Hallo,
Risikoversicherung liegt bei Sparkasse zum Zweck der Imobilienabsicherung und als Begünstigte ist die Ehefrau eingetragen. Ehemann verstirbt. Geld fliest in die Finanzierung des Hauses durch die Bank. Abgezahlt vom Haus war vorher noch garnichts außer dem Betrag der jetzt von der Versicherung kommt. Dann erben die Kinder aus erster Ehe doch garnichts!?
Celin
Risikolebensversicherung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Doch, die Kinder aus erster Ehe erben einen Anteil am Haus entsprechend ihres Erbteils.
Nehmen wir an ,das Haus wird geschätzt auf 200000,- €, abgetragen ist bisher noch garnichts außer der jetzt fälligen Risikoversicherung 100.000 € durch den Abtretungsgläubiger/Bank.
(Begünstigte Ehefrau).
Darlehen 170000,--€.
30000,-€ 50 % Ehefrau
15.000,--E geteilt durch durch 4 Kinder sind 3.750,--€ pro Kind!?
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Die Kinder werden im Erbfall Rechtsnachfolger des Verstorbenen.
Sie haben also nicht einen Anspruch auf einen bestimmten Auszahlungsbetrag, sondern es bildet sich eine Erbengemeinschaft.
Es sieht also so aus pro Kind:
Anteil Ehemann am Haus 50%
Gesetzliche Erbfolge sind davon 50% an Ehefrau und der Rest gleichmäßig an alle Kinder und führt zu folgendem Ergebnis:
Haus: 75% Ehefrau, je 6,25% pro Kind
Darlehen: 127.500€ Ehefrau, 10.625€ pro Kind
Ein Auszahlungsanspruch besteht nicht.
Wenn die Ehefrau in so einer Situation die Auszahlung der Risikolebensversicherung zur Darlehenstilgung verwendet, dann ändert das am Anteil der Kinder am Haus nichts.
Wenn man so eine Situation verhindern will, dann müssen abweichende Bestimmungen testamentarisch festgelegt werden.
In häufig gewählte Testamentsform in so einer Situation wäre, dass sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die Kinder, evtl. nur die gemeinsamen Kinder als Schlusserben einsetzen (Berliner Testament).
Die Kinder aus erster Ehe des Mannes wären dann enterbt. Sie hätte dann jedoch einen Pflichtteilsanspruch. Im Gegensatz zu einem Erbteil besteht einen Pflichtteil immer in einem Anspruch auf Auszahlung eines Geldbetrages.
Mit den o.g. Zahlen ergibt sich dann folgendes Bild:
Vermögen des Ehemannes: 15.000€
gesetzlich davon 50% an Ehefrau und je 12,5% an jedes Kind.
Pflichtteil = 50% des gesetzlichen Erbteils.
Die Kinder aus erster Ehe hätten dann einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von je 937,50€.
Natürlich können die Kinder aus erster Ehe im Testament auch mit einem höheren Betrag als dem Pflichtteil bedacht werden.
--- editiert vom Admin
@pawel p.
Die Abtretung an die Bank zum Zweck der Darlehensabsicherung führte m.E. dazu, dass die Begünstigung der Ehefrau ins Leere läuft.
Dem stimme ich zu, wenn die Risikolebensversicherung tatsächlich abgetreten ist. Sollte die Versicherung nur der privaten Absicherung des Darlehens dienen, ohne dass eine richtige Abtretung vorliegt, dann sieht es anders aus.
Die Ehefrau steht als Begünstigte unter der Risikolebensversicherung und die Bank ist "Abtretungsgläubiger"
"Die Ehefrau steht als Begünstigte unter der Risikolebensversicherung und die Bank ist Abtretungsgläubiger ".....
was meiner Meinung nach heißt:
die Ehefrau hat die Auszahlungsansprüche an die Bank abgetreten.
Ist ja im Grunde auch logisch: die Bank will ja in irgendeiner Weise Sicherheit haben. Somit reduziert sich der offene Darlehensbetrag, was ja unterm Strich für die Frau eine Entlastung bedeutet.
(abgesehen von den Ansprüchen der Kiner)
hh,
warum Ehefrau 75 % Haus?
und 6.25 % je Kind?
Ich meine 1/2 Ehefrau
und je 1/8 je Kind (4 Kinder)2 aus erster Ehe!?
PS: Das Geld war an die Bank abgetreten, die Bank hat sich selbst das Geld auszahlen lassen und dem Darlehenskonto gutgeschrieben.
Danke Euch allen
Celin
--- editiert vom Admin
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