Hallo Zusammen,
ich habe nunmehr die Funktion des Testamentsvollstreckers in einem Erbfall übernommen, in welchem ich auch mit einem Vermächtnis bedacht wurde. Die Erben wurden noch nicht ermittelt bzw. der Prozess des Nachlassgerichts befindet sich noch in Bearbeitung.
Mit Annahme der Funktion werden jedoch dafür Gerichtskosten fällig. Mit meinem nunmehr dafür erhaltenen Testamentsvollstreckerzeugnis kann ich mich ja der Bank gegenüber legitimieren. Zudem habe ich von der Lebenszeit der Verstorbenen noch Bankvollmacht.
Ist es legitim und erlaubt, dass ich die Gerichtskosten für das Testamentsvollstreckerzeugnis gleich vom Konto der Verstorbenen bezahle oder darf ich erst mit Abschluss des Verfahrens meine Kosten einfordern und wieder an mich überweisen? Anzumerken sei noch, dass ich keine Vollstrecker Vergütung aus dem Nachlass geltend machen werde.
Vielleicht habt Ihr ne kurzfristige Antwort für mich. DANKE allen Helfern.
Rechte als Testamentsvollstrecker - Verfahrenskosten
11. Juni 2023
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Frage vom 11. Juni 2023 | 07:47
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte als Testamentsvollstrecker - Verfahrenskosten
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 11. Juni 2023 | 09:13
Von
Status: Unbeschreiblich (46702 Beiträge, 16555x hilfreich)
ZitatIst es legitim und erlaubt, dass ich die Gerichtskosten für das Testamentsvollstreckerzeugnis gleich vom Konto der Verstorbenen bezahle. :
Ja
#2
Antwort vom 11. Juni 2023 | 10:09
Von
Status: Schlichter (7868 Beiträge, 4454x hilfreich)
ZitatDie Erben wurden noch nicht ermittelt bzw. der Prozess des Nachlassgerichts befindet sich noch in Bearbeitung. :
Welcher Prozess?
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#3
Antwort vom 11. Juni 2023 | 11:55
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
ich meine den Prozess der weiteren Erbenermittlung (weitere Ordnung). VG
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