Rückauflassung Immobilie

23. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
silvi1070
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückauflassung Immobilie

Hallo Zusammen,

kann mir jemand erklären, was man unter Rückauflassung im Rahmen einer Immobilienschenkung versteht.

Wenn zum Beispiel der Beschenkte insolvent wird und der Schenker aufgrund dieser Klausel die Immobilie zurückfordert. Was ist mit den Geldern, die evt zum Zwecke von Umbauten aufgenommen wurden, wer trägt dann die Lasten. Wird sowas gebe gerechnet?

Lieben Dank für die Aufklärung
Silvia

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Wie lange ist die Schenkung her?
Ich denke, dass nach 10 Jahren keine Rückforderung mehr
möglich ist, und- eine Rückforderung wäre nur möglich, wenn der Schenker sonst auf Sozialhilfe angewiesen wäre.
Und wenn Sie in die Immobilie investiert haben, sollten
Sie Vertrauensschutz geltend machen.
Am besten wohl, für kleines Geld "hier einen Anwalt fragen".

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#2
 Von 
silvi1070
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Schenkung ist noch keine 10 Jahre her und es geht hier gar nicht um mich. Viel mehr hat der Schenker ein Wohnrecht und der Beschenkte ist aus psychischen Hintergründen zu keinerlei Gesprächen im Rahmen der Familie bereit. Anwaltlicher Termin ist bereits gemacht. Es geht bei der Frage mehr darum, dass schonmal bestimmte Begrifflichkeiten ein Bild geben.

LG Silvi

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Eine Rückauflassungsvormerkung ist im Grundbuch eingetragen. Aus welchem Grund die Rückauflassung geltend gemacht werden kann, ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Vertrag.

@xxsirodxx
Da hast du falsch gedacht. Was ist "Vertrauensschutz"?

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#4
 Von 
silvi1070
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm, ok und danke schon mal! Die spannende frage ist wie das mit den Schulden bzw investiertem Geld gerechnet wird!

Es wurde schon lange Hilfe angeboten, die anscheinend aufgrund der psychischen Situation nicht angenommen werden konnte! Nun glaubt er er könnte den Marktwert der Immobilie verlangen, da der Schenker natürlich eine Zwangsversteigerung verhindern möchte! Das Angebot war die Investitionen zu begleichen.

Verfahrene Situation! Wie gesagt es ist bereits klar, dass es anscheinend nicht ohne gerichtliche Klärung gehen wird! Eure Infos dienen schlicht der informationssammlung! Und der Hoffnung den Altenwohnsitz erhalten zu können.

LG silvi

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Nun glaubt er er könnte den Marktwert der Immobilie verlangen, da der Schenker natürlich eine Zwangsversteigerung verhindern möchte!
Ich bin mir nicht sicher, ob du verstanden hast, was eine Rückauflassung bedeutet. Sofern im damaligen Vertrag die Rückauflassung bei Insolvenz vereinbart wurde, kann der Schenker die Immo ohne wenn und aber zurückverlangen. Wenn der Beschenkte nicht "freiwillig" mit zumm Notar geht, muss er dies ggf. einklagen. Der Schenker muss für die Immo nichts zahlen.

Die Frage wäre lediglich, ob der Beschenkte für die Investition (Wertsteigerung) aufkommen muss. Hier kenne ich mich allerdings nicht aus.

An den zugrunde liegenden Schuldverhältnissen (wenn der Beschenkte Kredite aufgenommen hat) ändert sich nichts durch die Rückübertragung. Die Bank kann aber ggf. auf die Immo zurückgreifen.

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#6
 Von 
silvi1070
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke cruncc1,

Das war der Teil der mir tatsächlich noch nicht ganz klar war.

Vielen dank für diese Info! Alles andere wird sich beim Anwalt klären! Kann man bis dahin vielleicht etwas ruhige schlafen

Gruß silvi

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