Reihenfolge Grundbucheintrag vor Erbschaft?

3. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
freier_Autor
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 44x hilfreich)
Reihenfolge Grundbucheintrag vor Erbschaft?

Gesetzt der Fall Person a und b (Kind und Mutter) stehen im Darlehensvertrag aber nur Person a im Grundbuch eines gekauften Hauses.
Person a stirbt, Person b übernimmt die Fälligkeiten aus dem Darlehensvertrag.
Erbt Person b automatisch das Haus oder fällt es an die Bank?

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Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Nur Erben können erben und keine Darlehnsgeber!
Können die Erben aber nicht die Verbindlichkeiten von a begleichen, dann wird der Nachlaß verwertet. Hier vermutlich verkauft/versteigert und daraus der Anspruch der Bank befriedigt.

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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48378 Beiträge, 17069x hilfreich)

quote:
Erbt Person b automatisch das Haus oder fällt es an die Bank?


Weder, noch. Es fällt an die Erben, wenn kein Testament vorhanden ist, dann sind das die leiblichen Verwandten und/oder der Ehegatte.

Wenn b zufällig Erbe ist, dann fällt es natürlich an ihn. Das hängt aber nicht davon ab, ob b die Darlehensraten übernimmt.

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