Rausschmiss aus elternhaus

22. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
tinchen1307
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rausschmiss aus elternhaus

Hallo ich und mein freund wohnen in einer wohnung von seinem elternhaus . Jetzt will der Vater von ihn uns aus der wohnung schmeißen aber von mein freund die mutter ist vor 4 jahren gestorben und alle beide elternteile stehen im grundbuch .
somit gehört doch laut erbrecht ein teil von dem haus meinem freund . geht das das der vater von ihn uns einfach aus dem haus schmeißen kann ?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8947 Beiträge, 1902x hilfreich)

Wieso sollte deinem Freund (dem Sohn) etwas zustehen? So einfach ist das mit dem Erbrecht nicht.

Und selbst wenn es so wäre:
Beteiligt sich dein Freund an den Kosten für das Haus? (Grundsteuer, Müllgebühten, Renovierungen etc)
Wird eine Miete gezahlt?

Hier gibt es weitere Infos zum Thema:
http://www.finanztip.de/erbfolge/

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tinchen1307
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

also wir haben uns so kundig gemacht mit dem erbrecht , dadurch das seine eltern gemeinsam in dem grund buch steht und seine mutt vor 4 jahren gestorben ist steht ihn und sein bruder ein pflichteil zu , rein gesetztlich. das wären glaube 25% vom haus . seit er in den alter ist wo er mit helfen kann hat er immer zu den haus was beigesteuert und hat sich bis jetzt nicht geändert . so und müllgebühren und so weiter bezahlen wir ja. mietvertrag besteht auch . bloß wir haben immer alles mit bezahlt und jetzt will er uns hier raus schmeißen .

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#3
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1412 Beiträge, 531x hilfreich)

Das mit den 25 % stimmt so nicht.

Wenn Vater und Mutter zu gleichen Teilen im Grundbuch stehen, dann gehört dem Vater 50 % des Hauses.

Die anderen 50 % sind die Erbengemeinschaft durch den Tod der Mutter. Bestehend aus Vater und 2 Kinder.
Besteht kein Testament, dann erbt der Vater von den 50 % die Hälfte und die Geschwister je 1/4.

Also gehört dem Vater 75% des Hauses, deinem Freund 12,5% (falls es ein Testment gibt und die Kinder nur den Pflichtteil erben würde, würde sich der Anteil auf 6,25% reduzieren. Das wäre aber auch ein monotärer Anspruch)

Rein aus dem Erbe entseht noch kein Anspruch im Haus wohnen zu können.

Da ein Mietvertrag existiert (mit wem überhaupt), dann müsste dieser ja erstmal gekündigt werden. So einfach mit dem rauswerfen geht es also auch nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tinchen1307
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

danke ratlose mama das hat mir sehr weitergeholfen .

der mietvertrag steht zwischen mein freund und sein vater und ich stehe halt auch mit drinne .

ein testament existiert nicht .

danke trotzdem für dieses guten rat .

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2388x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Da ein Mietvertrag existiert (mit wem überhaupt), dann müsste dieser ja erstmal gekündigt werden. So einfach mit dem rauswerfen geht es also auch nicht.

Doch es dürfte § 573 a BGB in Frage kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1412 Beiträge, 531x hilfreich)

Das könnte zu einem neuen Problem führen.

Der Mietvertrag hätte von allen 3 Erben unterschrieben werden müssen, oder es müsste ein Vollmacht existieren, dass der Vater alleine entscheiden darf. Es scheint eine ziemlich verfahrene Kiste zu sein. Denn, wenn es nur 2 Wohnungen in dem Haus gibt, kann der Eigentümer (Vermieter) leichter kündigen.
Wenn der Vater das wirklich durchziehen will, dann werdet ihr um einen Anwalt kaum rumkommen. Da sind zuviele Dinge miteinander verschachtelt

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tinchen1307
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ok danke
der mietvertrag wurde von ihn , von mein freund und von mir unterschrieben , weil der andere sohn ist schon lange ausgezogen.
eine vollmacht existiert nicht .

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