Rechte des Erben?

27. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
JuliaS.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte des Erben?

Hallo,
Ich habe eine Frage zu folgender Situiation.
Die Eltern meines Freundes haben sich vor ca. 8 Jahren getrennt und geschieden. Daraufhin ist auch der Kontakt zwischen Vater und Sohn abgegbrochen. Nun hat mein Freund jetzt erst durch Zufall über Dritte erfahren, dass sein Vater letztes Jahr im November gestorben ist.
Die Familie väterlicherseits meines Freundes war schon immer sehr komisch und will nichts mit ihm und seiner Mutter zu tun haben. Ist mir unverständlich dass sie ihn aber nicht mal über den Tod seines eigenen Vaters benachrichtigt haben.
Wie sieht es da eigentlich wegen möglicher Erbschaft aus? Wer kümmert sich nach dem Tod einer Person darum, dass auch alle noch lebenden Angehörigen und möglichen Erben ausfindig gemacht und informiert werden? Wir wissen z.B. dass eine Lebensversicherung vorhanden war, wo mein Freund eingetragen war.
Was können wir jetzt tun? Oder ist es schon zu spät da noch irgendwas einzufordern?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Keineswegs - wenn die LV-Gesellschaft bekannt ist dort nachfragen. Wegen Erbe kann man sich auch an das Nachlaßgericht wenden.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuliaS.
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Darum will sich mein Freund auch demnächst kümmern.

Was ich nur nicht ganz verstehe, wie läuft denn sowas bei Todesfall eigentlich genau ab? Wer kümmert sich darum, dass der direkte Erbe gefunden und benachrichtigt wird? Oder muss man sich als möglicher Erbe selbst darum kümmern? Das wär aber schon sehr komisch, wenn man gar nicht weiß, dass jemand gestorben ist. Wenn mein Freund nicht durch Zufall davon erfahren hätte, würde er wahrscheinlich in vier Jahren noch nichts davon wissen. Und bis dahin kassieren andere das Erbe ab?

Kann mir das jemand genau erklären, oder zumindest einen Link zu Internetseiten schicken, die sich damit befassen?

Danke schön!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8017 Beiträge, 4498x hilfreich)

#Was ich nur nicht ganz verstehe, wie läuft denn sowas bei Todesfall eigentlich genau ab? Wer kümmert sich darum, dass der direkte Erbe gefunden und benachrichtigt wird?#
Niemand.

Hier http://www.bmj.de/files/-/947/erben_vererben_august2009_barrierefrei.pdf
kannst du erst mal nachlesen.

Dein Freund sollte zunächst beim zuständigen Nachlassgericht nachfragen, ob ein Testament vorhanden ist.

Sollte ein Testament vorhanden sein, gilt dieses. Sollte er durch dieses "enterbt" worden sein, hat er einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Sollte kein Testament vorhanden sein, gilt die gesetzliche Erbfolge und er wurde(Mit?)Erbe.

#Oder muss man sich als möglicher Erbe selbst darum kümmern?#
Ja.

#Das wär aber schon sehr komisch, wenn man gar nicht weiß, dass jemand gestorben ist.#
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung jemand vom Tod zu verständigen.

#Wenn mein Freund nicht durch Zufall davon erfahren hätte, würde er wahrscheinlich in vier Jahren noch nichts davon wissen.#
Das kannn passieren.

#Und bis dahin kassieren andere das Erbe ab?#
Zunächst müsste man klären, ob er überhaupt Erbe geworden ist.



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Und bis dahin kassieren andere das Erbe ab?


Wenn jemand unberechtigt auf fremdes Vermögen zugreift, dann kann das je nach genauen Umständen den Straftatbestand der Untreue oder der Unterschlagung erfüllen. Der dadurch entstehende Schaden ist dem tatsächlichen Erben natürlich zu ersetzen.

Der Nachlass ist nur für den/die Erben kein fremdes Vermögen.

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