Meine Schwester und ich sind Nacherben, Vater lebt noch und ist Vorerbe, ist aber dement. Ich bin Betreuer des Vaters per früher gegebener privater Vorsorgevollmacht (umfasst auch Bankgeschäfte).
Meine Schwester verlangt nun Einsicht in "alle Bankbelege, nebst Rechnungen") der vergangenen 10 Jahre. Demenz Vater und daher auch meine Vollmacht, bestehen aber erst seit 2 Jahren. Vorher hat ja Vater sein Geld selbst verwaltet.
Muss ich die alten Belege also alle zeigen (10 Jahre) oder nur für 2 Jahre?
Danke.
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-- Editiert Ronald123 am 05.03.2012 21:37
Recht auf Einsicht in Belege
Solange der Vater lebt, hat deine Schwester überhaupt keinen Anspruch auf irgendwelche Belege.
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Also meine Schwester sagt, sie habe einige Paragrafen gefunden, die darauf hindeuteten, dass sie doch ein Auskunftsrecht hat:
2121 ff, 2127 ff.
Wäre natürlich wichtig zu wissen, worin genau dieses Recht besteht, also z. B. nur Kontostände, wie oft muss ich zeigen, muss ich auch Belege bzw. Bankauszüge herzeigen, auch Kopien zulassen??
Danke.
Ronald
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Ich wüsste nicht, worauf sich das Recht Deiner Schwester begründen sollte,in Belege Einsicht nehmen zu wollen. Dein Vater lebt noch , also ist auch noch kein Erbfall eingetreten. Was Dein Vater mit seinem Vermögen gemacht hat , solange er es selbst darüber verfügte, geht sie schlicht und einfach gar nichts an. Im Erbfall könnte sie natürlich Auskunft darüber verlangen , wie Du das Vermögen des Vaters verwaltet hast, vorher aber nicht. Die Zeit , die Du vertreten musst, beläuft sich aber nur ab dem Tag , wo Du die Vermögenssorge übernommen hast, nicht auf die Zeit davor.
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Bezieht sich die Frage auf den Erbfall nach dem Tod der Mutter?
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Ja, die Mutter ist vor 6 Jahren gestorben, der Vater (durch gemeinsames Testament) dadurch Vorerbe geworden. Meine Schwester und ich Nacherben.
Schwester verlangt jetzt "Einsicht und Kopien" aller Belege, Bankauszüge etc. für die letzten 10 Jahre. Pflichtteil wurde bereits ausgezahlt.
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Gut - bei dieser Auskunft und der Aufstellung geht es allein um den Nachlass der Mutter. Die Schwester kann nun nicht die Kontoauszüge des Vaters der letzten 10 Jahre einsehen.
Es ist auch nicht so, dass die Schwester bezüglich des Nachlasses der Mutter die Belege/Kontoauszüge einsehen darf. Sie hat bestimmte Rechte (§ 2121 BGB
: "öffentlich beglaubigen", "bei der Aufnahme des Verzeichnisses zugezogen wird" und "Verzeichnis durch die zuständige Behörde oder durch einen zuständigen Beamten oder Notar aufnehmen zu lassen") aber kein Einsichtsrecht in die Kontoauszüge.
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Also meine Schwester begründet ihr Einsichtsrecht mit angeblichen "Manipulationen", die ich angeblich vorgenommen hätte (vollkommen absurd). Ich hatte ihr mehrfach eine Übersicht der Kontostände gezeigt, die eigentlich schon klar zeigte, dass das Unsinn ist.
Dies genügt ihr aber nicht.
Um diese "Manipulationen" herauszufinden bzw. zu "beweisen", müsse sie lückenlos alle Auszüge sehen.
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