Regelungen nach Todesfall

16. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12316.04.2019 18:01:03
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Regelungen nach Todesfall

Hallo zusammen.

Seit längerem beschäftigen mich einige Fragen zum Erbfall und welche Rechte ein Erbe hat, insbesondere wenn mehrere Erben benannt sind. Leider bin ich bei der Recherche in den vorangegangenen Beiträgen nicht wirklich fündig geworden... Da ich aus der Vergangenheit tiefe moralische Abgründe seitens meiner Verwandschaft nach dem Tod von Familienmitgliedern miterleben durfte, erhoffe ich mir hier Antworten auf meine Fragen...

Ausgangspunkt:
Mein Großvater (Witwer) hat alle Erben inkl. dem Nachlass testamentarisch und bei vollen Bewusstsein benannt. Dieses Testament ist von ihm bei einem Notar hinterlegt worden.

1. Kann ein Testament von den benannten Erben angefochten werden, wenn er oder sie sich benachteiligt fühlt oder ist ein Testament bzw. der letzte Wille nicht anfechtbar?
(Bsp.: Erbe A wird im Testament ein Haus fest zugesprochen. Erbe B ist damit nicht einverstanden, da er sich hier übergangen fühlt und besteht auf einen finanziellen Ausgleich von Erbe A)

2. Mein Vater ist vor über 10 Jahren verstorben. Gehen seine gesetzlichen bzw. testamentarischen Ansprüche nach dem Tod meines Großvaters (sofern das Testament nicht geändert wurde, was ich mir jedoch nicht vorstellen kann) auf meinen Bruder und mich über oder werden diese Ansprüche auf meine beiden Onkel (Brüder meines Vaters) aufgeteilt?

3. Mein Bruder und ich wohnen ca. 120 km von meinem Großvater entfernt. Ein Onkel wohnt mit seiner Frau direkt neben meinem Großvater. Darf mein Onkel nach dem Tod meines Opas das Haus ohne das Einverständnis meines Bruders und mir betreten oder würde das rechtlich einen Verstoß darstellen, wenn er dort nach Belieben mit seiner Frau ein und ausgeht? (Kontrollieren könnten wir es ja nicht...)

4. Was geschieht mit den Bankkonten nach dem Tod meines Großvaters? Wird die Bank automatisch über den Tod meines Opas informiert und sperrt den Zugriff und die Lastschriftaufträge? Wer hat Zugriff auf das Bankkonto/die Bankkonten? Bedarf es hier auch wieder die Zustimmung aller Erben, um etwas mit den Bankkonten zu unternehmen (Auszahlungen, Überweisungen, etc.)? Ich gehe mal davon aus, dass niemand eine Konto-Vollmacht von meinem Opa besitzt.

5. Wie sieht eine Testamentseröffnung heutzutage aus? Wird man postalisch über sein Erbe informiert oder findet dies an einem Ort statt, an dem alle Erben zusammentreffen? Sind dort nur die Erben erwünscht oder dürfen auch im Testament nicht benannte Personen (bspw. die Ehefrau meines Onkels) dort anwesend sein?


Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre Ratschläge/Hilfe.

Viele Grüße

Berry1991





-- Editiert von Berry1991 am 16.04.2019 15:25

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von Berry1991):

1. Kann ein Testament von den benannten Erben angefochten werden, wenn er oder sie sich benachteiligt fühlt oder ist ein Testament bzw. der letzte Wille nicht anfechtbar?
(Bsp.: Erbe A wird im Testament ein Haus fest zugesprochen. Erbe B ist damit nicht einverstanden, da er sich hier übergangen fühlt und besteht auf einen finanziellen Ausgleich von Erbe A)
Angefochten werden kann das Testament von allen, die gesetzlich erben würden. Wenn Erbe A und Erbe B also auch gesetzliche Erben (im Wesentlichen: Nachkommen) wären, so wäre das möglich. Bei einem notariellen Testamten wäre es aber kaum erfolgreich möglich. Es bliebe gegebenenfalls im beschriebenen Fall der Pflichtteils(ergänzungs-)anspruch, das hat aber nichts mit Testamentsanfechtung zu tun.
Zitat (von Berry1991):
2. Mein Vater ist vor über 10 Jahren verstorben. Gehen seine gesetzlichen bzw. testamentarischen Ansprüche nach dem Tod meines Großvaters (sofern das Testament nicht geändert wurde, was ich mir jedoch nicht vorstellen kann) auf meinen Bruder und mich über oder werden diese Ansprüche auf meine beiden Onkel (Brüder meines Vaters) aufgeteilt?
nach dem Tod meines Großvaters (sofern das Testament nicht geändert wurde, was ich mir jedoch nicht vorstellen kann) auf meinen Bruder und mich über oder werden diese Ansprüche auf meine beiden Onkel (Brüder meines Vaters) aufgeteilt?
Das kommt aufs Testament an. "Normalerweise" ja, die Miterben können in diesem Fall aber versuchen, dies anzufechten. Es muss versucht werden, den tatsächlichen Willen des Erblassers zu ergründen.
Zitat (von Berry1991):
3. Mein Bruder und ich wohnen ca. 120 km von meinem Großvater entfernt. Ein Onkel wohnt mit seiner Frau direkt neben meinem Großvater. Darf mein Onkel nach dem Tod meines Opas das Haus ohne das Einverständnis meines Bruders und mir betreten oder würde das rechtlich einen Verstoß darstellen, wenn er dort nach Belieben mit seiner Frau ein und ausgeht? (Kontrollieren könnten wir es ja nicht...)
Solange es vom Eigentümer nicht explizit verboten oder versperrt wird, darf man eine Immobilie sowieso betreten. Bei Tod in der Wohnung kann es sein, dass die polizeilich versiegelt wird, aber dann kann ein mutmaßlicher Erbe auch sehr leicht die Entsiegelung beantragen. Wenn du es nicht mal kontrollieren KANNST: warum machst du dir da einen Kopf drum? Vermutlich muss sich der Onkel ja auch um Bestattung etc. kümmern, da braucht man z.B. Kleidungsstücke; es wird gegebenenfalls auch eine Heiratsurkunde oder ein Scheidungsurteil benötigt ... warum sollte man die nicht erst mal in der Wohnung suchen?
Zitat (von Berry1991):
4. Was geschieht mit den Bankkonten nach dem Tod meines Großvaters? Wird die Bank automatisch über den Tod meines Opas informiert und sperrt den Zugriff und die Lastschriftaufträge? Wer hat Zugriff auf das Bankkonto/die Bankkonten? Bedarf es hier auch wieder die Zustimmung aller Erben, um etwas mit den Bankkonten zu unternehmen (Auszahlungen, Überweisungen, etc.)? Ich gehe mal davon aus, dass niemand eine Konto-Vollmacht von meinem Opa besitzt.
Nein, es gibt keine "Todesfall-Informations-Stelle". Wenn die Bank vom Tod des Kontoinhabers erfährt, wird sie das Konto auf ein Nachlasskonto umstellen. Sofern nicht eine "über den Tod hinaus" gültige Vollmacht besteht, kommt man an das Konto erst mal nicht mehr heran - wenn es im Plus ist, kann die Bank eventuell die Bezahlung der Bestattung aus dem Konto heraus veranlassen, verpflichtet ist sie nicht mal dazu. Es bedarf in der Tat aller Erben (die sich dank notariellem Testament mit der Eröffnungsschrift des Testamentes ausweisen können - sonst wäre ein Erbschein nötig)
Zitat (von Berry1991):
5. Wie sieht eine Testamentseröffnung heutzutage aus? Wird man postalisch über sein Erbe informiert oder findet dies an einem Ort statt, an dem alle Erben zusammentreffen? Sind dort nur die Erben erwünscht oder dürfen auch im Testament nicht benannte Personen (bspw. die Ehefrau meines Onkels) dort anwesend sein?
Du guckst zu viele amerikanische Filme.
Das notarielle Testament wird vom Nachlassgericht eröffnet und alle darin erwähnten Personen sowie alle gesetzlichen Erben wenn man die irgendwann kennt bekommen eine Abschrift zugestellt. Dies passiert erst dann, wenn irgend jemand die Testamentseröffnung beantragt hat. Dieser irgend jemand muss dazu eine Sterbeurkunde vorlegen (womit wir wieder bei dem Betreten der Wohnung wären) und muss nach bestem Wissen und Gewissen Auskunft über die gesetzlichen Erben geben. Die Eröffnung selbst findet dann irgendwann statt, wenn der entsprechende Bearbeiter gerade Zeit dazu hat.





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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Mein Großvater (Witwer) hat alle Erben inkl. dem Nachlass testamentarisch und bei vollen Bewusstsein benannt. Dieses Testament ist von ihm bei einem Notar hinterlegt worden.

Ein Testament wird nicht beim Notar verwahrt. Der Notar ist verpflichtet, ein Testament in die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht zu geben.

https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/__34.html
Zitat:
Kann ein Testament von den benannten Erben angefochten werden, wenn er oder sie sich benachteiligt fühlt oder ist ein Testament bzw. der letzte Wille nicht anfechtbar?

Ein Testament kann nicht angefochten werden, weil man sich benachteiligt fühlt.

Anfechtungsgründe sind:
https://dejure.org/gesetze/BGB/2078.html
https://dejure.org/gesetze/BGB/2079.html
Zitat:
Mein Vater ist vor über 10 Jahren verstorben. Gehen seine gesetzlichen bzw. testamentarischen Ansprüche nach dem Tod meines Großvaters (sofern das Testament nicht geändert wurde, was ich mir jedoch nicht vorstellen kann) auf meinen Bruder und mich über oder werden diese Ansprüche auf meine beiden Onkel (Brüder meines Vaters) aufgeteilt?

Das kommt auf die Formulierung im Testament an.
Zitat:
Wer hat Zugriff auf das Bankkonto/die Bankkonten?

Die Erben.
Zitat:
Bedarf es hier auch wieder die Zustimmung aller Erben, um etwas mit den Bankkonten zu unternehmen (Auszahlungen, Überweisungen, etc.)? Ich gehe mal davon aus, dass niemand eine Konto-Vollmacht von meinem Opa besitzt.

Ja.
Zitat:
Wie sieht eine Testamentseröffnung heutzutage aus?

Jedenfalls nicht so wie im Fernsehen. :grins:
Der Rechtspfleger erstellt ein Protokoll und macht einen Stempel auf das Testament - das wars.

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