Gesetzt der Fall Person a und b (Kind und Mutter) stehen im Darlehensvertrag aber nur Person a im Grundbuch eines gekauften Hauses.
Person a stirbt, Person b übernimmt die Fälligkeiten aus dem Darlehensvertrag.
Erbt Person b automatisch das Haus oder fällt es an die Bank?
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Reihenfolge Grundbucheintrag vor Erbschaft?
3. Dezember 2013
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Frage vom 3. Dezember 2013 | 13:07
Von
Status: Beginner (125 Beiträge, 44x hilfreich)
Reihenfolge Grundbucheintrag vor Erbschaft?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 3. Dezember 2013 | 15:39
Von
Status: Lehrling (1417 Beiträge, 649x hilfreich)
Nur Erben können erben und keine Darlehnsgeber!
Können die Erben aber nicht die Verbindlichkeiten von a begleichen, dann wird der Nachlaß verwertet. Hier vermutlich verkauft/versteigert und daraus der Anspruch der Bank befriedigt.
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"Die Qualität einer Antwort verhält sich proportional zu einer Fragestellung."
#2
Antwort vom 5. Dezember 2013 | 22:35
Von
Status: Unbeschreiblich (48378 Beiträge, 17069x hilfreich)
quote:
Erbt Person b automatisch das Haus oder fällt es an die Bank?
Weder, noch. Es fällt an die Erben, wenn kein Testament vorhanden ist, dann sind das die leiblichen Verwandten und/oder der Ehegatte.
Wenn b zufällig Erbe ist, dann fällt es natürlich an ihn. Das hängt aber nicht davon ab, ob b die Darlehensraten übernimmt.
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