Hallo liebe Wissenden
Ich bin ein wenig überfragt, vielleicht kann mir hier geholfen werden:
Meine Schwiegermutter starb diesen Monat im Hospiz. Das Erbe haben wir (mein Mann, ich und wir für unseren minderjährigen Sohn) aus Gründen der Überschuldung ausschlagen müssen. Vermögen war eh nicht vorhanden, auch nicht materiell. Wir haben es zu Protokoll beim örtlichen Amtsgericht gemacht, die haben es ans zuständige Gericht weitergeleitet, der Antrag läuft noch.
Nun kam vor einiger Zeit eine Rechnung des Apothekers über Medikamente, die meiner Schwiemu verschrieben wurden. Rechnungsanschrift ist aber mein Mann. Die Rechnung wurde nach dem Tod, jedoch vorm Antrag ausgestellt. Ich bin der Meinung, dass die Rechnung zur Erbmasse gehört und wir nach der Ausschlagung diese nicht zahlen müssen, der Apotheker besteht aber darauf und meint er wolle nicht auf seinen Kosten sitzen bleiben.
Also müssen wir diese Rechnung nun zahlen oder nicht?
Vielen Dank schon mal für euren Rat
-- Editier von Ratlos1981 am 23.11.2016 20:53
Rechnung Apotheke nach Tod
23. November 2016
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Frage vom 23. November 2016 | 20:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung Apotheke nach Tod
Testament oder Erbe?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 23. November 2016 | 22:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort!
Zitat:
Das ist sein Problem, das mit Ihrer Hilfe aber lösbar ist - reichen Sie de Rechnung bei Schwiegermutters Krankenversicherung ein. Dann bleibt der Apotheker maximal auf Schwiegermutters Selbstbeteiligung sitzen
Denke er wird drauf sitzen bleiben, es waren glaube nur grüne und blaue Rezepte, waren beigefügt. Von der Zuzahlung war sie für dieses Jahr bereits befreit. Aber das soll nicht mehr unser Problem sein, der Verlust ist schon schlimm genug
-- Editiert von Ratlos1981 am 23.11.2016 22:25
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