Rückauflassungsvormerkung Vertragsentwurf

27. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
Difoto
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückauflassungsvormerkung Vertragsentwurf

Wir wollen unserem Sohn X eine Immobilie übertragen und haben jetzt den Vertragsentwurf des Notars bekommen

X soll eine Immobilie von den Eltern geschenkt bekommen mit einer Rücklauflassungsvormerkung.

X darf nicht über die Immobilie verfügen. Was bedeutet in dem Zusammenhang genau "über eine Immobilie verfügen" ?

Die geplante Rückauflassungsvormerkung sagt nichts über groben Undank. Bedeutet das in dem Fall, dass ein eventueller grober Undank gegenüber den Eltern keine Rolle spielen würde für eine mögliche Rückgabe an die Eltern? Ist es sinnvoll, den groben Undank mit in den Vertrag aufzunehmen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7868 Beiträge, 4454x hilfreich)

Zitat (von Difoto):
X darf nicht über die Immobilie verfügen. Was bedeutet in dem Zusammenhang genau "über eine Immobilie verfügen" ?

Der Beschenkte kann die Immobilie nicht ohne Zustimmung der Schenker belasten oder veräußern.
Zitat:
Die geplante Rückauflassungsvormerkung sagt nichts über groben Undank. Bedeutet das in dem Fall, dass ein eventueller grober Undank gegenüber den Eltern keine Rolle spielen würde für eine mögliche Rückgabe an die Eltern? Ist es sinnvoll, den groben Undank mit in den Vertrag aufzunehmen?

Nein, das muss nicht in den Vertrag aufgenommen werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__530.html


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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46702 Beiträge, 16555x hilfreich)

Zitat (von Difoto):
Die geplante Rückauflassungsvormerkung sagt nichts über groben Undank. Bedeutet das in dem Fall, dass ein eventueller grober Undank gegenüber den Eltern keine Rolle spielen würde für eine mögliche Rückgabe an die Eltern?


Grober Undank ist bereits ein gesetzlicher Grund für den Widerruf der Schenkung und muss daher nicht aufgenommen werden. Es müsste umgekehrt aufgenommen werden, wenn die Eltern auf das Widerrufsrecht wegen grobem Undank verzichten wollen oder sollen.

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