Regelt der Nachlassverwalter auch Beerdigung/Wohnungsauflösung usw. ?

13. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
marcinho
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)
Regelt der Nachlassverwalter auch Beerdigung/Wohnungsauflösung usw. ?

Hallo liebes Forum,

die Erbmasse meines Onkels ist vermutlich nicht sehr hoch, mit etwas Glück, nach Abzug aller Kosten, wird ggf. ein Betrag von 500 - 1000 € über sein, maximal 2000 €. Können aber auch schnell 2000 € Kosten übrig bleiben.
Nun überlege ich daher, einen Nachlassverwalter zu beantragen.
(Hinweis: ich bin qua Testament der Erbe, nicht gesetzlich, es gibt aber keine Verwandten mehr)

Meine Frage ist nun, ob der Nachlassverwalter sich auch um den ganzen organisatorischen Kram kümmert und diese mit der Erbmasse verrechnet: Beerdigung+Kosten, Wohnungskündigung/-Auflösung, Kündigung von Telefon, usw.

Anders gesagt: wenn der Nachlassverwalter mitteilt, dass nach Abzug aller Kosten bspw. 1000 € geerbt werden können, hab ich dann noch irgendwelche endlosen Behördengänge und sonstige Verpflichtungen/Scherereien, wenn ich das Erbe annehme? Oder hat der Nachlassverwalter dann schon alles geregelt?

Besten Dank im Voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von marcinho):
Nun überlege ich daher, einen Nachlassverwalter zu beantragen.

Die Nachlassverwaltung wird abgelehnt, wenn der Nachlass nicht ausreicht um die Kosten zu decken.
Zitat:
Meine Frage ist nun, ob der Nachlassverwalter sich auch um den ganzen organisatorischen Kram kümmert und diese mit der Erbmasse verrechnet: Beerdigung+Kosten, Wohnungskündigung/-Auflösung, Kündigung von Telefon, usw.

Nein, das ist nicht Aufgabe eines Nachlassverwalters.

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#2
 Von 
marcinho
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo, Danke nochmal. Jetzt ist eine neue Frage aufgetaucht:
Der Nachlasspfleger hat mir jetzt mitgeteilt, ich müsste für den Nachlasspfleger in Vorkasse treten. Kann das sein?
Oder hat er nur am Telefon "getrickst", um den Verwaltungsaufwand kleinzuhalten?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Aha. Hier ist also die Rede von einem Nachlasspfleger, nicht von einem - verwalter. Das ist ein Unterschied. Aber NL Pflegschaft entfällt, nur weil er der Erbe zu bequem ist sich um alles zu kümmern. Der Erbe ist bekannt. Da fällt eine Pflegschaft ohnehin aus.

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#4
 Von 
marcinho
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 5x hilfreich)

sorry, Verwalter war natürlich gemeint. Hier war der Gedanke einen zu beantragen. Im Netz stand irgendwo, dass die Kosten bei kleineren Erbschaften vom Gericht getragen werden, wenn sich herausstellt, dass die Erbmasse nicht reicht. Aber von Vorkasse konnte ich nirgends was finden.

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