folgender Fall:
wir sind drei Kinder-als Erbengemeinschaft.
Allerdings per Testament,bekommen zwei die Immobilie und der Rest (Bargeld,Hausrat)geht durch drei.
Können sich die Zwei,mit der Immobilie,das Haus überschreiben lassen,ohne den Dritten?
Und muss der Dritte die Kosten mittragen?
Wie wird soetwas geregelt?Und wer ist dafür verantwortlich,
daß dieses gerecht geschieht?
Einen Testamentsvollstrecker gibt es nicht.
Vielen Dank.
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Richtig Vererben!!!
27. Juni 2011
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Frage vom 27. Juni 2011 | 16:15
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 8x hilfreich)
Richtig Vererben!!!
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 27. Juni 2011 | 18:23
Von
Status: Lehrling (1974 Beiträge, 1534x hilfreich)
Frage: Wieviel ist das Haus wert, und wieviel Bargeld ist nach Bezahlung der Beerdigung noch übrig?
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#2
Antwort vom 27. Juni 2011 | 18:58
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 8x hilfreich)
Das kann ich nicht genau sagen.
Einfamilienhaus -vielleicht 200000-250000 Euro
Bargeld vielleicht ein 10tel vom Hauswert.
Klärend muss ich dazu vielleicht sagen,das der Dritte nicht leer ausgegangen ist,sondern ein Baugrundstück vor 20Jahren schon bekommen hat.
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#3
Antwort vom 27. Juni 2011 | 20:45
Von
Status: Unbeschreiblich (46756 Beiträge, 16580x hilfreich)
quote:
Können sich die Zwei,mit der Immobilie,das Haus überschreiben lassen,ohne den Dritten?
Nein, der Dritte muss zustimmen und die Überschreibung erfordert einen notariellen Vertrag zwischen allen Erben.
quote:
Und muss der Dritte die Kosten mittragen?
Nach meiner Kenntnis werden die Kosten für den erforderlichen Erbauseinandersetzungsvertrag von allen Erben bezahlt.
quote:
Und wer ist dafür verantwortlich, daß dieses gerecht geschieht?
Die Erben müssen sich über den Vertragsinhalt einigen und damit auch über die Kostentragung.
Über die Details berät der Notar.
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