Notariell ist geklärt, dass die Immobile im Todesfall der Mutter an die aus einer Ehe stammenden Kinder übertragen wird. Der Vater verzichtet zugunsten der Kinder.
Derzeit beläuft sich die Darlehensschuld auf ca. 80.000Euro. Grundschuld beträgt 120 000 Euro. Geschätzter Wert der Immobilie etwa 300 000 Euro. Getilgt werden hierbei 645 Euro bei monatlichen 1440 Euro Mieteinnahmen.
Nun möchte die Mutter die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung „zu Gunsten" ihrer drei Kinder über den Notar beim Grundbuch eintragen lassen.
1.) welche Rechte & Pflichten haben die eingetragenen Personen in diesem Fall?
2.) welchen Vorteile haben die eingetragenen Personen einer Rückauflassungsvormerkung?
3.) welche Rechte erhält die Mutter durch die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung?
Rückauflassungsvormerkung Grundbuch
29. März 2018
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Frage vom 29. März 2018 | 23:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückauflassungsvormerkung Grundbuch
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#1
Antwort vom 29. März 2018 | 23:54
Von
Status: Unbeschreiblich (46241 Beiträge, 16406x hilfreich)
Zitat:Nun möchte die Mutter die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung „zu Gunsten" ihrer drei Kinder über den Notar beim Grundbuch eintragen lassen.
Offenbar ist nicht bekannt, was eine Rückauflassungsvormerkung überhaupt ist. Die kann hier nicht zu Gunsten der Kinder eingetragen werden.
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