Hallo, mein Verlobter hat vor einigen Jahren das Haus von Eltern überschrieben bekommen. Mein Verlobter hat ein Geschwisterteil, welches er ausbezahlt hat. In dem Vertrag habe ich unter anderem eine Klausel gesehen, dass die Eltern das Haus zurückfordern können, wenn mein Verlobter verstirbt. Mal angekommen wir heiraten und dann verstirbt mein Ehemann aus irgendwelchen Gründen und die Eltern fordern das Haus zurück. Wäre ich als Ehepartnerin trotzdem abgesichert oder würde das Haus wirklich an die Eltern zurück gehen und wenn diese dann versterben an das ausbezahlt Geschwisterteil?
Ich möchte dazu sagen, mein Verlobter hat keine weiteren Rücklagen und das Haus ist/wäre (mir könnte ja auch etwas passieren, Bzw. Hausfrau/Mutter) die einzige Rücklage von ihm.
Rückforderung bei Schenkung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zitat:Wäre ich als Ehepartnerin trotzdem abgesichert oder würde das Haus wirklich an die Eltern zurück gehen und wenn diese dann versterben an das ausbezahlt Geschwisterteil?
Das Haus kann im Todesfalle Deines Ehemannes von seinen Eltern zurückgefordert werden. Das passiert dann aber nicht automatisch, sondern die Eltern müssen es aktiv fordern.
Das gilt auch für den Auszahlungsbetrag an das Geschwisterteil.
Sollte Dein Mann ohne Kinder versterben, so würde das Haus nach dem Tod der Eltern an das Geschwisterteil gehen.
Wir haben schon ein gemeinsames Kind. Sagen wir, seine Eltern fordern das Haus nach seinem Tod zurück. Was passiert mit dem Haus nach dem Tod der Eltern. Geht das dann an unseren Sohn oder an das Geschwisterteil meines Ehemannes oder wird das sogar aufgeteilt? Und bin ich überhaupt abgesichert oder würde ich als Ehefrau leer ausgehen?
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Mir scheint, diese Klausel ist vor Eurer Beziehung aufgenommen worden. Ich würde also an Deiner Stelle darum bitten, dass sich alle an einen Tisch setzen um diese Vereinbarung zu ändern. Und dann machst Du mit Deinem Mann ein Testament was der aktuellen Lage entspricht, um Euch beide entsprechend abzusichern
Ja das stimmt, mich hab es zwar schon, aber da war noch nicht von heiraten die rede und das Kind hatten wir auch noch nicht.
ZitatWir haben schon ein gemeinsames Kind. Sagen wir, seine Eltern fordern das Haus nach seinem Tod zurück. Was passiert mit dem Haus nach dem Tod der Eltern. :
Das Haus gehört dann zum Nachlass der Eltern. Diese können die Erbfolge nach ihrem Tod z.B. durch ein Testament bestimmen. Gibt es kein Testament, erbt das Kind und das Enkelkind je zur Hälfte.
Zitat:Und bin ich überhaupt abgesichert oder würde ich als Ehefrau leer ausgehen?
Du gehst bzgl. des Hauses leer aus.
Die Eltern können (nichtmüssen) das Haus zurückfordern.
OT: Weshalb sehe ich die meisten Antworten erst, nachdem ich mich eingeloggt habe und einen Beitrag verfasst habe, der dann nicht mehr passt ?
-- Editiert von cruncc1 am 12.03.2021 14:05
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