Rechnung für Aufwand Erbe verkaufen

9. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Simonaaa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung für Aufwand Erbe verkaufen

Guten Morgen,

ich weiß nicht, ob ich überhaupt im richtigen Unterforum bin. Es geht zwar um Erbe aber vielleicht passt es doch besser in generelle Themen. Ich bin mir nicht sicher.

Es geht um folgendes:
Mein Vater ist vor zwei Jahren verstorben und hat im Keller bei seiner Lebensgefährtin eine große Sammlung Modeleisenbahn hinterlassen.
Ich habe mich bereit erklärt die Teile zu katalogisieren und zum Verkauf anzubieten. Mein Bruder hat mir zwischenzeitlich weis machen wollen, die Sammlung hätte laut Fachmann einen Wert von mindestens 70.000 €. Ich habe mehrfach um die Kontaktdaten seines Fachmanns gebeten, keine Antwort. Ich habe ihm angeboten das er sich dann um den Verkauf kümmern könnte, keine Antwort. Er hat von einem Gutachten gesprochen was erstellt werden sollte. Ich bat ihn sich dann selbst darum zu kümmern, keine Antwort.

Nun musste endlich mal der Keller geräumt werden.
Dazu bin ich 300 km an den ehemaligen Wohnort meines Vaters gefahren, habe einen ganzen Tag den Keller ausgeräumt, musste jede Menge Müllsäcke entsorgen. Zu Hause habe ich nun schon etwa 30 Stunden damit verbracht den ganzen Kram zu sortieren. Ich habe Defektes entsorgt und verkaufsfähige Teile aufgeschrieben. Ganz fertig bin ich noch nicht. In dem Keller ist noch der fast 4x4m große Aufbau mit Schienen, Häusern und Steuerung verblieben. Dieser muss auch entweder entsorgt oder, mit Glück, verkauft werden. Dazu muss ich mich dann wieder auf den Weg machen und dort den Tag verbringen. Und sich um mögliche Käufer habe ich mich noch gar nicht gekümmert.

Ich, wie auch der Rest der Familie, haben mit meinem Bruder seit langem aus diversen Gründen keinen Kontakt mehr. Unter anderem auch weil er alle und jeden verklagt, von Nachbar bis Arbeitgeber. Ich will hier auch gar nicht näher darauf eingehen.

Seine letzte Nachricht zu dem Thema war das ich ja weiß was die Anlage wert ist und das ich mich melden sollte wenn ich seinen Anteil habe. Abgesehen davon, dass wir nicht im Ansatz 70.000 € bekommen, wahrscheinlich nicht annähernd 7000 €, sehe ich es nicht ein die ganze Arbeit alleine zu machen. Mich interessiert dabei nicht das Geld. Ich wollte die Anlage immer an jemanden gegen Selbstabholung verschenken. der die Sachen zu schätzen weiß. Davon wurde ich immer abgehalten.
Mir geht es ums Prinzip. Er setzt mich unter Druck mit seinen Erwartungen über die Höhe seines Erbanteil durch die Sammlung, nennt mir keine Quelle dazu und bietet keinerlei Hilfe bei der Umsetzung an.

Meine Fragen nun dazu:
Kann ich für den Aufwand eine Art Rechnung stellen und den Betrag nach Verkauf von seinem Anteil abziehen? Wenn ja, wie hoch darf die Rechnung sein und gibt es vorab dazu etwas zu beachten?
Seht ihr andere Fallen in die ich tappen könnte? Ich habe keine Lust die Nächste zu sein, die von ihm wegen irgendwelcher Kleinigkeiten verklagt zu werden.

Jetzt ist es doch ein längerer Text geworden, sorry. Ich wusste es nicht kürzer sinnvoll zu umschreiben.
Vielen Dank für eure Hinweise dazu.

Grüße und guten Start in die Woche

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7121 Beiträge, 1489x hilfreich)

Mit so einer Rechnung baut man nur den Graben , den man zwischen seinem Bruder hat, noch tiefer... ICH würde es lassen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat (von Simonaaa):
Seht ihr andere Fallen in die ich tappen könnte?


Ohne Zustimung Deines Bruders darfst Du die Dinge eigentlich nicht verkaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von Simonaaa):
Seht ihr andere Fallen in die ich tappen könnte?

Da ist man wohl schon lägst reingetappt ....



Zitat (von Simonaaa):
habe einen ganzen Tag den Keller ausgeräumt,

Hoffentlich mit Zeugen, besser noch mit Videodokumentation?



Zitat (von Simonaaa):
musste jede Menge Müllsäcke entsorgen

Selber gepackt?



Zitat (von Simonaaa):
Ich habe Defektes entsorgt

Was konkret hat Dich dazu befugt (wertvolle) Erbmasse zu vernichten?



Zitat (von Simonaaa):
Ich habe keine Lust die Nächste zu sein, die von ihm wegen irgendwelcher Kleinigkeiten verklagt zu werden.

Richte Dich darauf ein, das es dennoch so sein wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Simonaaa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@ cirius32832
Das könnte man durchaus erst mal so sehen, wenn man die letzten Jahrzehnte Geschichte dazu nicht kennt.
Würde er mit mir umgehen, wie man unter Geschwistern miteinander umgehen sollte, auch wenn man nicht sonderlich viel Kontakt hat, würde das nun auch nicht zur Debatte stehen.

@ hh
Die Zustimmung habe ich doch! Er hatte selbst zwei Jahre Zeit den jederzeit zugänglichen Keller zu räumen. Er wollte aber nicht mithelfen, ich sollte mich melden, wenn ich ihm seinen Anteil auszahlen kann. Und insgesamt wissen alle Verwandten darüber Bescheid.

@Harry van Sell
Natürlich unter Zeugen. Allerdings eher zufällig.
Die Müllsäcke stehen noch in der Garage, hätte ich also noch. Zwei zerbrochenen Plastikmodellautos würde ich jetzt nicht als wertvolle Erbmasse bezeichnen. Aber da geht es ja wahrscheinlich nicht um den Wert an sich.
Schade, dass man sich unter Geschwistern über so etwas Gedanken machen muss. Hätte ich mich mal darauf nicht eingelassen. Hoffe ich mal, dass es doch nicht zum Äußersten kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

Das Problem ist doch ein ganz anderes. Ihr seid eine Erbengemeinschaft. D.h., niemand kann letztlich ohne den Rest der Gemeinschaft was auch immer regeln. Einiges hast Du nun geregelt, was sehr ehrenhaft ist, nur juristisch nicht unbedingt geschickt war. Für die Zukunft: fordere ihn auf, sich an der Abwicklung zu beteiligen oder sie in Deinem Namen zu übernehmen. Jedenfalls ist wichtig, dass Du Dich aus dieser Verteidigungssituation heraus begibst. Er muss jetzt erst einmal liefern, und dann sieht man weiter. Wieso vertickert er nicht die Modellbahn, sondern erwartet, dass Du es tust?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wieso vertickert er nicht die Modellbahn, sondern erwartet, dass Du es tust?

Ist doch logisch, er braucht ein Opfer zum verklagen auf den Anteil der 70000 EUR ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Simonaaa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@ wirdwerden
Danke, so hört es sich nicht mehr ganz so schlimm an.
Warum er sich nicht selbst kümmern wollte weiß ich nicht. Ich habe es ja mehrfach angeboten.

@ Harry van Sell
Vielleicht ist das so.
Die 70.000 € waren eine Schätzung die er von einem angeblichen Fachmann hat. Drei mal habe ich um die Kontaktdaten zu seinem Fachmann gebeten. Wenn dem so wäre, hätten wir die Sammlung ja vielleicht schnell los bekommen. Die Kontaktdaten wollte er mir nicht geben. Ich vermute daher das es es gar keinen Fachmann gab, eher Wunschdenken.

Ich habe von den ganzen Sachen meines Vaters ein paar CD´s und eine Hand voll Werkzeug die ich in seinem Beisein mitgenommen habe. Er hat im Beisein der Lebensgefährtin danach die komplette Garage geräumt, Musikanlage, Tonbandgerät, Schallplattensammlung, Rasenmäher, alles mitgenommen. Die Sachen wurden zum Großteil über Ebay verkauft. Davon habe ich übrigens keinen Cent gesehen, was mir aber wirklich egal ist.

Naja, ist irgendwie seltsam das ich mich dann alleine um die Bahn kümmern soll.
Um wieder zu meiner Frage zurück zu kommen, ob ich das irgendwie in Rechnung stellen kann...für mich geht es dabei nicht ums Geld sondern um ihm zu zeigen, das er nicht alles mit mir machen kann.
Aber wenn ich es so recht überlege bin ich wohl einfach nur froh wenn es vorbei und erledigt ist.

Wenn ich endlich fertig mit der Auflistung bin werde ich ihn mit ins Boot zwingen indem er sich an dem Einholen der Angebote beteiligen muss. Vielleicht erkennt er dann auch das es weit ab von seiner "Schätzung" liegt.

Vielen Dank für eure Denkanstöße. Ich werde jeden Fitzel aufbewahren bis das Thema durch ist.


0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Simonaaa):
Um wieder zu meiner Frage zurück zu kommen, ob ich das irgendwie in Rechnung stellen kann...für mich geht es dabei nicht ums Geld sondern um ihm zu zeigen, das er nicht alles mit mir machen kann.

Eine Rechnung wird nicht möglich sein. Wenn die Bahn verkauft ist, dann kann meiner Meinung nach eine Aufwandsentschädigung für die Fahrten und Arbeiten erfolgen, mehr nicht.

Würde ihn nochmals schriftlich auffordern, den Gutachter, welcher die Bahn auf 70 000 € geschätzt hat zu nennen, ansonsten wird die Bahn verkauft und der erzielte Gewinn geteilt abzgl. ihrer Unkosten.
Es gibt in ihrer Stadt sicher ein Auktionshaus, evtl. die Bahn dort zeigen, da erfahren sie ob sie tatsächlich wertvoll ist oder noch in großer Stückzahl vorhanden ist.
Evtl. die Bahn sogar schätzen lassen und sich das Ergebnis schriftlich geben lassen, für den Fall das er klagt. Und ihm diese Schätzung in Kopie schicken.
Wobei Schätzung und tatsächlich erzielter Wert unterschiedlich sein können, ist die Nachfrage gering, wird der Preis weit unter der Schätzung liegen.
Die Züge haben sicher Marken oder Stempel, selber vorab im Internet recherchieren wäre auch eine Möglichkeit.

-- Editiert von Loni12 am 10.05.2022 10:09

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Vermieterheini1
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo Simonaaa,

wenn ich deine Angaben richtig interpretiere, gibt es kein Testament in dem Erbfall.
Im schon 2 Jahre zurückliegenden Erbfall gibt es anscheinend eine Erbengemeinschaft
bestehend aus dir, deinem Bruder und möglicherweise X. Richtig?

Meiner privaten Meinung nach solltest du die "Modelleisenbahngeschichte" nicht getrennt betrachten,
sondern zwingend im Gesamtzusammenhang mit dem gesamten Erbfall bzw,. der gesamten Erbmassse
und was damit bisher geschehen ist.

Vermutlich bestand die Erbmasse nicht ausschließlich aus der Modelleisenbahn.

Also:

Was gehörte alles zur Erbmasse?

Wer sind die Erben * und mit welchem %-Anteil?
* Natürlich keine Namen sondern Verwandschaftsgrad bzw. sonstige Kurzbezeichnung.

Was von der Erbmasse wurde wie bisher auf die einzelenen Erben "aufgeteilt"?
Wer hat das veranlasst?
Wer hat dem nachweislich zugestimmt?
Wer hat das "geduldet" - z.B. durch Nichtäußerung?
War jemand nachweislich dagegen (ohne anschließende Einschaltung vom Gericht)?

Was ist jetzt mit dem 300 km entfernten Haus deines verstorbenen Vaters?

Ich könnte auch fragen:
Waum lässt du die Modelleisenbahnsachen nicht "für die Ewigkeit ruhen"
= da rumliegen wo sie waren bzw. teilweise noch sind?
Du sieht hier wie wichtig der Gesamtzusammenhang für deine Frage ist!

Signatur:

Dies ist eine private Meinungsäußerung als Laie ohne jede Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Simonaaa
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Es gibt keine weitere Erbmasse und nur mich und mein Bruder. Mein Vater wohnte bei seiner Lebensgefährtin im Haus. Das es sein Haus ist habe ich nirgendwo geschrieben.
Von dem Guthaben auf seinem Konto wurde die Beerdigung bezahlt. Der Rest (ganz knapp vierstellig) wurde 50/50 geteilt. Eine Nachzahlung von der Knappschaft wurde auch 50/50 geteilt. Auch da habe ich mich um allen Papierkram sehr gern aber auch alleine gekümmert.

Wie ich schon schrieb, habe ich bei einem gemeinsamen Treffen dort eine Hand voll CD´s und etwas Handwerkzeug mitgenommen. Den Rest hat mein Bruder bekommen was ich auch vollkommen ok finde.
Wir waren uns zunächst einig, dass wir die Bahn an einen Liebhaber gegen Selbstabholung abgeben. Alle (Mutter, Lebensgefährtin, Tanten) haben uns abgeraten, da die Sachen nicht gerade günstig waren und man sicher noch ein paar Euros bekommt. Also haben wir gesagt wir verkaufen, ein bisschen Taschengeld schadet ja nicht. Das soll jetzt hier auch nicht so ankommen als wäre das ein Riesenschatz. Ja, er hat viel gesammelt und ja, ein paar Euros bekommt man dafür noch.
Seine Lebensgefährtin möchte nach zwei Jahren wieder einen leeren Keller und wegschmeißen wollte es keiner aus verschiedensten Gründen.

Inwieweit das meine Frage beeinflusst, ob man grundsätzlich eine Aufwandsentschädigung in Rechnung stellen kann, weiß ich nicht. Aber wie schon gesagt: Es hat sich eh erledigt. Ich ziehe das noch durch, hoffe das wir uns ohne Streit einig werden und dann bin ich meine Verpflichtungen los.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.684 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen