beerdigung bin ich nach Deutschland gereist. Bei dieser Gelegenheit hat ich das Erbe
ausgeschlagen, wusste zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht, dass dies rechtsunwirksam war, da dies nicht vor einem Notar erfolgte.
Um so erstaunter war ich, im September vergangenen Jahres einem Aufenthalt in Deutschland ein Schreiben vom Amtsgericht vorzufinden, dass ich als Miterbe im Grundbuch eingetragen bin. Daraufhin bin ich umgehend zu einem Notar gegangen, um das Erbe vor diesem ausgeschlagen.
Heute habe ich erfahren, dass meine Mutter/Geschwister die Erbausschlagung nicht akzeptieren.
Was kann/muss ich unternehmen, um aus dieser Angelegenheit herauszukommen?
Ich habe gehört, dass ich meinen Anteil verschenken könnte. Ist dies eine Möglichkeit?
Wem könnte ich meine Anteil schenken?
Raus aus der Erbengmeinschaft?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
quote:
Daraufhin bin ich umgehend zu einem Notar gegangen, um das Erbe vor diesem ausgeschlagen.
Aufgrund Ablauf der Frist war diese "Ausschlagung" ebenfalls unwirksam.
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Heute habe ich erfahren, dass meine Mutter/Geschwister die Erbausschlagung nicht akzeptieren.
Da gibt es nichts zu "akzeptieren"; Du bis Miterbe geworden.
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Was kann/muss ich unternehmen, um aus dieser Angelegenheit herauszukommen?
Was verstehst Du unter "herauskommen"? Ist der Nachlass überschuldet?
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Ich habe gehört, dass ich meinen Anteil verschenken könnte. Ist dies eine Möglichkeit?
Ja, das wäre eine Möglichkeit.
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Wem könnte ich meine Anteil schenken?
Jeder, der bereit ist, hierfür einen Erbteilsübertragungsvertrag beim Notar zu unterschreiben.
Ansonsten wäre es am Besten für alle, wenn einer der Miterben bereit wäre, den Erbteil zu übernehmen.
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So schnell habe ich nicht mit einer Antwort gerechnet.
Wie kann ich jemanden (Stiftung o.ä.) finden, dem ich meinen Erbteil übertragen kann?
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Guten Abend,
die Frist zur Erbausschlagung ( 6 Wochen ) beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem Sie Kenntnis von der Nachricht des Amtsgerichtes erhalten haben.
Ist Ihnen denn keine Nachricht vom Amtsgericht über den Erbfall an Ihre Meldeadresse im Ausland zugegangen? Hätte nämlich das Amtsgericht ein Schreiben über den Erbfall falsch zugestellt, wäre das ein Formfehler.
Sie müssten nachweisen, wann Sie seinerzeit in Deutschland gelandet sind und tatsächlich Kenntnis vom Erbfall durch das Nachlassgericht erhalten haben.
Unter Umständen könnte Ihre vor dem Notar erkläre Erbschaftsausschlagung doch wirksam sein. Es lohnt sich, die Sache nachzuprüfen.
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Da der Fragesteller sich im Ausland aufgehalten hat, beträgt die Ausschlagungsfrist 6 Monate. Die Frist ist aber ebenfalls abgelaufen.
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beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem Sie Kenntnis von der Nachricht des Amtsgerichtes erhalten haben.
Woher hast Du das denn? Bei der Nachricht des Amtsgerichtes handelte es sich nicht um eine Testamentseröffnung, sondern um die Eintragungsnachricht in das Grundbuch. Die ist jedoch nicht maßgebend für den Beginn der Ausschlagungsfrist.
Was ist denn eigentlich Dein Problem mit der Erbenstellung? Ist das Erbe überschuldet?
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