Die Lebensgefährtin meines Vaters ist im Januar gestorben. Sie hatte lebenslanges Wohnrecht im Hause meines Vaters. Alleinerbe ist ihre Tochter. Ein Testament besteht nicht. Nun meine Frage. Um alles finanzielle (Beerdigung, Konten, Bargeld usw.) hat sie sich gekümmert. Wie muss mein Vater mit dem Rest ( Kleidung, Schuhe, pers. Gegenstände, Geschirr, Möbel usw. ) verfahren? Gibt es eine Frist, wielange man die Sachen aufheben muss, oder abgeholt werden müssen? Der Tochter sind diese Dinge anscheinend egal, da seid Mai kein Kontakt mehr besteht.
Liebe Grüße und vielen Dank
-- Editier von Annelie123 am 14.10.2015 14:15
Rechte und Pflichten eines Erben
14. Oktober 2015
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Frage vom 14. Oktober 2015 | 11:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte und Pflichten eines Erben
Testament oder Erbe?
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